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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 45.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192101007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 41 (7. Oktober 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 45.1921 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1921) 17
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1921) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1921) 41
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1921) 55
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1921) 69
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1921) 81
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1921) 93
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1921) 107
- AusgabeNr. 10 (4. März 1921) 119
- AusgabeNr. 11 (11. März 1921) 131
- AusgabeNr. 12 (18. März 1921) 141
- AusgabeNr. 13 (25. März 1921) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1921) 161
- AusgabeNr. 15 (8. April 1921) 173
- AusgabeNr. 16 (15. April 1921) 183
- AusgabeNr. 17 (22. April 1921) 195
- AusgabeNr. 18 (29. April 1921) 205
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1921) 217
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1921) 229
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1921) 245
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1921) 259
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1921) 271
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1921) 281
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1921) 293
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1921) 305
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1921) 321
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1921) 333
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1921) 347
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1921) 359
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1921) 371
- AusgabeNr. 32 (5. August 1921) 383
- AusgabeNr. 33 (12. August 1921) 395
- AusgabeNr. 34 (19. August 1921) 405
- AusgabeNr. 35 (26. August 1921) 435
- AusgabeNr. 36 (2. September 1921) 447
- AusgabeNr. 37 (9. September 1921) 459
- AusgabeSondernummer (Juni 1921) 37
- AusgabeNr. 38 (16. September 1921) 487
- AusgabeNr. 39 (23. September 1921) 501
- AusgabeNr. 40 (30. September 1921) 515
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1921) 527
- ArtikelZum Entwurf eines Gesetzes über die Arbeitszeit gewerblicher ... 527
- ArtikelAmerikaner Wecker mit herausnehmbaren Federrädern 529
- ArtikelZeitmessung in wissenschaftlichen Laboratorien (Fortsetzung zu ... 530
- ArtikelEin interessanter Hehlerei-Prozess in Berlin 531
- ArtikelZum siebzigsten Geburtstag Max Bergners 532
- ArtikelSprechsaal 533
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 533
- ArtikelVermischtes 533
- ArtikelHandelsnachrichten 535
- ArtikelKurse und Preise 537
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 537
- ArtikelPatent-Nachrichten 540
- ArtikelBriefkasten 540
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 540
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1921) 541
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1921) 555
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1921) 571
- AusgabeNr. 45 (4. November 1921) 585
- AusgabeNr. 46 (11. November 1921) 597
- AusgabeNr. 47 (18. November 1921) 609
- AusgabeNr. 48 (25. November 1921) 623
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1921) 633
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1921) 649
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1921) 659
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1921) 673
