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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 116. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 20. September 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und sechszehnte öffentliche Sitzung der erstenKammer, am II. September 1833. Fortsetzung der Bcrathung über den Deputatkonsberkcht wegen der haupt sächlichsten Grundsätze des Recrutirungsgesetzes. Die Sitzung beginnt halb II Uhr, das Protocoll der letzt vorherigen wird verlesen, genehmigt und durch Fürst v. Schön burg und v. Ziegler mit vollzogen. Auf der Negistrande sind neu «angegangen: I) Christian Gottlob Peschcl fügt seiner gegen den Stadt rath zu Leisnig geführten Beschwerde noch einige Punkte bei; an die 4. Deputation. 2) Die Altmeister und Altgesellen der Damastmanufactur zu Großschönau, Karl Friedrich Krumbholz und Consorten bitten um Fortdauer der Befreiung der Damast weber vom Militairdienste; Resolution: Referent wird beauf tragt, bei Verhandlung des ersten Abschnitts des Deputations gutachtens auch über diese Petition mit Vortrag zu erstatten. 3) Bericht der 4. Deputation, den Antrag des Amtsaccesflsten v. Stern zu Chemnitz betr.; auf die Tagesordnung zu bringen. v. v. Ammon spricht sich zuvörderst über das große In teresse aus, welches ihm die bisherigen Verhandlungen über den vorliegenden Gegenstand eingeflößt hatten, gedenkt, daß, wenn man bisher zuerst die Gesetze durchgcgangen, und daraus die leitenden Ideen und Principien entnommen habe, jetzt der um gekehrte Weg gewählt worden sei, und geht dann zur Aufstel lung folgender Satze über: I) Bei der jetzigen Bewegung Europas und der Sachsen obliegenden Bundcspflicht könne ein stehendes Heer nicht ent behrt werden, ja es sei selbst im Frieden als Bildungsschule, so wie als Stütze der Negierung und des Volks nothwendig. Eine Erörterung über diesen Punkt könne also übergangen werden.— 2) Jeder Staatsangehörige sei nach 30. der Verfassungsur kunde verbunden, die Waffen zu ergreifen, wenn ihn die Reihe treffe. Gesetzliche Befreiung könne nur Ur.tüchtigkeit, so wie vorzügliche Brauchbarkeit in andern Zweigen gewahren, und in der allgemeinen Verpflichtung zum Kriegsdienste liege auch die persönliche. Der Staat habe also das Recht, die Person eines Jeden zum Kriegsdienste zu verlangen. — 3) Kein Staats bürger könne ein absolutes Recht auf Stellvertretung anspre chen, sonst müsse dieses Recht auch allgemein sein, und da wür de, wenn einmal alle Waffenpflichtigen vertreten sein wollten, die persönliche Verpflichtung ganz aufhören. — 4) Könne.da her auch ein unbedingtes Recht auf subjektive und objektive Freiheit der Stellvertretung gar nicht deöattirt werden, der Was- fcnpflichtige könne um Gestattung der Vertretung nur bitten.,— 5) Sei die Stellvertretung eine auf Billigkeit und Humanität gegründete, regelmäßig organisirte Anstalt neuerer Regierungen, welche den Zweck habe, die Last des Waffendienstes im Frieden zu erleichtern. Die Negierung könne daher auch Niemanden zwingen, weder sich vertreten zu lassen, noch für einen Andern einzutreten, noch gerade für den Einen Bestimmten die Waf fen zu nehmen, sie könne nur das-Ganze im Auge behalten, und dafür sorgen, daß die ausnahmsweise geordnete Anstalt nicht die Regel verdränge. Aus diesen Sätzen leitet nun der Redner einen doppelten Antrag ab, und zwar: a) Man nehme das sechste Capitel des vorliegenden Gesches in der Hauptsache an, denn die Anstalt ist weise bemessen, und so wie ein -Quantum von 200 Thlr. — — ein angemessen es Aequivalent für einen tüchtigen Ersatzmann ist, so bleibt bei demselben die Stellvertretung noch immer eine Wohlthat für den Einsteller. — K) Es können aber Falle ein treten, wo die objektiven Gründe zu einer völligen Befreiung des Jndividui nicht hinreichen, dennoch aber die Mittel zur Be- i Nutzung der Stellvertretung fehlen, und da bitte man die Re- l gnrung in dringenden Fällen die Einstandssumme zu ermä ßigen. Prinz Johann bemerkt hierauf, wie die Kammer bereits dem ersten der vom geehrten Sprecher gestellten beiden Anträge staitgegeben habe, der zweite hingegen zu dem noch spater zu verhandelnden ersten Abschnitte des Deputationsgutachtens ge höre; es daher wohl rathsam sein dürfte, in der gestern begon nenen Ordnung die Berarhung fortzusetzen. Referent I). Crusius giebt dem seine völlige Zustimmung und bemerkt, wie schon durch die gestrige Abstimmung die 3te und 4te im Deputativnsgutachten aufgestellte Frage ihre Erle digung gefunden zu haben scheine, und man deshalb zur 5ten übergehen könne, bei welchem Punkte die Deputation sich dafür erklärt habe, daß der Preis, für welchen das Kriegsministe rium Einsteher zu schaffen habe, jedesmal bekannt gemacht wer den solle. Jetzt nun, da die objektive Freiheit der Stellvertre tung abgeworfen worden, werde dieser Gegenstand um so erheb licher, da sich nun alle Einsteller an das Ministerium zu wenden hatten. Die Deputation habe besonders den Umstand vor Au gen gehabt, daß das Ministerium auch zur Zeit des Krieges die Einsteher zu verschaffen übernehmen möge, daß es aber dann zur Erlangung eines Stellvertreters höherer Summen bedür fen würde. Es äußern sich demnächst in der Kammer verschiedene An sichten darüber, ob das Ministerium, wenn der Preis von 200 Thlr. einmal ausgesprochen sei, dafür schlechterdings die Stell vertreter herbeizuschaffen, oder ob es dieß auch im Frieden nur
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