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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454465Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454465Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454465Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1887)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Hausirer und das Publikum
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Erste Wanderversammlung deutscher Gewerbeschulmänner, 25.-28. September zu Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1887 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1887) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1887) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1887) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1887) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1887) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1887) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1887) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1887) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1887) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1887) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1887) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1887) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1887) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1887) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1887) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1887) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1887) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1887) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1887) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1887) 153
- ArtikelBekanntmachung 153
- ArtikelDie Hausirer und das Publikum 153
- ArtikelErste Wanderversammlung deutscher Gewerbeschulmänner, 25.-28. ... 154
- ArtikelFadenbremse an Mikrophonen 155
- ArtikelNeuerungen an Repetir-Taschenuhren 156
- ArtikelAufzugmechanismus für Gewichtsuhren, die während des Aufziehens ... 157
- ArtikelUeber Zeitrechnungs- und Kalenderwesen (Fortsetzung aus No. 19) 157
- ArtikelAus der Werkstatt 157
- ArtikelVereinsnachrichten 158
- ArtikelVermischtes 158
- ArtikelBriefkasten 159
- ArtikelInserate 159
- AusgabeNr. 21 (1. November 1887) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1887) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1887) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1887) 185
- BandBand 11.1887 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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154 Deutsche Uhrmacher- Zeitung No. 20 jedes einzelne Stück ganz eigenartig und von sehr verschiedenem Werthe sein kann, nach Mustern und Proben gar nicht zu verkaufen sind, so enthält die Gewerbeordnung hierfür allerdings eine Aus nahmebestimmung, aber nur für den Handelsverkehr zwischen Fabrikanten oder Grosshändlern und Kleinhändlern. Erstere können persönlich oder durch in ihrem Dienste stehende Reisende Taschenuhren, Gold- und Silberwaaren, Edelsteine, Perlen u. dgl. an Personen, welche damit Handel treiben, feilbieteD und zu diesem Zwecke mit sich führen. Geschieht das aber im Verkehr mit Privat personen, so ist es gleichgültig, ob es vom Besitzer oder Beauftragten des grössten Handlungshauses, oder ob es vom armseligsten Händler ausgeht: es ist strafbares Hausiren in jedem Falle. Hier wird wohl die Frage laut: Was veranlasst denn die herum ziehenden Geschäftsleute, trotzdem und immer wieder auf diese verbote nen Waaren zDrückzukommen? Die Antwort ist leicht zu geben. Ein fach, weil die meisten dieser verführerischen Artikel, namentlich Uhren, leicht zu transportiren und zu verbergen sind und dabei zu den Waaren gehören, deren Werth vom Publikum nicht einmal annähernd beurtheilt werden kann. Die grossartigen Fortschritte in der Uhrenfabri kation ermöglichen es z. B., auch die werthloseste Sorte Uhren für einige Zeit gangbar zu liefern und in ihrem Aeusseren so bestechend auszustatten, dass der Laie verwirrt und lüstern werden muss, besonders bei der gleichzeitigen Anwendung des gefährlichen Köders der Ratenzahlungen. Dabei fühlen sich die Verkäufer aus Abzahlungsgeschäften gerade beim Uhrenverkauf vor Strafe ziemlich sicher, weil sie hierbei den Käufer durch haufenweis aufgetischte Garantieversicherungen und diesen entsprechende Scheinhandlungen leicht solange hinzuhalten vermögen, bis man ihnen nichts mehr anhaben kann. Führt nachher Aerger und das lebhaft erwachte Misstrauen den Hereingefallenen zum Sachverständigen und zur richtigen Erkenntniss der Sachlage, dann ist die Möglichkeit, den Händler wegen Vergehens gegen das Hausirgesetz anzuklagen, nicht mehr vorhanden, da diese Möglichkeit bereits nach 3 Monaten erlischt („verjährt“). Wer also solchen, Gesetz und Sitte verhöhnenden Hausirern gegen über nicht einfach sein gutes Hausrecht gebrauchen will — was