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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 159. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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HF 243. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 18. December 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert u. neun u. fünfzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 5. December 1833. an, welche Ansprüche an sie gemacht werden, theils von den Com- munen, theils von dem Armenwesen u. s. w., und die Summen, (Beschluß.) Fortsetzung der Beratung über das Gesetz, die Gewerb- und Personal steuer betreffend. Abg. aus dem Winkel halt jedoch für zweckmäßig, die Rentiers höher anzuziehen. Die Besorgniß, daß sie so gleich aus dem Lande gehen würden, thcile er nicht; denn in alldem Landern, wo die Classenstcucr bestehe, würden sie auch angezogen, und er habe nicht gehört, daß sie dort, wenn sic in eine höhere Gasse gesetzt werden, deswegen das Land ver lassen hatten. Auch Abg. Haußner erklärt, dasselbe bemerken zu müssen; es würde auch ein solcher Grund auf alle übrigen Satze paffen und also zu weit sein. Deswegen ziehe kein Rentier weg, weil er gleichmäßig besteuert werde, zumal da er nicht allein in Sach sen lebe, sondern sich gewöhnlich im Kreise seiner Familie be finde. DerViceprasident führt noch den Umstand an, daß die Rentiers häufig ihr Geld auf Grundstücke angelegt hatten, und schon deswegen sich nicht so leicht veranlaßt sehen würden, ans dem Lande zu gehen. Das Amendement erhielt indessen die ausreichende Unter stützung, wornach Abg. Runde äußert, daß es hauptsächlich darauf ankomme, die Capitalisten zuzuziehen. Diese suchten aber vorzüglich ein solches Land auf, wo sie ihre Kapitalien auf Grundstücke und Ge werbe legen könnten, und nur deshalb, wenn sie die Capitalien in andern Landern zu einem höhern Zinsfuß anlegen könnten, würden sie wegziehen, in der Voraussetzung, daß sie ein solches Land fanden, wo sie keine Steuer zu zahlen hätten. Dreß sei aber nicht der Fall, und er halte daher den Grund nicht für ausreichend, daß die Capitalisten bei einer Erhöhung der Steuer das Land ver lassen würden. ! Abg. Eisen stuck: Ich muß mich gegen das Amendement j erklären, und zwar aus vielen Gründen. Ich halte die Gründe, welche sie geben, sind weit mehr, als wenn man sie durch hohe Steuern anziehen will; ferner, wenn Capitalisten im Lande leben, und einen Aufwand machen, der ihnen angemessen ist, so wird auch da vom Staate bedeutend gezogen; sie consumiren auch weit mehr. Nehme ich nun noch, woher es kommt, daß wir in Sach sen gegen die Nachbarstaaten einen niedrigem Zinsfuß haben, so suche ich dm Grund darin, weil wir bedeutende Capitalien im Lande haben. Wie viele fremde Capitalisten haben sich in das Land gezogen, und warum? aus dem Grunde, weil sie hier we niger geben. Ich habe viele aus fremden Landern ankommen sehen, und wenn ich sie fragte, warum sie nach Sachsen gezogen, kamen sie auf diesen Grund zurück. Welche Nachthelle hat es gebracht, als man im Kriege die Capitalisten besteuert hat! Ich will ein Beispiel aus einem Nach barstaats anführen. Es ist in Preußen dahin gekommen, daß auch die Capitalisten auf dem Lande besteuert wurden. Die Folge war die, daß sie wcgzogen und sich vom Lande und kleinen Städ ten in die großen Städte begaben, und was von Städten gilt, gilt auch von Staaten. Es ist auch hart, eine hohe Steuer hier eintreten zu lassen; Sie setzen dieLeute in eine große Verlegenheit. Wollen Sie inquisitorische Maßregeln in einen konstitutionellen Staat hereinbringen? Wollen Sie machen, daß einer sagt: Sie halten mich für reicher, als ich bin? Ich fürchte sehr, es möchte sich der Nachtheil allenthalben aussprechen, wenn wir eine höhere Besteuerung annehmen. Wie ist es früher bei außerordentlichen Vorfällen gegangen? Da hat man die Capitalisten zugezvgen, und ich weiß wohl, wie es gegangen ist; der ehrliche Mann hat zehnmal so viel gegeben, als der unredliche. Es laßt sich keiner in die Lasche sehen, und wenn man die Capitalisten so hoch be steuert, so kommt es dahin, daß sie ihr Geld von den Grund stücken und der Industrie wegziehen und In Staatspapicre stecken, um sogleich fortzichen zu können. Es ist ohnedieß der Fall, daß viel zu viel ausländische SLaatspapiere in Sachsen sind; aber glauben Sic, daß eine solche Maßregel nicht dahin führen müsse, daß dieses noch viel mehr geschehe? Die Nachtheile sind vielseitig, der Vortheil illusorisch, i naginar und höchst gefährlich. Staatsminister v. Ze sch au: Dem, was der geehrte Ab geordnete so eben geäußert, trete ich vollkommen bei, und glaube auch, daß dem Anträge des Abg. Haußner eine falsche Ansicht unterliegt, nämlich, als handele es sich von einer Vermögens steuer. Das ist aber nicht der Fall; es handelt sich von einer die man für eine höhere Besteuerung der Capitalisten anführt, sehr illusorisch. Es ist eine Frage, ob nach staatswkrthschaftlichen Grundsätzen gerathen sei, Capitalisten höher anzuzichen. Ein neuerer französischer Staatslehrer sagt: „Die Staatswirthschaft kennt keine Henne, welche goldene Eier legt, aber wenn sie der artige hat, so ist es doch thöricht, diese wegzujagen," und ich glaube, damit ist Alles gesagt. Auch habe ich geäußert, es sei I Gewerb- und Personalsteuer. Uebrigens möchte es wohl zweck- iÄrsorisch. Manglaubenicht, daß die Capitalisten nur dem Staate »mäßig fein, hier mäßige Satze anzunehmen; denn man kann durch eine höhere Personalsteuer Vortheil gewahren; man nehme j nicht in eine inquisitorische Prüfung des Vermögens ekngchen,
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