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Sächsisches Kirchenblatt
- Bandzählung
- 74.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.L.0047
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1795123125-192400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1795123125-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1795123125-19240000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Bemerkung
- unvollständig: Heft 32 (Seiten 205 - 212) fehlt; Paginierfehler: letzten beiden Seiten fälschlich als S. 267/268 statt 367/368 gezählt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19, 09.05.1924
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsisches Kirchenblatt
- BandBand 74.1924 -
- AusgabeNr. 1/2, 11.01.1924 1 2
- AusgabeNr. 3/4, 18.01.1924 9 10
- AusgabeNr. 5/6, 15.02.1924 17 18
- AusgabeNr. 7/8, 29.02.1924 33 34
- AusgabeNr. 9/10, 14.03.1924 41 42
- AusgabeNr. 11/13, 28.03.1924 49 50
- AusgabeNr. 14, 04.04.1924 61 62
- AusgabeNr. 15, 11.04.1924 69 70
- AusgabeNr. 16, 18.04.1924 77 78
- AusgabeNr. 17, 25.04.1924 85 86
- AusgabeNr. 18, 02.05.1924 93 94
- AusgabeNr. 19, 09.05.1924 101 102
- AusgabeNr. 20, 16.05.1924 109 110
- AusgabeNr. 21, 23.05.1924 117 118
- AusgabeNr. 22, 30.05.1924 125 126
- AusgabeNr. 23, 06.06.1924 133 134
- AusgabeNr. 24, 13.06.1924 141 142
- AusgabeNr. 25, 20.06.1924 149 150
- AusgabeNr. 26, 27.06.1924 157 158
- AusgabeNr. 27, 04.07.1924 165 166
- AusgabeNr. 28, 11.07.1924 173 174
- AusgabeNr. 29, 18.07.1924 181 182
- AusgabeNr. 30, 25.07.1924 189 190
- AusgabeNr. 31, 01.08.1924 197 198
- AusgabeNr. 33, 15.08.1924 213 214
- AusgabeNr. 34, 22.08.1924 221 222
- AusgabeNr. 35/36, 05.09.1924 229 230
- AusgabeNr. 37, 12.09.1924 237 238
- AusgabeNr. 38, 19.09.1924 245 246
- AusgabeNr. 39, 26.09.1924 253 254
- AusgabeNr. 40, 03.10.1924 265 266
- AusgabeNr. 41, 10.10.1924 273 274
- AusgabeNr. 42/43, 24.10.1924 281 282
- AusgabeNr. 44, 31.10.1924 297 298
- AusgabeNr. 45, 07.11.1924 305 306
- AusgabeNr. 46, 14.11.1924 313 314
- AusgabeNr. 47, 21.11.1924 321 322
- AusgabeNr. 48, 28.11.1924 329 330
- AusgabeNr. 49, 05.12.1924 337 338
- AusgabeNr. 50, 12.12.1924 345 346
- AusgabeNr. 51, 19.12.1924 353 354
- AusgabeNr. 52, 26.12.1924 361 362
- BandBand 74.1924 -
- Titel
- Sächsisches Kirchenblatt
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Erwiderung auf den Artikel „Auffälliges Verhalten einer Gemeinschaft, die eine Landeskirchliche fein will". Der unter dieser Überschrift in Nr. 14 des „Sächsischen Kirchenblattes" gegebene Bericht, bedarf unbedingt der Berich- tigung. 1. Wie verhält sich die Sache? Herr Seifert, der Sohn des Verstorbenen, um den es sich handelt, war stets ein eifriges Mitglied der St. Markus-Gemeinde in Chemnitz. Wie sehr er seine Zugehörigkeit zur St. Markus- Gemeinde betätigte, werden die Herren Pfarrer und Vorstände der Kirchgemeinde Markus wohl wissen. Sein Vater war vor etwa 2 Jahren im Alter von 61 Jahren mit seiner Frau aus der Kirche ausgetreten. Und zwar nicht aus antichristlichen oder antikirchlichen Gründen. Ihm war, wie das ja bei den alten Leuten so oft der Fall war, die Geldentwertung so verwirrend in seinen Gedankenkreis getreten, daß er fürchtete, die Kirchen steuer nicht mehr bezahlen zu können. Als Glied der Kirche glaubte er jedoch, sich der Steuer nicht entziehen zu dürfen. So trat er mit seiner Frau aus der Kirche aus. Cs ist ihm, wie mir gesagt wurde, von Seiten des Pfarramtes kein seelsorgerlicher Besuch gemacht worden. Sonst hätte man ihn jedenfalls von diesem Schritt zurückhalten können. Sein Sohn, der in Chemnitz