freilich bei der entweder aufdringlichen Geschmeidigkeit oder zähen Unverfroren heit jener Leute eine nicht immer vorhandene gehörige Portion von Energie voraussetzt —, der helfe das Unwesen des Hausirhandels mit ver botenen Waaren durch rechtzeitige Anzeige bei seiner Orts- oder Polizei behörde bekämpfen. Uebrigens sei noch bemerkt, dass man sich umher ziehende Händler und hausirende „Reisende“ vom Halse halten kann durch ein am Hause oder Gehöft oder an der Wohnung angeschlagenes Eintrittsverbot. Wer als Hausirer eine Wohnung oder ein Gehöft betritt, zu welchem der Zutritt durch irgend eine Kundgebung verboten ist, macht sich eines, mit Gefängniss bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 300 Mark strafbaren Hausfriedensbruches schuldig. Erste Wanderversammlung deutscher Gewerbeschul- männer, 25.-28. September zu Dresden. Die Bewegung in der Förderung unserer gewerblichen Lehranstalten hat in den letzten Jahren, von einem mächtigen innern Antriebe ausgehend, sichtbar um sich gegriffen, die Bedeutung und das Ansehen dieser Anstalten hat immer mehr zuuenommen und die Werthschätzung, welche ihnen in der Zukunft innewohnen wird, hat überall im Reiche an Boden gewonnen. Je mehr unsere höheren Lehranstalten, die Gymnasien, Realschulen und Hochschulen sich Übervölkern, je mehr die Gefahr, durch ein zahlreiches, geistig gut geschultes Gelehrtenproletariat überschwemmt zu werden, ohne anderseits demselben hinreichenden Abfluss eröffnen zu können, näher rückt, desto eher wird man sich nach einer kräftigen Hilfe umznsehen haben, eine desto ernstere Aufgabe wird es für die Träger und Verbreiter unserer gewerblichen Kultur sein, eine gesunde Rückfluthung herbeizu führen. In der That scheint es, als ob mit der ersten Wanderversammlung des in’s Leben gerufenen Verbandes deutscher Gewerbeschulmäoner eine neue Epoche in der Geschichte des gewerblichen Unterrichtswesens in Deutschland beginnen soll. Die auf diesem Gebiete zur Wirksamkeit berufenen Männer, welche sich bislang mehr oder weniger fremd einander gegenüber standen, reichten sich die'Hand zum festen Bunde, vereinigt ihre Kräfte der hohen Aufgabe, an deren Lösung sie arbeiten, zu widmen. Alle ihre Erfahrungen sollten bei dieser ersten, gemeinsamen Versammlung zum Austausch gelangen und was bislang die Feder vermittelte soll nun zum lebendigen Worte werden, das von Begeisterung für den gewerblichen Beruf getragen, seinen Weg vielleicht leichter als das geschriebene zum Herzen findet und zu einer richtigen Auffassung und ßeurtheilung der Verhältnisse führt. Diese hochbedeutsamen Ziele hatten denn auch nicht verfehlt, aus allen Gauen des Reiches die Apostel unseres ganzen gewerblichen Kultur lebens in der Landeshauptstadt Sachsens zu gemeinsamer Thätigkeit zu sammen zu führen. Zu der am 25. September, Vormittags 11 Uhr im Weissen Saale des Italienischen Dörfchens abgehaltenen constituirenden Versammlung waren Vertreter aus allen Theilen Deutschlands, unter welchen sich auch der Direktor sowie das gesammte Lehrpersonal unserer Fachschule zu Glashütte befanden, erschienen. Herr Direktor H. W. Clauss-Dresden eröffnete die constituirende Vor versammlung mit einem herzlichen Willkommen-Gruss an die Theilnehmer des Verbandstages Namens des Dresdener Ortscomites, worauf Herr Direktor Jessen-Berlin eine längere Begrüssungsansprache Namens des einstweiligen geschäftsleitenden Ausschusses an die Versammlung richtete Besonders betonte Redner dabei die dringende Nothwendigkeit eines engeren Zusammenschlusses der gewerblichen Lehrkräfte zur Hebung und möglichst einheitlichen Gestaltung des gewerblichen Unterrichts und zur geistigen Förderung des gewerblichen Berufes. Herr Direktor Lachner-Hildesheim legte sodann den Entwurf zu einem Grundgesetz für den Verband deutscher Gewerbeschulmänner vor, welcher angenommen wurde. Nach dem Wortlaute des Grundgesetzes bestimmt Artikel 1, „dass der Verband aus Lehrern und Direktoren gewerblicher Unterrichtsanstalten bestehen soll. Zweck des Verbandes ist: a) die per sönliche Annäherung der Mitglieder und Austausch beruflicher Erfahrungen; b) die Berathung wichtiger Fragen über das gewerbliche Schulwesen.