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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 136. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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TußerordenLlkche Beilage zur Zeipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den I2. Dctobsr I8A3. Rachrichtey vorn Landtage. Hundert und sechs und dreißigste öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am II. October 1833, (Beschluß.) Schluß dxr Vcrathung über den Bericht, die Organisation der Behörden für Erhebung der direkten und dex M Zeit beim Obersteuercokegio ressorlirm- den mdirechen Steuern betreffend. Demnächst schlägt Fürst v. Schönburg vor, nach dem Beispiele der 2. Kammer die Erklärung über die vorgeschlagenen Besoldungen und den Kostenanschlag der projectirten neuen Ein richtung bis zum Budget ausgesetzt sein zu lassen. Dieser Vor- . schlag wird hinreichend unterstützt, sowie auch die daraufwegsn der Annahme desselben gestellte Frage einstimmig b ejahend beantwortet, Bürgermeister Nitterstäht: Er sehe sich veranlaßt, hier poch einen Gegenstand zur Sprache zu bringen. Das in der, 2. Kammer abgegebene Separatvotum finde es nämlich bedenk lich, den Bezirks stcuercinnchmem einen Lheil ihres Gehaltes in Lantiöinen zu gewähren, weil sie zugleich eine Mitwirkung bei Bewilligung von Erlassen und Moderationen, bei Aufzkchung von Grundsteuern u. dergl. hatten, und ihr Interesse dahin gehen werde, auch hierbei möglichst strenge Grundsätze in Anwendung zu bringen, Diese Ansicht scheine ihm nun picht unrichtig, und er wünsche deshalb auch die Auslassung wegen, der Gewährung eines Lheiles der Besoldung der Einnehmer durch LantiHmen ausgesetzt zu sehen, Prinz Johann; Das aufgestellte Bedenken dürfe wohl dadurch seine Erledigung finden, daß nach dem Vorschläge der Deputation jene Angelegenheit in her Hauptsache in die Hände der GerichtsoK gkciten gelegt werden sollte. Nach den gemachten Erfahrungen sei die Gewährung eines Lheiles der Einnehmerbe soldung durch TantiöÄen füglich zu entbehren. v. Deutrich macht darauf aufmerksam, daß nach dem Gutachten der Deputation die Obrigkeiten mit dem Bezirkscin- »ehmer gleichzeitig concurrixen sollten und ja auch in diesen Sachen, als Der Steuererlasse, Moderationen und ähnliche Angelegen heiten, die Entscheidung nicht denEinnehmern, sondern den Steuer rächen zustrhe, Der königl, Commissar v. Nostiß macht hierauf den Vor? schlag, die Entschließung über den im Deputationsberichte sub 1.3. ausgehobenen, jetzt vorliegenden Punct, also über die Ge nehmigung der beabsichtigten Einrichtung im Allgemeinen so lange auszusetzen, bis man sich über die im Punct H. sammt sei nen Unterabtheilungen zur Sprache gebrachten speciellen Bestim mungen vereinigt haben werde, da wohl Mancher sich geneigt ' fühlen dürfte, seine Entschließung in der Hauptsache von der über jene Einzelheiten gefaßten Bestimmung abhängig zu machen. Dich findet einstimmige Genehmigung und man wendet sich nun zu dem im Deputationsberichte unter ll, und zwar zu vörderst unter s. enthaltenen Antrag. Es entsteht eine kurze Debatte darüber, ob die erste Erörte rung und Cognition in den in Frage stehenden Steuerangelegen- heiten dar Gctichtsobrigkeitcn allein, oder gemeinschaftlich mit den Stcuerbezirkseinnchmcrn stattfinden solle. v. Deu trich entscheidet sich für Ersteres, und behauptet, daß dich der dermaligen Einrichtung wenigstens hei den Schrift sassen gemäß sei, und es könne nur aus der Bequemlichkeit der Gerichtsdirectoren oder Beamten hervorgegangen sein, wenn die Amtssieuereinnehmer die ersten Erörterungen besorgt hätten. Diese Ansicht wird zu einer allgemeinen, und nach der vom fönigl. Commissar v. Nostitz abgegebenen Erklärung, daß gegen den Vorschlag Seiten der Regierung kein Bedenken ob walte , die Frage: Ast die Kammer mit dem Antrag der Deputa tion unter H. a, einverstanden? einstimmig bejah et. Man geht nun Zur Berachung des Punctes II. b. über, wo bei Referent hcmerkt, daß dieser Antrag allerdings über dasje nige hmausgehe, was über §. 7. des Planes wegen Errichtung von Kreisdireetronen gesagt worden sei, da dort hlos von Be- schwerden gehandelt werde, v, Deutrich: Allerdings habe sich die Deputation darüber in Zweifel befunden, welche Stellung den Steuerrathen, den Kreisdirectionen gegenüber, anzuweisen sein möchte, Zwar habe sie nicht verkannt, daß sich in der Regel die Steuerangelegenheiten nicht zu einer collegialischen Werathung gualksicirten, so wie, daß ihr Vorschlag eben so wie der vorgelegtePlan mancherlei Conflicte hervorbringen könne; allein auf der andern Seite habe sie sich doch zu dem von ihr gemachten Anträge bewogen gefunden, weil sie glaubte, daß außerdem den Steuerräthen durch die bloß bureaukratksche Geschastsbchandlung eine Stellung angewiesen werde, die zur Einseitigkeit und Harte führen könne, SecretaixHartz erklärt sich gegen den Antrag der Depu tation,, Er ist der Ansicht, daß, wie aus dem vorgelegten Plane hervvrgehe, bei reinen Steuerverwaltungssachen lediglich das Finanzministerium die vorgesetzte Behörde des Steuerrathes sein, und gn dieses Beschwerden zu richten sein würden, woge gen die Kreisdirection blos als Recursbehörde av,f Beschwerden gegen Entscheidungen, also in Administrativ-Iustizsachen, die sich auf das Steucrverhältniß bezögen, einzutreten habe.. Eine solche Einrichtung müsse er nun auch für die angemessenste hal ten, da nach der Natur der Steuerverwqllungssachen eine eolle- gialische Behandlung nur sehr selten von Nutzen sein könne, die endliche Entscheidung aber in jedem Falle dem Fmanzministerio
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