Die „Bachsche Auction“ von 1789 105 Dennoch ist nicht anzunehmen, daß sie sich alle im August 1789 in Hamburg einfanden. Auswärtige Interessenten konnten ein schriftliches Gebot ablegen oder sich vor Ort durch einen anderen vertreten lassen. Von dieser Möglich keit wird etwa Georg Michael Telemann Gebrauch gemacht haben, um Werke seines Großvaters aus dem Nachlaß Carl Philipp Emanuel Bachs zu erwerben. Für die Quellen mit der Aufschrift ,,Aus der Bachschen Auction“ muß ein Zwischenkäufer angenommen werden. Der Vermerk kann kaum vom Auk tionshaus selbst vorgenommen worden sein. 39 Zu welchem Zeitpunkt diese Gruppe von Musikalien auf die nachweisbaren Besitzer Kittel und Werndt (auch Poelchau?) verteilt worden ist, läßt sich nicht feststellen. 40 Für die Klä rung dieses Sachverhaltes dürfte es entscheidend sein, ob der Schreiber des Vermerks ,,Aus der Bachschen Auction“ identifiziert werden kann. Mit Sicher heit ist es keiner der bekannteren Bach-Schreiber. 41 VI. Es stellt sich die Frage, ob bei der Auktion vom August 1789 ausschließlich Musikalien aus dem Nachlaß Carl Philipp Emanuel Bachs angeboten wurden oder ob der Katalog noch Bestände anderer Vorbesitzer enthält. 42 Insgesamt weist nichts auf größere eingestreute Fremdbestände hin. Die Werke, die Bach mit Sicherheit zugeordnet werden können, sind über den ganzen Katalog hin verteilt. Die Schwerpunkte der Sammlung decken sich, wie oben gezeigt wurde, mit den Interessen, die Bach aufgrund seiner jeweiligen beruflichen Stellung verfolgt hat. 43 Bis zum Erweis des Gegenteils wird man daher annehmen dürfen, daß der Haus verdankte die ersten Versteigerungen seiner „günstigen“ Lage neben dem städtischen Pfandleihhaus, vgl. E. Meyer, a.a.O., s. Fußnote 17, S. 56) oder als Zeichen mangelnder Pietät gegenüber dem Verstorbenen auf gefaßt werden. An einer öffentlichen Ankündigung unter dem Namen Carl Philipp Emanuel Bach konnte der Witwe daher nichts liegen. 39 Er wäre dann auf allen, nicht auf einzelnen Quellen zu erwarten. Eine Eintragung der Form „Aus der Bachschen Auction“ ist nur nach Abschluß der Versteigerung sinnvoll. Ein Eintrag durch den Auktionator würde zudem der Öffentlichkeit den Namen des Vor besitzers preisgeben (siehe auch Fußnote 38). 40 Grundsätzlich sind zwei Wege vorstellbar: 1. Der Zwischenkäufer könnte die Komposi tionen im Auftrag der späteren Besitzer ersteigert haben, oder 2. er hat zunächst einen Po sten an Noten gekauft, um sie dann möglichen weiteren Interessenten anzubieten. 41 Nach einer vorliegenden Schriftprobe muß auch Christoph Friedrich Werndt als Schreiber des Vermerks „Aus der Bachschen Auction“ ausgeschlossen werden. 42 Hinweise für die Kumulation mehrerer Sammlungen sind häufig Dubletten, für den Ein schub von Buchhändlerware sprechen größere Partien neuer, ungebundener Bücher (Ge bauer, s. Fußnote 14, a.a.O., S. 19). - Die Dubletten des Katalogs (Seyfert, 5 Exemplare der Triosonaten mit obligatem Cembalo; Höckh, 4 Exemplare Triosonaten) könnten unverkäufliche Restbestände von Werken sein, für die Bach - bereits in Berlin? - den Mit vertrieb übernommen hatte. 43 Etwas überraschend innerhalb der Musikaliensammlung Carl Philipp Emanuel Bachs ist nur der recht große Bestand an Wiener Instrumentalmusik der 1750er und 60er Jahre, den Bach noch in seiner Berliner Zeit erworben haben müßte. Ein anderer Besitzer als Bach ist für diese Musikalien in Hamburg im Jahre 1789 jedoch auch nicht vorstellbar.