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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vorschule des Uhrmachers (Fortsetzung aus Nr. 21)
- Untertitel
- Die Geometrie der Ebene
- Autor
- Rosenkranz, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ist Präzisionsmechanik ein Handwerk?
- Autor
- Hansen, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- ArtikelCentral-Verband 353
- ArtikelUeber Spiralfeder-Endkurven und über das Regulieren der Uhren 354
- ArtikelVorschule des Uhrmachers (Fortsetzung aus Nr. 21) 356
- ArtikelIst Präzisionsmechanik ein Handwerk? 357
- ArtikelDie Verzahnungen, vollständig neu bearbeitet für den Unterricht ... 358
- ArtikelSprechsaal 362
- ArtikelAllgemeine Uhrmacher-Versammlung zu Hannover (Schluss aus Nr. 22) 362
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 364
- ArtikelVerschiedenes 365
- ArtikelKonkursnachrichten 367
- ArtikelVom Büchertisch 367
- ArtikelPatent-Nachrichten 367
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 368
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 23. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 357 Das rechtwinklige Parallelogramm heisst Quadrat (Fig. 61), wenn alle vier Seiten gleich sind, ferner Rechteck (Fig. 60), wenn die anliegenden Seiten ungleich sind. Das schiefwinklige Parallelogramm heisst Rhombus (Fig. 62), wenn alle vier Seiten gleich sind; man nennt es Rhombo'id (Fig. 58 u. 59), wenn die anliegenden Seiten un gleich sind. § 20. Sätze über die Diagonalen der Vierecke. Zieht man im Parallelogramm ab cd (Fig. 58) eine Dia gonale ac, so ist: ac — ac, ferner <)C m = o und P — <K n; also A abc ade, daher ab = de und bc = ad; in Worten: 1. Im Parallelogramm sind die gegenüberliegenden Seiten einander gleich. a Fig. 59. Fig. 60. Setzt man umgekehrt die Gleichheit der gegenüberstehenden Seiten voraus, indem man von der Kongruenz (fA der beiden Dreiecke (Fig. 58) ausgeht, so ist ebenfalls A abc A ade, also <£ fn = <£ o und ^■P = <£ n , daher ab parallel de und bc parallel ad; das heisst: 2. Sind in einem Vierecke die gegenüberliegenden Seiten gleich, so ist es ein Parallelogramm. Vorausgesetzt, es sind in einem Vierecke ab cd (Fig. 58) die Seiten ab und de an Länge gleich und auch parallel, so hat man ab — de; ac = ac; <£ m = <Ü o, mithin /\abc qj /\adc, daher V — <£ n, folglich bc — ad; dies gibt den Satz: 3. Sind in einem Vierecke zwei Seiten gleich und parallel so ist es ein Parallelogramm. ^~V> Fig. 62. Fig. 61. Zieht man nun auch die zweite Diagonale bd in dem Parallelogramm Fig. 59, so ist: ab = de; <£ m = <£p; <£n = <£o, also /\aeb /\dec, daher ae = ec und be — ed; in Worten: 4. Im Parallelogramm halbieren sich demnach die Diagonalen gegenseitig. Ist das Parallelogramm ab cd (Fig. 60) rechtwinklig, so findet statt: ab — ab und ad = bc, ferner <£ m = <£ n, also /\bad /\abc, mithin ac = bd; d. h.: 5. In jedem rechtwinkligen Parallelogramm sind die Dia gonalen gleich. Sind in den Parallelogrammen Fig 61 (Quadrat) und Fig. 62 (Rhombus) alle Seiten gleich, so hat man ab — ad, be — ed und ae = ae; mithin /\aeb /\aed, daher = <£w = R; in Worten: 6. Im Quadrat und Rhombus schneiden sich sonach die Diagonalen rechtwinklig. (Fortsetzung folgt.) »€£«■« Ist Präzisionsmechanik ein Handwerk? nter diesem Titel brachte die „Techn. Rundschau“ einen Artikel, dessen Verfasser, Julius Müller, folgendes ausführt: Die Frage, ist Präzisionsmechanik