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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 157. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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dim Grundsätze ausgegangen, daß sich in kleinen Städten und auf dünMnde Handwerker fänden, welche keine Beschäftigung hatten, und die nicht so Hoch angezogen werden könnten; wenn sie aber Gesellen hätten, so könne man annehmen, daß sie hin länglich Arbeit Hatten, und .also man einen höher» Satz neh men könne. . Abg. Hantzsche! (aus Königstein) findet di.e Bierschröter in der Besteuerung zu hoch angesetzt, da sie in Städten doch nur als Taglöhner zu betrachten seien. Abg. und Secr. Richter erwicdert, daß man hier nur solche Mstanden habe, welche ein ausschließendes Gewerbe trie ben; Bürden sie aber dieses Geschäft nur als Nebengeschaft be treiben, so feien sie als Tagelöhner zu betrachten. Hierauf tritt die Kammer den Bestimmungen unter B. bei. Zu (l, wird nichts erinnert, und demnach werden diese Po sitionen angenommen. Bei 0. beantragt Abg. Schnorr, die Ansätze für Drechs ler auf 2Thlr. — — unter a. ITHlr. —- — - b. ündc. zu ermäßigen. Er erhalt jedoch nicht die ausreichende Unterstützung. Der Abg. Steiger wünscht noch einen vierten Satz von 4 Gr. für den Fall hinzugefügt zu sehen, daß die Holzdrechs- ler im Gebirge Spielwaaren ausschließlich fertigten, welches häufig zu geschehen pflege. Er erhält zahlreiche Unterstützung. Dagegen wird von den Abgg. Haußner, Becker, Secr. Richter und Staatsminister v. Ze sch (irr erinnert, daß die vorliegende Bestimmung nur von solchen Personen sprä che, welche ein Gewerbe erlernt hatten, und sie glaubten nicht, daß die im Amendement genannten Personen unter solche zu rechnen seien; sie würden vielmehr als Fabrikarbeiter zu betrach ten sein, und folglich unter tz. 7. ausgenommen werden müssen. Abg. Steiger erklärt sich damit beruhigt, wenn diese Erwähnung im Protokoll geschehe, worauf die Bestimmungen sub v. angenommen werden. Bei L. wird nichts erinnert, und sofort angenommen. Bei 1?. erinnert der Abg. Becker, daß auch bei den Fär bern und Druckern, wie bei den Bleichern geschehen, noch hin zuzusetzen sein werde: (verg. §. 6. s.) Eben so sei nach dem Worte: „Druckereien" einzuschalten: „und Färbereien." Der Abg. Eisenstuck beantragt, die Fleckausmacher nur mit 4 Gr. bis 1 Thlr. anzufttzen. Mit beiden Vorschlägen ist man einverstanden. Zn Betreff des Deputationsgutachtens, wegen des Schnei derns der Frauenspersonen, bemerkt Staatsminister v. Zeschau, daß er zu erwähn gebe, ob eS rathsam sein möchte, Frauenzimmer, welche sich mit der Schneiderei beschäftigten, in die gleiche Kategorie mit den Schneidern zu setzen; denn ihr Gewerbe sei gewiß ein sehr ge ringes, und dieß habe auch die Negierung bei dieser Position im Augegehabt. Die, Rücksicht, daß dadurch vielleicht etwas den ! zunftmäßigen Arbeitern entzogen werde, möchte er nicht gelten l lassen, und um so weniger, da in der Regel die in Frage ste henden Personen eine sehr arme Nasse bildeten. Abg. v. Kiesenwetter entgegnet, daß die Deputation davon ausgegangen sei, daß, wenn sie auch nicht so viel bekä men, als die Schneidermeister, sie auch keine so große Vorbe reitung und nicht so viele Kosten zu ihrer Ausbildung beqöthlgt wären, wie die Schneider. Abg. Meisel stimmt gleichfalls für die Deputation, weil' es notorisch sei, daß in Dresden viele Mädchen seien, welche sich mit der Schneiderei befaßten und recht wohlhabend ge worden seien. Abg. a. d. Winkel äußert, daß dießer'n Gegenstand sek, welcher schon auf dem vorigen Landtage zur Sprache gekommen sei. Damals sei der Antrag der Schneider dahin gegangen, den Mädchen dieses Gewerbe gänzlich zu untersagen; bisher habe man aber die Ansicht gehabt, daß man dieses nicht verwei gern könne, indem man nicht für gut hielt, Mädchen, die sonst keinen Verdienst hätten, diesen einzigen Verdienst abzu schneiden;-auch seien sie für das Publicum sehr nützlich, denn sie gingen in das Haus, arbeiteten um einen geringen Lohn, vielleicht zu 3 bis 4 Gr. täglich, was der Schneidermeister nicht, rhue, und weil er eine Familie zu ernähren habe, müsse man ihm wenigstens 8 Gr. geben. Es seien häufig auch gebrechliche Personen, die sich nicht anders ernähren könnten, und da man schon von jeher angenommen habe, daß man diese Personen nicht unterdrücken könne, und da sie früher gar nichts gegeben hätten, so könne er dem nicht beistimmen, daß sie den Schnei dermeistern gleich besteuert werden sollen. Abg. und. Secretair Richter führt an, daß er dagegen blos zu bemerken habe, wie jetzt kein besonderes Gesetz darüber bestehe, und die Grenzen ihrer Thatigkeit nicht bestimmt seien. Nach vorliegendem Gesetze seien sie aber zu diesem Gewerbe zu gelassen, sie könnten um Lohn Kleider verfertigen, Kinder darin unterweisen u. s. w. Er wisse nicht, ob diese ihnen zu-» gewiesene Berechtigung nicht so weit in das Schneiderhandwerk eingreife, daß man diesen Satz nicht annehmen könne. Es fei bekannt, daß den Schneidern dadurch sehr viel Gewinnst entzo gen werde, und wenn man den Satz auch hier annehme, so sei dieser nicht zu hoch. Der P r a si d e n t stellt die Frage r Wird dem Deputations gutachten in Bezug auf die Schneiderei der Frauenspersonen bei getreten ? Sie wird gegen 4 Stimmen bejaht. Abg. Clauß bemerkt noch: „Es gebe Färbereien, welche den größern Fabrikunternehmungen an die Seite zu stellen , weß- halb er nach „fabrikmäßigen Druckereien" die Einschaltung bean- trage„und Färbereien". Die Kammer findet das unbedenklich und wird sodann!', angenommen. Bei tz. kommt die Frage in Anregung, was unter dem Aus drucke „Handelsgärtner" zu verstehen sei, und ob überhaupt alle Gärtner hier angezogen werden sollen? und es bemerken in dieser Beziehung
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