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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 114. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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-IF 178. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 3. OcLobex 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und vierzehnte öffentliche Sitzung de zweiten Kammer, am 26. September 1833. (Fortsetzung.) Fortsetzung der allgemeinen Verathmig über den Gesetzentwurf, die Wer? hältnisse der Eivilstaqtßdkencx betreffend. (Fortsetzung der Rede des Abgeordneten v. Thielau.) Ein geehrter Redner, der porhin gesprochen, hat sich unbe dingt mit dem Gesetzentwürfe für einverstanden erklärt, und wenn ich schon allerdings mit einem großen Thejle desselben, mit den Hauptprincipien des Gesetzes einverstanden bin, so kann ich mich doch nicht mit asten einverstanden erklären, sondern bin viel mehr der Meinung, daß das Gesetz durch die hinzugttretenen Ver änderungen in der 1. Kammer, so wie an und für sich an Män geln leide, denen durch Amendements nicht mehr ahzuhelftn sein wird. Das Pulk, äußerte der erste Redner, habe in diesem Ge setze ein Mittel zu finden geglaubt, die Staatsmaschine leichter zu bewegen, es habe geglaubt, eine Sicherstellung vor Beamtmwill- kühr darin zu finden. Ich habe dich auch geglaubt, und daher vermag ich nimmer die Meinung der Redner zu rheilen, welche hauptsächlich für dix Staatsdiener selbst als solche sprechen. Be kennen muß ich, daß ich das Staatswohl allein als die Richt schnur ansehe, welche die Staatsregierung bei diesem Gesetzent würfe leiten muß. Der Staat steht aher hier ganz allein in dem selben Verhältnisse wie der Privatmann; er nimmt seine Diener unter allen denen Bedingungen an, die ihm passend und den Ver hältnissen angemessen erscheinen. Der Staatsdienst begründet eigentlich ein Contractyerhaltniß zwischen Staat und Die ner; es sei nun dieses schriftlich ober mündlich, ausdrücklich oder stillschweigend festgestellt, in der Natur der Sache ändert dieß nichts. Es giebt schriftliche Vertrage mit Staatsoienern auch in unserem Staate; wenn schon stillschweigende Uehereinkunft oder vielmehr das Herkommen in der Regel hierüber bestimmt. Aller dings waltet über der Auslegung dieses stillschweigenden Vertrags einDunkel,und der Gerichts-oderStaatsgebrauch allein vermag hier zu entscheiden, da kein Gesetz hierüber vorhanden ist- Durch das vorliegende Gesetz sollen die Verhältnisse der Staatsdicner erst sestgestellt werden, und indem ich also über die Verhältnisse der künftigen Staatsdiener spreche, muß ich wohl bemerken, daß ich mich nicht auf diejenigen beziehe, welche bereits im Dienste stehen. Hier ist nicht der Ort, sich darüber auszulassen, pb die gegenwärtigen Staatsdiener hierunter besondere Rech te, und welche Rechte sie haben; sobald ein Zweifel hierüber ein tritt, wird man ihnen den Rechtsweg nicht verschließen können; aber eine rückwirkende Kraft des Gesetzes aus die bereits An gestellten werde ich nicht beantragen; Henn sind die Rechte derselben größer, als das vorliegende Gesetz ihnen zutheilt, so müssen jene erhalten werden; sind sie nicht so groß, so würde das Gesetz ohnedieß ein unbilliges sein, wenn man sie ihnen nicht einraumen wollte. Kenn sich also der Gesetzentwurf auf die künftigen Staatsdiener erstreckt, so muß ich bemerken, daß von einem Rechte derselben keine Rede ist. Ich muß um so mehr darauf aufmerksam machen, weil ich überzeugt bin, daß die Verhältnisse der jetzigen Staatsdiener auf die Berathung einen bedeuten den Einfluß haben werden und haben müssen. Ich erlaube mir sogar den Antrag zu stellen, daß die Kammer sich Vorbehalten möge, darüber, ob das Gesetz Anwendung auf die jetzigen Staats diener erleiden soll, erst nach dem Schlüsse der Berathung über das ganze Gesetz einen eignen Beschluß zu fassen, vor der Hand aber den Gesichtspunct festz uh alten: welche Rechte sollen den künftigen Staatsdienern zugestandm werden? Diese haben aber nun kein weiteres Recht, als nur das, daß ihnen das bei Antritt des Dienstes vom Staate Versprochene gehalten werde. Von einem Unrechte gegen künftige Staatsdiener kann also die Rede nicht sein. Die Rechte künftiger Staatsdiener soll erst das gegen wärtige Gesetz bestimmen, und hier, m. H., haben Sie ganz freie Hand, und um so wichtiger ist dieß, als die Erfahrung anderer Staaten einen traurigen Beweis liefert, wie sich die Dienstprag matik in der Anwendung gestaltet. Mau spricht so gern nur von Sicherstellung der Staatsdiener vor Willkühr, von ihrer sorgens freien Existenz, von den Rechten derselben an den Staat. Ich muß gestehen, daß ich vom Staatsdienst einen andern Begriff, als den von den vorhergehenden Rednern aufgestellten gehabt habe. Staatsdienst ist ein Broterwerb, wie jedes andere Ge werbe im Staate. Es legt sich der Eine auf das Fabrikwesen, der Andere auf Mechanik, der dritte wird Professor, der vierte ergreift den Staatsdienst; alle suchen ihren Erwerb, und der Vierte unterscheidet sich nur dadurch von den Andern, daß er im Dienste des Staates seinen Erwerb findet. Die Vorbereitung zum Staatsdienste hat der Staatsdiener mit jedem andern Ge- werbtreibenden gemein, und ist dabei kein Unterschied zu machen. Kosten erzeugt jede Vorbereitung, Der Arzt geht früher auf die Universität, und verläßt sich spater auf seine Kenntnisse; der Theologe bereitet sich auch auf der Universität mit Kosten vor, um sich auch auf seine Kenntnisse zu verlassen. Kostet eine solche Vorbereitung weniger, als die für den eigentlichen Staatsdienst, oder sind solche Personen weniger nützlich? - Wenn wir die im Deputationsberichte erwähnte Sicherstel lung näher betrachten, und wenn man sagt, daß der Staats dienst ein Opfer sei, was man dem Staate gebracht habe, so
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