in dem Bezirk der St. Markus- Gemeinde wohnt, wollte seinen Vater im Alter zu sich nehmen. Cr war kurz nach Weihnachten gekommen, starb aber plötzlich, nachdem er erst einige Stunden bei seinem Sohne geweilt hatte. Cr selber hatte den Wunsch, kirchlich beerdigt zu werden, nicht geäußert, ihn auch nicht äußern können. Cs war lediglich der Wille seines Sohnes, als treues Mitglied der St.Markusgemeinde. Seine Bitten wurden aber, bis auf die Zusage einer Hausandacht nach erfolgter Einäscherung, abgelehnt. Nun wurde ich am 31. Dezember vormittags, also am Ein- äscherungstage, dringend gebeten, im Krematorium eine Ansprache zu halten. Dieses lehnte ich zunächst ab mit der Begründung, daß ich Gegner der Einäscherung sei, den Mann nicht kenne und überhaupt nicht gerne bei Beerdigungen spreche, weil die Ver- wandten in der Regel nur Lobreden auf den Toten hören wollten. Nach lägerem Hin und Her versprach ich, mich selber einmal mit der St. Markus-Gemeinde in Verbindung zu setzen, vielleicht daß es mir doch gelingen würde, sie zu der Ansprache bewegen zu können, weil es sich nach meinem Dafürhalten um einen ganz be sonderen Ausnahmefall handle. Sollte mein Bemühen vergeblich sein, dann wolle ich eine kurze Ansprache an die Teilnehmer an der Feier im Krematorium richten und auch eine kurze Andacht im Hause des streng kirchlichen Sohnes halten. Zweimal rief ich die Markus-Gemeinde telephonisch an, aber keiner der Herren Pfarrer war zu sprechen. Herr Pfarrer Kränkel war, wie mir gesagt wurde, auf dem Friedhof. Dann ließ ich Herrn Pfarrer vr. Wirth, den stellvertretenden'ersten Pfarrer ans Telephon bitten. Der Herr Kirchner wußte nicht, ob dieser die Bitte, einmal ans Telephon zu kommen, erfüllen würde. Cr kam auch nicht, sondern seine Frau Gemahlin, die mir antwortete: „daß die Sache ihren Mann nichts anginge". Der Herr Kirchner gab mir den Rat, ich solle doch den Segen sprechen, da ich nicht so an die Kirchengesetze gebunden sei. Die Kirche aber könne nicht inkonsequent sein. Ich versuchte noch den Herrn Superintendenten zu sprechen, der aber verreist war. Als ich das letzte Telephongespräch beendet hatte, stand das Auto vor der Tür, um mich abzuholen. Ich hatte mich nicht vorbereiten können, war auch nicht zu einer Totenfeier angezogen. Das ging nun alles sehr schnell. Als ich auf dem Friedhof ausstieg, kam mir Herr Professor Bernhardt entgegen und sagte, er freue sich, daß ich die Feier übernehmen wolle. Cr habe sich zwar auch vorbereitet, möchte mich aber dringend bitten die Ansprache zu übernehmen. Vorher wußte ich nichts davon, daß Professor Bern hardt evtl, reden wollte. So habe ich am Sarge und auch in der Wohnung je eine kurze biblische Ansprache gehalten. Die Hausandacht übernahm ich besonders deshalb, weil die Trau ernden verbittert waren, und es deshalb Herrn Pfarrer Kränkel unmöglich gewesen wäre, die Hausandacht zu leiten. Man würde ihn gar nicht angehört haben. 2. Was sonst noch zu dem Bericht zu sagen ist. 1. Ich habe nicht als Gemeinschaftsinspektor, sondern als Mensch, der seinen Mitmenschen eine Liebe erweisen will, gesprochen. Eine Vergütung habe ich selbstredend nicht angenommen. Für mich war dieser Fall ein Ausnahmefall. Hier mußte der Buchstabe des Gesetzes übertreten werden, damit der Geist des Gesetzes gehalten werden konnte. So hat es Jesus oft getan. Cs tut mir leid, daß die Herren kein Verständnis dafür haben. 