9. Das Sehen unter Wasser befindlicher Gegenstände. Meistens hindert der Glanz der Wasseroberfläche, dafs wir darunter befindliche Gegenstände, wie Schiffs körper, Ufermauern, Baumstämme, Seepflanzen, sehen: das Licht, das von solchen Gegenständen aus dem Wasser zum Beobachter kommt, reicht in der Regel nicht aus, um sich gegenüber dem Glanzlicht der Oberfläche wahr nehmbar zu machen. Was das Verhalten des Lichtes betrifft, um das es sich hier handelt, sei erinnert, dafs es „gebrochen“ wird, d. h. ein Lichtstrahl, der von Wasser in Luft übergeht, nimmt im Momente seines Austrittes eine andere Rich tung an. 1 Dafs dabei der Seegang einen ähnlichen Ein- flufs ausübt, wie bei der Spiegelung, nur nicht so stark, erkennen wir daran, dafs wir den im Wasser ruhig stehenden Schaft einer Schilfpflanze nicht so stark sich schlängeln sehen, als das Bild des aufser Wasser befind lichen Schaftteiles. 10. künstlerischer Wert der Spiegelbilder. Das Bild eines Gegenstandes, wie es in einer ruhigen Wasserfläche erscheint, ist in mancher Hinsicht anders als der Gegenstand: verkehrt in der Reihenfolge der Teile von links nach rechts, auf den Kopf gestellt und per spektivisch verkleinert. Aber trotz dieser Verschieden heit macht das Bild den Eindruck einer wiederholten Darstellung des Gegenstandes. Wiederholungen sind aber künstlerischer Wirkung abträglich. Seestücke mit Spiegel- 1) Näheres lehren die „Breehungsgesetze“ der Physik.