ein Handwerk, steht gegenwärtig in den Fachkreisen angesichts des'Gesetz entwurfes über den kleinen Befähigungsnachweis im Vordergrund des Interesses. Auf Grund der Gewerbe-Ordnung sind die Präzisions mechaniker den Handwerkskammern unterstellt. Man empfindet diesen Zwang als Hemmschuh für den Beruf. Dies ist besonders angesichts des vorliegenden Gesetzentwurfes für den kleinen Befähigungsnachweis erneut der Fall. Die Vorschriften über das Lehrlings- und Prüfungswesen in der Gewerbe-Ordnung und besonders Ablegung einer Meisterprüfung beeinträchtigen die weitere Entwicklung dieses Gewerbes. Wie zwischen Maschinenbauer und Ingenieur, zwischen Bauhandwerker und Regierungsbaumeister ein gewerblicher und akademischer Unter schied besteht, so verlangt man auch den Unterschied zwischen dem Präzisionsmechaniker und dem Maschinenmechaniker an erkannt, Nicht mit Unrecht. Dem Zwang einer Innungs bildung glaubt man sich nicht unterwerfen zu können, wie man überhaupt eine Befreiung vom Handwerkergesetz der Gewerbe-Ordnung anstrebt, Der 14. Deutsche Mechanikertag zu Ilmenau hat bereits am 14. August 1903 eine darauf bezügliche Denkschrift beschlossen. Diese äussert sich unter anderem darüber: „Die Deutsche Gesellschaft für Mechanik und Optik darf für sich das Recht in Anspruch nehmen, seit mehr als 20 Jahren auch ohne Bestehen von Innungen auf dem Gebiete der Präzisionsmechanik führend vorgegangen zu sein, und können wir daher wohl die Rechte, wie § 100, letzter Satz (R.-G.-O.), besagt, für uns beanspruchen. Wir haben freiwillig getan, was zur Hebung des Faches gedient und was beim nationalen Wettstreit mit den Erzeugnissen anderer Länder der Erde zur Ehre deutscher Kunst beigetragen hat. Als Beweis von Erfolgen dürfen wir anführen: Die unserer Ge sellschaft als solcher auf Weltausstellungen erteilten höchsten Auszeichnungen, und ferner das vielfache Entgegenkommen der Staatsregierung und städtischen Körperschaften auf die Vor schläge der Deutschen Gesellschaft für Mechanik und Optik. Die Präzisionsmechanik hat, wie kaum ein anderes Gewerbe, ein umfangreiches Arbeitsgebiet in der Industrie, und ist hierbei die unbeschränkteste Gewerbefreiheit eine Lebensbedingung“. Wie. sollte auch die von einigen Handwerkskammern ge gebene Anregung zur Errichtung von Innungen mit den dann nur diesen zustehenden Rechten durchgeführt werden? Die Inhaber kleinerer Betriebe, die Ladenbesitzer mit kleiner Werkstätte nebenbei können unmöglich die Zahl der Mitglieder einer Innung und noch weniger die Geldmittel für den lebensfähigen Bestand einer solchen aufbringen. Aber selbst die Inhaber solcher weniger umfangreichen Betriebe treten vielfach durch ihre eigenartigen Arbeiten aus dem Rahmen der lokalen Innung heraus, indem sie nicht bloss Handwerks meister, sondern Fabrikanten, Exporteure, Lieferanten für wissenschaftliche Institute der ganzen Erde werden. Wo bleiben wir da mit Vorschriften im Sinne des Befähigungsnachweises mit begrenzter Fabrikationsfähigkeit? Diese Tatsachen sind es, welche viele Mitglieder der Deutschen .Gesellschaft für Mechanik und Optik zu dem Glauben veranlasst haben, unsere Präzisionsmechnik und Optik mit ihren kunstgewerblichen Erzeugnissen müsse vom Handwerkergesetz befreit bleiben. Es unterliegt keinem Zweifel: Unterschiede zwischen Kunst und Handwerk müssen begrenzt bleiben, und zwar auf der
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