2. So wollte ich also nicht der „Kirche in den Rücken fallen", sondern einen Fehler, der nach meiner Überzeugung gemacht worden war, wiedergutmachen. Ich hatte auch gehofft, die Herren würden das einsehen, Ich bedaure im Interesse der Herren und der Kirchen, daß ich mich da getäuscht habe. 3. Die landeskirchliche Gemeinschaft hat mit dieser Sache absolut nichts zu tun. And habe ich als Privatmann nicht das- selbe Recht, das man Herrn Professor Bernhardt einräumte? 4. Die vier Mitglieder der Chemnitzer landeskirchlichen Ge meinschaft, die zugleich im Kirchenvorstand bez. der Kirchen gemeindevertretung saßen, haben den Geist der Sache erfaßt und deshalb meinen Standpunkt vertreten. 5. Diese vier Herren sind nicht allein wegen der Stellung nahme der Pfarrer und der übrigen Mitglieder der Kirchgemeinde- Vertretung zu meinem Verhalten in dieser Angelegenheit ausge- treten. Mit ganzem Ernst, der Kirche zu helfen, sind sie in diese Korporationen eingetreten, aber all ihr Bemühen ist umsonst ge- wesen. Das hatte sie schon lange mutlos gemacht. Sie sehen in dieser Sitzung das letzte Glied unangenehmer, fruchtloser Auseinanders etzungen. 6. Die Herren der St. Markusgemeinde werden doch im Ernst nicht glauben, daß ihr Beschluß, mir „das schärfste Mißfallen" auszusprechen, mich irgendwie bedrücken oder bestimmen würde. Das kann sich eine Behörde dem Untergebenen gegenüber leisten. And das Verhältnis ist hier durchaus nicht gegeben. Ich denke hier wie Paulus: „Wenn ich den Menschen noch gefällig wäre, dann wäre ich nicht Christi Knecht!" 7. Ich bin sehr damit einverstanden, wenn sich das Cv.-luth. Landeskonsistorium der Sache annehmen sollte. Jedenfalls bin ich bereit, mein Tun vor Gott und Menschen zu verantworten. 8. Der eine Vertreter der landeskirchlichen Gemeinschaften hat gesagt, daß das Landeskonsistorium den Gemeinschaften Frei- heiten in bezug auf das Abendmahl usw. gewährt habe. Cr hat damit ein Schreiben des Landeskonsistoriums an uns vom 30. April 1919 gemeint, in dem es u. a. mitteilte: „Wir wollen deshalb frühere Bedenken gegen besondere geschlossene Abend mahlsfeiern, die der Ortspfarrer für die Glieder der Gemein schaften hält, aufgeben und, falls der Kirchenvorstand des Ortes zustimmt, auch das Amtieren eines anderen evangelisch-lutherischen Geistlichen bei solcher Feier in der Kirche geschehen lassen.—Da nun bei Ihren großen Versammlungen stets ordinierte Geistliche anwesend zu sein Pflegen, so wird sich unschwer Ihr Wunsch, bei solchem Anlaß zu kommunizieren, mit unserem Grundsatz vereinigen lassen." Die Bemerkung des betreffenden Herrn steht also in keinem Zusammenhang mit dieser Angelegenheit. 9. Ich habe in dieser Sache nichts zu bereuen und nichts zurückzunehmen, würde im Gegenteil in einem ähnlichen Fall nicht anders handeln können. Meine Schuld ist es auch nicht, daß diese Sache hierdurch an die Öffentlichkeit gezerrt wurde. Schweigen der Kirchgemeinde St. Markus wäre m. C. geratener gewesen. Mich zwang nur der unvollkommene und deshalb entstellte Bericht zu dieser Erwiderung. Rach biblischer Ordnung hätten die Herren erst mit mir per- sönlich die Sache besprechen müssen, ehe sie an die Öffentlichkeit gingen. G. Brück. Nachschrift. Wir wollen einer etwaigen Antwort der beteiligten Stellen nicht vorgreifen und halten deshalb zunächst mit unserm Arteil in der Sache zurück. Im übrigen stammt der Bericht in Nr. 14 nicht von der Kirchgemeindevertretung von St. Markus selbst, sondern von einem ihrer Mitglieder. vr. Meyer. Kirchliche Nachrichten. Die Reichstagswahl wird vorüber sein, wenn diese Zeilen dem Le ser zu Gesicht kommen. In letzter Stunde hörten wir noch, daß die Ev. Partei Sachsen ihren Wahlvorschlag zugunsten der Dcutschnationalen
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