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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 45.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192101007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 41 (7. Oktober 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zeitmessung in wissenschaftlichen Laboratorien (Fortsetzung zu Seite 507)
- Autor
- Schulte, Rob. Werner
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein interessanter Hehlerei-Prozess in Berlin
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 45.1921 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1921) 17
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1921) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1921) 41
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1921) 55
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1921) 69
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1921) 81
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1921) 93
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1921) 107
- AusgabeNr. 10 (4. März 1921) 119
- AusgabeNr. 11 (11. März 1921) 131
- AusgabeNr. 12 (18. März 1921) 141
- AusgabeNr. 13 (25. März 1921) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1921) 161
- AusgabeNr. 15 (8. April 1921) 173
- AusgabeNr. 16 (15. April 1921) 183
- AusgabeNr. 17 (22. April 1921) 195
- AusgabeNr. 18 (29. April 1921) 205
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1921) 217
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1921) 229
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1921) 245
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1921) 259
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1921) 271
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1921) 281
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1921) 293
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1921) 305
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1921) 321
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1921) 333
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1921) 347
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1921) 359
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1921) 371
- AusgabeNr. 32 (5. August 1921) 383
- AusgabeNr. 33 (12. August 1921) 395
- AusgabeNr. 34 (19. August 1921) 405
- AusgabeNr. 35 (26. August 1921) 435
- AusgabeNr. 36 (2. September 1921) 447
- AusgabeNr. 37 (9. September 1921) 459
- AusgabeSondernummer (Juni 1921) 37
- AusgabeNr. 38 (16. September 1921) 487
- AusgabeNr. 39 (23. September 1921) 501
- AusgabeNr. 40 (30. September 1921) 515
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1921) 527
- ArtikelZum Entwurf eines Gesetzes über die Arbeitszeit gewerblicher ... 527
- ArtikelAmerikaner Wecker mit herausnehmbaren Federrädern 529
- ArtikelZeitmessung in wissenschaftlichen Laboratorien (Fortsetzung zu ... 530
- ArtikelEin interessanter Hehlerei-Prozess in Berlin 531
- ArtikelZum siebzigsten Geburtstag Max Bergners 532
- ArtikelSprechsaal 533
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 533
- ArtikelVermischtes 533
- ArtikelHandelsnachrichten 535
- ArtikelKurse und Preise 537
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 537
- ArtikelPatent-Nachrichten 540
- ArtikelBriefkasten 540
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 540
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1921) 541
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1921) 555
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1921) 571
- AusgabeNr. 45 (4. November 1921) 585
- AusgabeNr. 46 (11. November 1921) 597
- AusgabeNr. 47 (18. November 1921) 609
- AusgabeNr. 48 (25. November 1921) 623
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1921) 633
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1921) 649
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1921) 659
