320 SCHLUSS setzte aber zugleich dem Staate seine Grenzen und band ihn selbst an das Weltgesetz Gottes. Ein aus ihm sich lösendes Eigengesetz hat dieser Staat nicht. Die neuzeitliche Staats räson und eine Souveränität der Nation als tiefste Quelle machtstaatlichen Eigenrechtes ist ihm ebenso fremd, wie der mittelalterlichen Wirtschaft eine Selbstgesetzlichkeit unbe kannt bleibt, die den Erwerb als solchen zu ihrem Letztwerk erhebt und so das Wirtschaften aus dem Bezug der Gesamt ordnung menschlicher Lebenszwecke isoliert. Mit dem Er wachen des nationalen Machtstaates und der kapitalistischen Wirtschaft, die beide zueinanderhin fanden, ist das Mittelalter zu Ende und damit der ordo aufgelöst, in dem der Mensch seine feste Stellung einnahm, den Sinn seiner Lebenstätigkeit fand und die Wurzeln seiner Existenz verankert wußte. SCHLUSS VERANTWORTUNG VOR DEM ERBE die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Formen, in denen mittelalterliches Menschtum lebte, sind zerbrochen, und sie kehren wie keine historische Situation je wieder. Romantische Sehnsucht wird das Mittelalter nicht wiedererwecken und hat es zu ihrer Zeit doch auch nur in Gemäßheit ihres eigenen Wunschbildes gesehen. Aber das Geistige, das das deutsche Mittelalter für das Abend land schuf: die im germanischen Geist vollzogene Synthesis von Antike und Christentum bleibt verantwortliches Erbe an das Abendland. Wer an diese geistigen Gehalte glaubt und Glaube wie Unglaube sind zuletzt persönliche Entschei dungen —, der übernimmt vom Vergangenen ein noch Le bendes. Aus ihm konkrete Wirtschafts-, Gesellschafts- und Staats formen abzuleiten, kann nur unternehmen, wer den Ernst vor dem eigenen geschichtlichen Dasein der Gegenwart ver loren hat oder in Flucht sich ihm entziehen will. Neue Zeit