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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 142. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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221. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags^ den 22. November 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und znrei u. vierzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 13.November 1833. (Beschluß.) Fortsetzung der specr'elkn Mrathung über den Gesetzentwurf, bie Iusam- mcnlcgung der Grundstücke betreffend. §. 4. Abg. Püttrich entgegnet, daß doch wohl solche Holz- vder Waldstücke,- welche mit jungem Holze von 10, 12, 18 Jahren gut bestanden, die schönsten Hoffnungen zu einem künf tigen schlagbaren Holze gäben. Er gestehe selbst zu, daß, wenn es auch von Liebhaberei ausgehe, solch ein Stück nicht zu ver-, tauschen, dem Besitzer dieß nicht zu verdenken sei, da derglei chen Holzstücke ihm lieb sein müßten, und auch bereits schon einen Werth enthielten, wo der Zwang der Abtretung das Eigen tum verletze. Der königl. Commissar v. Wietersheim bemerkt, daß die Folgerung sehr bedeutend sein würde ; auch alles Nadelholz würde in die Kategorie fallen, wenn es schon in Mittelwald bestehe. Zudem sei das Wort Mittelwald ein sehr zweifelhafter Ausdruck. Ihm scheine die Bestimmung des Gesetzentwurfes, welche sich auf das Laubholz beziehe, angemessener zu sein. ^Hierauf entsteht eine lange Dr'Scussion darüber, was unter dem Worte: „Mittel-, Hoch- und Niederwald" zu verstehen sei; und es werden in dieser Beziehung verschiedene Definitio nen gegeben. Um diesen Zweifeln auszuweichen, wird bean tragt, das Wort: „Blößen" zu setzen; ferner werden die Worte: „uncultivirter Holzboden" in Vorschlag gebracht. Letz teres wird jedoch für sehr bedenklich gehalten, und es entstehen auch über das Wort: „Blößen" mancherlei Zweifel. Abg. Eisen stuck bemerkt, daß man in der Deputation sich nur darauf beschränkt habe, diejenigen kleinen Waldspitzen, welche in die Felder hineinliegen, zur Zusammenlegung zu bringen. Durch das Amendement erhalte aber die Sache einen ganz andern Anschein und er halte für besser, wenn man auf den Gesetzentwurf zurückgehe, durch welchen alle Zweifel besei tig würden. Bei der hiernachst erfolgten Abstimmung wird das Amen dement desAbg. Püttrich mit 41 Stimmen abgelehnt. Abg. v. May er bemerkt noch, daß er sich zu Vermittlung des Deputationsgutachtens mit dem Gesetzentwürfe einen Vor schlag erlaube. Es sei nicht möglich, die Fassung sogleich zu entwerfen, aber die Hauptsache sei nur, den Sinn zu treffen. Wenn er frage, was der Wunsch der Kammer, der Deputa tion und der Regierung sei, so btträfe dieser -2 Gegenstände. Es soll dem Austausch unterliegen: 1) Waldblößen aller Art, wenn die Contiguitat nicht vorhanden fei; 2) Laubholz und vielleicht auch Nadelholz, welches kn kleinen Parcellen inner halb der Felder liege, sogenannte Feldbüschchen. Insofern man damit einverstanden wäre, würde die Deputation zu ersuchen sein, den ß. nach diesen Princkpien umzuarbeiten und der Kam mer vorzulegen. Damit erklärt Man sich einverstanden und Abg. aus dem Winkel verbindet damit noch deN Antrag, daß bei der De putation die nöthige Veranstaltung getroffen werde, um kerne Irrung in den Begriffen zu veranlassen. Man geht sonach auf die Berathung des Separatvotr des Abg. Atenstadt über. Derselbe hatte noch mehrere §§. vor geschlagen, welche nach §. 4. einzuschalten seien, nämlich: tz. 4. b., §. 4. e,, §. 4. ä. Sie lauten: §. 4. b. Auch steht ein Antrag aufZusammenlegung, sobald selbige aus einem andern, als dem unter d. Z. 2. angegebenen Grunde verfügt werden soll, nur den Besitzern von Grundstücken innerhalb einer Gemeinde gegen die übrigen Besitzer in derselben, gegen Grundstücke aber, welche zwar mit jenen zusammenstoßcn, jedoch einem andern Gemeindebezirk angehören, nur in so weit zu, als dieselben, dazu aufgefordert, dem Anträge freiwillig beitretett. -> Z. 4. v. In letzterm Fall sind aber dergleichen eingetauschte oder in Berücksichtigung gezogene Grundstücke gegen Anträge auf Zusammenlegung innerhalb der Gemeinde, der sie angeboren, nicht gedeckt, in so fern ihnen nicht aus einem der Z. 10. angege benen Gründe ein Recht zum Widerspruch zustehen sollte. §. 4. ü. Eine Zusammenlegung kann jedoch überhaupt nicht beantragt werben, innerhalb solcher Fluren, deren einzelne Grundstücke mit besonder« Wirthschaftsgebauden nicht versehen, wenigstens nicht Pxrtinenzien derselben, vielmehr insgesammt walzend sind, Referent äußert, daß der Deputation geschienen habe, als wenn durch einen solchen Vorschlag eine große Beschränkung der Zusammenlegung herbeigeführt werde. Es könne der Fall eintreten, daß die Grundstücke des Dorfes^, unmittelbar an oder hinter den Gehöften des Dorfes B. gelegen seien, und umgee kehrt. Nun müsse es doch den Bewohnern beider Dörfer sehr angenehm erscheinen, wenn sie diese Felder ihren WirthschaftS- gebäuden näher gebracht sehen. Dabei könne aber' doch vielleicht ein Einzelner einen Widerspruch einlegen, und so würde sich das ganze Zusammenlegungsgeschäft zerschlagen, wenn nicht eine gesetzliche Bestimmung getroffen werde. Abg. Roux stellt die Frage, ob ein Separatvotum, wenn es zum Zwecke habe, Amendements zu machen, nicht auch der Unterstützung bedürfe. , Abg. Runde entgegnet, daß schon öfters der Fall Vorge legen , wo rin Separatvvtum eingeschickt worden, und keiner Unterstützung bedurft häklk
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