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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 122. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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176. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 1. OcLober 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert u. zwei u. zwanzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 21. September 1833. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über ein neues Grundsteuersystem. Man geht demnächst zur Tagesordnung über, auf welcher sich die Fortsetzung der Berathung über das neue Grundsteuer system befindet. Referent, Bürgermeister Reiche-Eisenstuck beginnt seinen Vortrag mit Verlesung des Deputationsgutachtens, wie folgt: L. Abschätzung oder Bonitirung der Grundstücke. Es ist in der vorigen historischen Darstellung erwähnt, daß die Stände im Jahre 1824 eine Abschätzungsweise durch gängig nach dem v. Flotow'schen System beabsichtigt hatten, und es sind am angegebenen Orte auch die Beweggründe entwickelt worden, welche die Ausführbarkeit im vollen Umfange desselben zweifelhaft gemacht, und die Commission bewogen hat ten, bei dem Abfchatzen der 5 Probe-Quadratmeilen die in der KlochMann'schen Geschäftsanweisung unter ent haltenen Vorschriften damit zu verbinden. — Die Deputation konnte sich nun überzeugen, daß sich die Sachlage seit jener Zeit nicht geändert habe, und mußte daher sich auf die Prüfung der Ausführbarkeit und der Zweckmäßigkeit dieser in Anwendung ge brachten Methode hauptsächlich beschranken. — Es würde eine ausführliche Darstellung des v. Flotow'schen Systems in allen seinen Einzelnhekten die Grenzen dieses Deputationsberichts übersteigen, und die Deputation muß sich darauf beschränken, auf die v. Flotowsche Schrift: Versuch einer Anleitung zu Ab schätzung der Grundstücke nach Classen. Leipzig 1820. nicht min der auf die Landtagsacten des Jahres 1824 Vol. I. Decr. 20. Beilage D- so wie auf die osterwähnte Blochmann'sche Ge schäftsanweisung unter , welche Schriften in der Canzlei ein gesehen werden können, sich zu beziehen, wogegen die Haupt grundsätze, welche bei der in den Jahren 1827 — 1830 stattgefundenen versuchsweisen Abschätzung von 5 Quadratmei len, in Verfolg der so eben gedachten Geschäftsanweisung unter 1-. beobachtet worden sind, in der diesem Bericht unter L. beige fügten Darstellung deshalb ausführlicher zu entwickeln unumgäng lich nothwendig schien, weil die Beurtheilung dieser Grundsätze einen der hauptsächlichsten Gegenstände der Berathung in den Kammern ausmachcn dürste. — Auch sind unter V. nach ander- weiter Berathung mit dem Commissionsrath Blochmann diejeni gen Abänderungen angegeben, welche derselbe bei einer etwaigen fernem Anwendung dieser Abschatzungsmethode für zweckmäßig und zur Vereinfachung dienend in Vorschlag gebracht hat uüd von der Deputation genehmigt worden sind. — Im Allgemeinen ist hier nur zu bemerken, daß nach Darstellung der vormaligen Com- mission (Landtagsacten 1830 S. 723) die Blochmann'sche Metho de von der v. Flotow'schen in der Hauptsache darin abweicht, daß jene bei Abschätzung des Ackerlandes weder Zur Geldverwerthung des Jahrertrags, noch zur Ermittelung der Produktionskosten allgemeine, für das ganze Land gütige Durchfchnittssätze an ¬ nimmt, sondern diese Gegenstände von örtlicher Lage und sonsti gen Verhältnissen abhängig macht, die Waldungen nicht, wie nach von Flotow, zur Hälfte oder einem Drittheil wie Ackerland abschatzt, sondern den Waldboden nach seiner Ertragsfähigkeit in 5 Classen eintheilt, und dann nach Abzug der Cultur- und Gewinnskosten das Resultat zieht. — Es ist gegen diese Boni- tr'rungsmethode das Bedenken erhoben worden, daß sie zu kost spielig und aufhältlich, ihrer zu großen Verbreitung in Einzeln- heiten ohngeachtet nicht erschöpfend und im Verhältniß zu dem Kostenaufwand nicht dauernd genug sei. (oonk. S. 133. IV. Abth. d. Landt. Act.) Ferner ist schon früher wiederholt ihr die Behauptung entgegengestellt worden, es hingen die Ergeb nisse der Abschätzung, während einer Seits sich diese Methode in Llümtisslm» verliere, welche gleichwohl die Basis des Ganzen bildeten, am Ende nur immer von willkührlichen Annahmen ab, z. B. von Beurtheilung des Klimas, Absatzes der Erzeugnisse, und von den, von den Einwohnern der Umgegend eknzuziehenden Nachrichten über Localverhältniffe, Resultate, welche auf einem einfachem Wege, als auf dem der vorausgehenden so complicirten Eruirung der Ertragsfähigkeit des Bodens und der Productions- kosten, zu erlangen sein dürften. — Deshalb sind auch bei Prü fung dieser Abfchätzungsweise mehrere andereeinfachereMethoden ihr gegenübergestellt worden, welche die Deputation umsomehr in Erwägung zog, als obgedachte Bedenken gegen das Wloch- mann'sche Verfahren allerdings mehrere Mitglieder der ersteren anfänglich selbst Geilten. — Hauptsächlich begründen sich die Vorschläge zu einfacheren Abschatzungsmanipulationen mehr oder minder aufBonitirung nach Probeäckcrnund Abschätzung ganzer Bezirke oder Gemeindesiuren nach solchen und durch Be zirks - Commissionen. Allein bei näherer Beleuchtung aller dar auf begründeten Vorschläge hat sich der Deputation die Ueberzeu- gung aufgedrungen, daß diese Art von Abfchätzungsmethode zu allgemein sei, um zuverlässigere Resultate von ihr erwarten zu können, ingleichen daß sie zu wenig die einzelnen Landestheile gegen einander sicher stelle, weil ihr die im ganzen Lande durchgeführte Anwendung gewisser ausgestellter Grundsätze, die Einheit im Verfahren, abgehe, und sie in ihrer Ausführung einen Kostenaufwand erfordern würde, der keinem andern, mit speciellerem Verfahren verknüpften, be trächtlich nach stehen möchte. DieAbschatzung nach Probeackern war es, auf welche die Bestimmungen des Mandats von 1812 sich gründeten, das un begrenzte Schwanken im Primip während der Ausführung (noch- ! wendig aus ihm selbst hervorgehend) die Ursache der Unbrauch- barkeit derselben. Und dennoch hat sie nach der Erfahrung, wie ' sie die im Eingänge ersichtliche historische Darstellung des Laufs dieses Geschäfts bereits nachgewiesen hat, die Vortheile derKo- stenersparniß nicht gewährt, da mit einer Summe von 107,840 Thlr. — - —- von 4373 zu fertigenden Catastern nur 89, voll- ständig.bearbeitet, erlangt worden waren. — Hiernächst hat man öfters eineAbschatzung nach Kaufwerthen, d.h. eine sum marische Taxation der Grundstücke, wie solche am Orte ver- und gekauft zu werden pflegen, als besonders empfch- lungswürdig, einfach, wohlfeil und sofort dasjenige Resultat gewahrend angesehen, welches bei rationellen Bomtirungsmetho-
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