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1921) 673
- BandBand 45.1921 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 41 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 531 werden und so eine sehr weitgehende Zuverlässigkeit gewähr leisten. Für physikalische und ähnliche Versuche sind ferner die bekannten Morseapparate mit schmalem Papierstreifen üblich, deren Geschwindigkeit im allgemeinen als sehr gleichbleibend bezeichnet werden darf. Im Wundtsehen Institute in Leipzig habe ich für außergewöhnlich genaue Aufnahmen das mit einer langen Filmrolle ausgestattete, elektromotorisch angetriebene Frank sehe Kymographion”), das allerdings nicht einfach zu Abb. 6, Apparate für psychologische Zeitsinn- und ähnliche Versuche 1. Universal-Registrierapparat (Kymographion); 2. Meumann’scher Zeitsinn-Apparat mit vers hiedenen Kontakten; 3. Wundt’scher Taktierapparat; 4. Wundt’sches Kon taktpendel; 5. Metronom zur Zeitschreibung für Luftübertragung (nach Klemensiewicz) bedienen ist, mit großem Nutzen verwenden können. In jedem Falle empfiehlt es sich natürlich, sich nicht auf die Ganggleich mäßigkeit des Uhrwerkes zu verlassen, sondern stets eine Zeit kurve mit zu verzeichnen, falls man Wert auf genaue Zeiten legt. Ferner sei noch auf einige Apparate hingewiesen, die in der neuzeitlichen Versuchspsychologie für Zeitsinn- und ähn liche Versuche dienen und für die Erkenntnis der zeitlichen Wahrnehmung und Schätzung recht brauchbare Ergeb nisse geliefert haben. Oft ist es von Bedeutung, in bestimmten Zeitzwischenräumen irgendwelche Sinnesreize (aufblitzende Lichter, Schalleindrücke, Druckreize) zu vermitteln, etwa um über den Anstieg der Empfindungen im Nervensystem Aufschlüsse zu gewinnen. In diesem Falle bedient man sich des Meumann- schen Zeitsinnapparates (Bild 6,2), bei dem ein an eine elektrische Stromquelle angeschlossener Zeiger über verschieden artig geformte, auf dem Umfange eines Kreises beliebig ver schiebbare Kontakte hinweggeführt wird und im gewünschten Zeitpunkte die elektrische Reizauslösung bewirkt. In ähnlicher Weise hat man Apparate gebaut, um das Rhythmusgefühl zu untersuchen; solchen und anderen Zwecken dienen Kontakt pendel der in B i 1 d 6,< angegebenen oder einer entsprechenden Form. Wundt untersucht mit dem in B i 1 d 6,3 gezeigten Tak tierapparat, der nach dem Vorbild der Kontaktuhr (Bild 5,2) gebaut ist, die Fähigkeit, schneller oder langsamer aufeinanderfolgende Taktschläge mit dem Zeitbewußtsein noch zu einer Einheit zusammenzufassen. Eine besondere Betrachtung verdienen die stroboskopi schen Verfahren, die schon früher im systematischen Über blick gestreift wurden. Das unterbrechende Untersuehungsver- fahren ist wohl überhaupt das mit den kleinsten Zeiten arbeitende. So hat man für die Untersuchung fliegender Geschosse Entladun gen einer Leydener Flasche benutzt; Boas z. B. verwendete 5000 Entladungen in der Sekunde. Durch Verwendung schnell laufender Unterbrecher oder Kontakträder und von Hochfrequenz maschinen ist man sogar in der Lage gewesen, eine noch wesent lich schnellere Funkenfolge bis zu 1 / 1 000 000 sec., zu erzielen. Vor allem sind hier die Untersuchungen von Geheimrat Cranz und Hauptmann Schatte in der großen Schießhalle der früheren militärtechnischen Akademie in Charlottenburg zu erwähnen. Hier wurde besonders die ballistische Kinematogra phie ausgebildet, der es bei einer Funkenfolge von 5000/sec. ge lang. Aufnahmen von schnellfliegenden Geschossen mit einer derartigen Genauigkeit zu machen, daß noch auf einer Wegstrecke von 20 cm die durch Luftwiderstand hervorgerufenen Geschwindigkeitsänderungen von Gewehrprojektilen deutlich ge messen werden konnten”). (Schluß folgt) l5 ) Bei Garten a. a. 0. beschrieben. “) Vgl. C. Cranz. ..Lehrbuch der Ballistik“ Leipzig, Berlin. 