“ Freunde des gewerblichen Unterrichtswesens können unter Verzicht auf das Stimmrecht Mitglieder werden. Alljährlich findet eine Versammlung abwechselnd in verschiedenen Städten des Reiches statt. Mit den Ver sammlungen soll, wo immer thunlich, eine Ausstellung von Schülerarbeiten, Lehrmitteln etc. verbunden werden. Nach erfolgter Annahme des Statuts und Constituirung des Yerbandes wurde zur Wahl des Verbandsvorstandes geschritten und auf Antrag desHerrn Hoch-Lübeck der bisherige provisorische Ausschuss, bestehend aus den Herren Direktor 0. Jessen, Direktor K. W. Clauss, Fachvorstand G. Graef, Vorstand Dr. Cathiau, Rektor Professor Vogel und Direktor Lachner einstimmig zum bleibenden Vorstand bezw. Ausschuss für das nächsie Verbandsjahr gewählt. Am 26. Sept. Vormittags 8 Uhr wurden die Hauptverhandlungen im Gewerbehause aufgenommen, und die Versammlung durch den Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Direktor Jessen-Berlin, begrüsst. Eingeleitet wurden die Verhandlungen durch Herrn Direktor Lachner-Hildesheim, der über „Zweck und Ziele des Verbandes“ referirte. In ausserordentlich treffender Rede führte derselbe die Motive für die Nothwendigkeit eines Verbandes aus und bezeichnete zugleich die Wege, welche zur Hebung des gewerblichen Schulwesens förderlich wären und wie sie sich in den der Versammlung vorgelegten Thesen in den wesentlichsten Zügen dokumentiren. Dieselben lauten: I. Staat, Gemeinde und gewerbliche Zweckcorporationen (Gewerbe vereine, Innungen) haben ein tiefgehendes Interesse an der Förderung des niederen gewerblichen Schulwesens. Dasselbe ist im weitesten Umfange anzuregen und für die Gewerbeschulen nutzbar zu machen. In diesem Sinne sind vor Allem Vorschläge für die gesetzgebenden Organe des Reiches und der deutschen Einzelstaaten, insbesond )re auch in Betreff der Auslegung des § 126 der R. G. 0. vorzubereiten, und ist sodann darauf hinzuwirken, dass z. B. Unterstützungen, welche seitens des Staates und der Privaten unbemittelten Studirenden der Wissenschaften und Kunstbeflissenen zu gute kommen, in ähnlicher Weise auch den Zög lingen niederer gewerblicher Untenichtsanstalten zugewendet werden. II. Die Innungs-Fachschulen sind am zweckentsprechendsten mit den niederen oder mittleren gewerblichen Lehranstalten zu verbinden, insofern 1. die Grundlagen der gewerblichen Bildung (Rechnen, Geometrie, Zeichnen, schriftlicher Verkehr und Buchhaltung) für alle Gewerbe die gleichen sind, 2. bei grösserer Schülerzahl die Gleichbefähigten besser nach Klassen gruppirt werden können, die Kosten sich mindern, weil Lehrkräfte, Lo kale und Lehrmaterial besser ausgenützt werden, geeignete Schulleiter und Fachlehrer zum Vortheil der Anstalt leichter zu gewinnen sind, dann nur allein auf dem Boden tüchtiger realer Vorbildung ein erspriesslicher Fachunterricht denkbar ist, und 3. die überall zur Zeit in Aussicht genommenen Lehrlingsprüfungen an Bedeutung gewinnen werden, sobald eine tüchtige theoretische Vor bildung Mitbedingung ist und tüchtige Fachlehrkräfte sie abnehmen. III. Eine einheitliche Benennung der niederen und mittleren gewerb lichen Lehranstalten wird die Bedeutung dieser Schulen fördern und vor Verkennung schützen. Es wird für dieselben die Bezeichnung Hand werkerschule oder Gewerbeschule empfohlen, dagegen soll die Bezeichnung Fachschule nur jenen Anstalten zukommen, welche eine specifisch fach liche Ausbildung in einem einzelnen Gewerbe erstreben. IV. Es ist wünschenswerth, dass die Leitung der Handwerkerschulen in die Hände technisch geschulter Fachmänner gelegt werde, welche übri gens den Nachweis erbracht haben sollen, dass sie zugleich auch tüchtige Pädagogen sind. Herr Dr. Cathiau-Karlsruhe nahm zunächst als Vertreter Süddeutsch lands Veranlassung, sein Einverständniss mit den aufgestellten Lehrsätzen zu erklären, und begrüsst es besonders freudig, dass die norddeutschen Gewerbeschulmänner die Hand den Kollegen über die Mainlinie darge boten ; diese Hand sei von diesen herzlichst ergriffen worden. Er glaube, dass dieser Annäherung, die vollzogen worden ist, eine ausserordentlich erfolgreiche und befriedigende Zukunft beschieden, dass dieser Tag ein bleibender Gedenktag in der Entwickelunysgeschichte des deutschen Ge werbeschulunterrichts sein werde. Er bringe der Versammlung die herz lichsten Grüsse der süddeutschen Kollegen dar. Sodann erstattete Herr Dr Cathiau als Referent zu Lehrsatz I. seinen Bericht, indem er die in der These enthaltenen Grundgedanken auf einer breiteren Grundfläche übersichtlich auseinander legte. Nach längerem interessanten Meinungsaustausch, der sich in der Hauptsache im Sinne des Leitsatzes geltend machte, erklärte sich die Versammlung einstim mig mit dem Inhalte derselben einverstanden. Herr Direktor Clauss-Dresden referirte sodann in Kürze über den Leitsatz II, der in seiner positiven Fassung weniger Erläuterungen be durfte. Die Debatte jedoch gestaltete sich zu einer sehr lebhaften, in deren Verlaufe auch Herr Geh. Ober-Regierungsrath Lüders-Berlin Ver anlassung nahm, die gesetzliche Basis, von der man bei Besprechung und Beurtheilung der Thesen auszugehen habe, festzustellen. Namentlich be- gegnete er der Ansicht als einer irrigen, dass die Vorrechte des § lOOe den Innungen nur dann zu Theil werden könnten, wenn letztere eine Fachschule errichten. Es stehe nirgends geschrieben, dass die Errichtung solcher als Beweis für Verdienst um das Lehrlingswesen zu gelten habe. Mao werde auch nicht annehmen können, dass sich, wie behauptet, die Innungen durch Gründung eigener Schulen in Gegensatz zu anderen ge-
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