- BandBand 45.1921 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 41 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 535 Bankgeschäfte, insbesondere des Kontokorrent-, Diskont- und Lombardgeschäftes, der Effektengeschäfte. Alle modernen, bank technischen Vorgänge werden an Hand von zahlreichen Beispielen veranschaulicht, so insbesondere auch die Zins- und Provisions berechnung und die Kreditbeurteilung an Hand von Bilanzen, die in ein bestimmtes Schema gezwängt werden. Der dritte Teil ver setzt den Leser hinein in das lebhafte Getriebe der Berliner Börse. Wir sehen plastisch, wie an der Börse gehandelt wird, wie die Kurse zustande kommen, wie der Kurszettel zu lesen ist, wie per Kasse, per Ultimo gehandelt wird, was bei Spekulations geschäften zu beachten ist, was Zeitgeschäfte mit beschränktem Risiko sind u. ä. m. Das vorzügliche Buch kann allen denen, die sich über das moderne Geldwesen näher unterrichten wollen, nur warm empfohlen werden. Internationales Export- und Messe -Lexikon. Verlag für Exportliteratur G. m. b. H., Leipzig. Preis 20 Mark. — Das vorliegende Export- und Messe-Lexikon, dessen Herausgabe quartalweise erfolgt, stellt einen wertvollen Führer durch die zahlreichen deutschen und ausländischen Messen und Ausstel lungen dar, dem aktuelle praktische Ratschläge für die Hand habung der Ausfuhr beigegeben sind. Das Buch kann allen Firmen, die an den Messen und Ausstellungen, sowie an der Aus fuhr interessiert sind, empfohlen werden. Arbeitgeberschutz im Betriebsrätegesetz. Von Dr. jur. W alter Hüsing. Dortmund. Selbstverlag. Preis 19,50 Mark. — Das Buch enthält einen Kommentar zum Be triebsrätegesetz, den Wortlaut des Gesetzes, den Text der Wahlordnung und ein Sachregister. Der Kommentar zeichnet sich dadurch aus. daß er ganz vom Standpunkte des Arbeitgebers aus geschrieben ist und alles dasjenige in umfassendem Maße ent hält, -was für die Auslegung des Betriebsrätegesetzes für den Arbeitgeber in Betracht kommt. Ein besonderer Vorteil des Kom mentars besteht auch darin, daß eine große Anzahl Entscheidun gen im Wortlaute angeführt sind. Die besondere, eigenartige Anordnung ermöglicht eine schnelle Übersicht. Die Arbeit geber, sowohl diejenigen, die eine größere Anzahl von Arbeit nehmern beschäftigen, können sich über die für sie in Betracht kommenden Bestimmungen an Hand des Buches schnell unter richten. HAN DELSNACH RICHTEN Neuer Zolltarif in den Vereinigten Staaten von Amerika. Das neue Zolltarifgesetz, das Ende Juli 1921 in den Vereinigten Staaten vom Parlament angenommen wurde, bringt eine Reihe wichtiger Änderungen Uber die Behandlung von Einfuhrgütern gegenüber den bisherigen Bestimmungen. Angesichts der nicht unerheblichen Ausfuhr des deutschen Uhren-, Edelmetall- und Schmuckwarengewerbes nach den Vereinigten Staaten sei der Kern des neuen Gesetzes wiedergegeben: Sekt. 307. Alle Einfuhrwaren sollen, soweit dies möglich, zur Bezeichnung der Herkunft mit Marken, Stempeln, Brand zeichen oder Aufschriften in englischer Sprache und an deutlich sichtbarer Stelle versehen sein. Alle Packungen mit Ein fuhrwaren sollen zur Bezeichnung der Herkunft und der Menge des Inhaltes mit Marken, Stempeln. Brandzeichen oder Auf schriften in englischer Sprache versehen sein; sie dürfen vor Anbringung dieser Zeichen dem Empfänger nicht ausgehändigt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift haben Strafen bis zu 5000 Dollar oder Gefängnis bis zu einem Jahre oder beide Strafen zugleich zur Folge. Sekt 102, Warenwert. Wenn nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist, bezeichnet der Ausdruck „Wert“ (value), wo er m jedem auf die Bewertung und Klassifizierung von Ein fuhrwaren bezüglichen Gesetze verwendet ist, den Preis am Ausfuhrtage zu dem ähnliche und konkurrierende Waren in den Vereinigten Staaten verkauft oder zum Großverkauf in den üb lichen Umschließungen, Umhüllungen oder Behältern, einschließ lich aller Kosten.Auflagen und Spesen angeboten werden. Wenn dieser Wert nicht zur Zufriedenheit des Schätzers (appraising officer) festgestellt werden kann, soll der Verkaufs- oder Ver brauchswert der Einfuhrware in den Vereinigten Staaten, mit Umschließungen, Umhüllungen oder Behältern zur Grundlage genommen werden. Bei Festsetzung des Verkaufspreises sollen die Schätzer den Verkaufspreis oder die Herstellungskosten ähn licher Erzeugnisse in den Vereinigten Staaten in Betracht ziehen, die nicht in üblichen Engrosmengen verkauft oder im gewöhn lichen Handel oder überhaupt nicht verkauft werden. Sekt. 103. Einfuhrwaren gelten als gekauft (purchased) im Sinne dieses Gesetzes, wenn der Preis oder Betrag, der von einer Person in den Vereinigten Staaten einer Person eines anderen Staates oder deren Agenten