2 I, 1917, sowie einige Aufsätze von Cranz und Schatte in der ,,Zeitschrift für das gesamte Schieß- und Sprengstoffwesen“, 1909 u. ff. ooooooo<xxx>ooo<x>ooo<><x><>o<x>oo<x>o<x>oo<x>o<><>o<x>oo<x><><>oo<x>o<><><x>o<x>o<x><><>ooooo<>oo<><x>o<><>oo<>c>oo Ein interessanter Hehlerei-Prozeß in Berlin Am 28. September stand vor der Strafkammer des Landge richts I Berlin als der Berufungsinstanz eine Hehlereianklage zur Verhandlung, die in mehr als einer Hinsicht das besondere Interesse der Uhrmacher und Goldschmiede verdient. Der Ver handlung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Uhrmacher Otto Seile in Charlottenhurg hatte im Oktober 1920 an zwei kurz aufeinander folgenden Tagen von einer Hausangestellten mehrere Gold- und Schmucksachen (20 Gramm 14-karätiges Gold und eine Rose) für 135 Mark an gekauft, die er zum Preise von 11.90 Mark je Gramm zum größ ten Teil weiter veräußerte. Einige Tage später stellte sich heraus, daß die Gegenstände von der Hausangestellten gestohlen waren. Es wurde nun, zumal Herr Seile nicht in der Lage war, sämtliche er worbenen Gegenstände zurückzugehen, Klage gegen ihn wegen Hehlerei erhoben. Die Anklage betrachtet die Voraussetzung des § 359 des Strafgesetzbuches als gegeben, wonach Herr Seile wußte, bzw. den Umständen nach hätte annehmen müssen, daß die von ihm erworbenen Gold- und Schmucksachen aus einem Diebstahl herrührten. Das Schöffengericht in Charlottenburg stellte sich in einem Urteil vom 30. Mai auf den Standpunkt der Anklage und verurteilte Herrn Seile wegen Hehlerei zu einem Monat Gefängnis. In der Urteilsbegründung wurde ausge führt, der Angeklagte habe die Diebin an ihrer Kleidung (weiße Schürze, Korb in der Hand) als eine Hausangestellte erkennen müssen, in deren Besitz die verhältnismäßig kostbaren und altertümlichen Gegenstände, die zum Teil mehr als fünfzig Jahre alt waren, nicht ohne weiteres hätten vermutet werden können. Vor allem wurde jedoch aus dem von dem Angeklagten bezahlten Preise von 135 Mark für die Schmuckstücke auf Grund des Gut achtens eines Sachverständigen geschlossen, daß der Angeklagte hei dem Ankauf das Bewußtsein gehabt haben müsse, daß es sich um unreelle. Ware handele. Der Sachverständige hatte den Wert auf etwa 800 Mark angegeben, der aber zweifel los den Liebhaberwert darstellte, während der reale Handels wert von dem Angeklagten als viel niedriger bezeichnet wurde. Weiterhin wurde der in der Aufregung von dem Angeklagten der Diebin gegebene Rat, sie solle aussagen, sie habe die Gegen stände verloren, da sie sonst vor den Staatsanwalt käme, als Zeichen eines schlechten Gewissens aufgefaßt. Der Angeklagte legte hauptsächlich deswegen Berufung ein, weil das Gutachten des Sachverständigen völlig unzureichend und unrichtig gewesen sei. In der Verhandlung vor der Straf kammer am 28. September ergab sich auch durch das Gut achten des Sachverständigen Herrn Rudolf Menzel, Vorsitzenden des Reichsverbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede, ein vollständig anderes Bild. Der Sachver ständige führte aus, daß der Goldpreis bis Anfang Oktober 1920 gegenüber den ersten Monaten des Jahres sehr stark gefallen sei. Er selbst würde, da er nur zur Verwendung in seinem eigenen Betriebe Gold ankaufe, für das Gramm 14-karätigen Goldes zehn bis fiinfzehnMark bezahlthaben. Der Angeklagte habe die Absicht gehabt, nur acht Mark zu bezahlen, doch werde das Gold durch die verschiedenen Hände, durch die es bis zum Verbraucher noch gehen müsse, erheblich viel teurer. Die Frage, welchen Wert eine Rose in einem Anhänger an einem Schmuckstück gehabt habe, beantwortete der Sachverständige dahin, daß er selbst als Fachmann etwa 75 bis 100 Mark bezahlt haben würde. Den guten Glauben des Angeklagten vermeinte der Sachverständige vor allem darin erblicken zu können, daß der Angeklagte das noch gut zu verwendende Schmuckstück zerbrochen und einen Teil davon zum Einschmelzen gegeben habe. Hätte er eine größere Kenntnis von dem Werte gehabt, so würde er es in der
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