oder Vertreter in den Ver einigten Staaten zu bezahlen ist, zur Zeit der Ausfuhr der Ware oder vorher bestimmt oder vereinbart ist. Sekt. 404. Eine Ware gilt als in anderer Weise dann durch Kauf im Sinne dieses Gesetzes eingeführt, wenn sie vom Aus lande nach den Vereinigten Staaten verschifft wird, ohne daß der zu zahlende Preis vorher vereinbart oder festgesetzt wurde. Sekt. 481. Ausgenommen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen sollen alle Waren bei der Einfuhr von einer beglaubig ten Faktura begleitet sein. Kann eine solche nicht beige bracht werden, so ist eine Scheinfaktur (pro forma invoice) oder eine Kostenaufstellung vorzuweisen. Wenn der Zollein nehmer glaubt, das Fehlen einer beglaubigten Faktura mache die richtige Abfertigung unmöglich, so kann er die Einfuhr mit einer Scheinfaktura unter der Bedingung gestatten, daß der Im porteur eine vom Staatssekretär zu bestimmende Sicherheit für Beibringung einer beglaubigten Faktura innerhalb sechs Monalcn und für höheren Eingangszoll leistet. Sekt. 482. Die beglaubigten Fakturen sind in dreifacher Ausfertigung auszustellen und sollen den Eintrittshafen nennen; sie sind vom Verkäufer zu unterschreiben, wenn ein Kauf vorliegt, oder vom Hersteller oder Eigentümer der Ware, wenn die Waren in anderer Weise verschifft werden. Sekt. 484. Für Waren, die infolge Kaufes verschifft werden, soll die Faktura den Verkaufspreis enthalten und alle Unkosten angeben, ferner wann, wo und von wem die Ware gekauft wurde, den Namen des Käufers und etwaige Rückzölle oder Ausfuhr vergütungen für die Ware. Alle Fakturen müssen in den Maßen und Gewichten des Ausfuhrlandes oder denjenigen der Vereinigten Staaten ausgestellt werden; sie sollen eine richtige, vollständige und genaue Beschreibung der Waren und der Packungen, Um schließungen und Umhüllungen enthalten, sowie den Namen, unier dem sie im Ausfuhrlande bekannt sind. Sekt. 491. Bei jeder Einfuhr von Waren im Werte von über 100 Dollar ist eine Deklaration auszustellen, deren Form vom Staatssekretär bestimmt wird und die vom Eigentümer, vom Im porteur und vom Empfänger oder dessen Agenten zu unter schreiben ist. Sekt. 495. Wenn die endgiltige Abschätzung einer Ein fuhrsendung, die einem Wertzoll unterliegt, den deklarierten Wert übersteigt, soll zum gesetzlichen Zoll ein Zuschlag von 1% der Endabschätzungssumme für jedes Prozent erhoben werden, um das diese Summe höher ist als der deklarierte Einfuhrwert. Zur Lage des Uhren- und Juwclenmarktes in Spanien. Wie wir von zuverlässiger Seite erfahren, ist die Lage des Uhren- marktes in Spanien gegenwärtig als ungünstig zu bezeichnen. Dies ist einmal darauf zurückzuführen, daß die Uhrengeschäfte im allgemeinen noch ziemlich gut mit Ware versorgt sind, daß der Taschenuhrenmarkt von der schweizerischen Konkurrenz weit gehend beherrscht wird und schließlich auf die starke Erhöhung der spanischen Einfuhrzölle sowie den Gold- und Valutaauf schlag. Durch die letzte Zollerhöhung wurden Uhren in so starkem Maße betroffen, daß in dem neuen Zollprojekt bereits wieder eine Herabsetzung vorgesehen ist. Der Goldaufschlag be trägt bei einer Entrichtung des Zollbetrages in spanischem Silber geld oder in Noten der Bank von Spanien für den Monat Sep tember 1921 49.09%. Der Valutaaufschlag (für Länder mit niedri ger Valuta), auch Erhöhungskoeffizent genannt, beträgt gegen wärtig 70% für Uhren aus Deutschland. Etwas besser gestaltet sich die Absatzmöglichkeit für Einzel teile von Uhren, da man in dieser Beziehung, um die zahlreichen Uhrmacherwerkstätten in Spanien mit den nötigen Ersatzteilen zu versorgen, die Zollsätze nicht so stark wie für fertige Uhren in die Höhe geschraubt hat. Die Lage auf dem Juwelenmarkt ist in Spanien eben falls sehr ungünstig. Die Verkäufe haben in letzter Zeit stark nachgelassen, so daß sich z. B. verschiedene Juwelengeschäfte Barcelonas veranlaßt sahen, den Ausverkauf mittels großer, ver lockender Reklameplakate anzukündigen. Die herrschende allge meine Krise und der Mangel an Geldmitteln dürften die Haupf- faktoren für die ungünstige Lage des Juwelenmarktes sein. Hier zu kommt, daß die hohen Forderungen der Goldarbeiter in
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