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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 150. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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232. Außerordentliche Beklage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags/ den 5. December 1833. Nachrichten vom Landtage. Hundert und fünfzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 25. November 1833. (Beschluß.) Fortsetzung der Beratung über den Bcrkcht der L Deputation, über den mittelst Decrets vom 9. Nov-1833 an die 2. Kammer gelangten Gesetzent wurf, die an die allgemeine Staatskasse zu entrichtenden Steuern und Abgaben betreffend. Referent, Abg. Sachße, fahrt in seiner Rede folgen dermaßen fort: Zu dem muß man bemerken, daß der Gegenstand für die Deputationsmitglicder ganz neu ist, und es laßt sich daher wohl entschuldigen, wenn eine Verspätung stattgefunden hat, welche aber dem Lande nicht zum Nachtheil, sondern zum Vortheil ge reicht; denn es wird dann alles desto besser vermittelt werden kön nen. Das Provisorium ist aber durchaus nicht zu umgehen, weil mehrere von den Staatsausgaben von veränderter Natur sind, welche im kommenden Jahre erhoben werden sollen, und die ganz abweichend sind von den bisherigen, so daß es eben so zweckmäßig war, sich mit dem Steuerausfchreibm auf ein Jahr zu begnügen, indem sie sich ändern werden. Der Sprecher wirft uns ferner vor, wir hatten ohne vorhergehende Prüfung der Ausgaben das Verlangen der Regierung unterstützt; allein dagegen ist zu erinnern, daß sie ja im Budget vorliegen, und zu dem wir sie noch nicht einmal wissen. Soweit es möglich ist, sind sie im Decrete angegeben, es sind auch die Abänderungen angegeben, welche in Folge der neuen Einrichtung stattsindm werden. Ich komme nun zunächst auf die schreckenhafte Berech nung, welche der Abgeordnete über die Einnahmen und Ausga ben des Staates gemacht hat, nicht bloß von den Staatsausga- bm, sondern von allen Ausgaben, Gernemdeausgaben u. s. w., und er hat sie auf 16 Millionen berechnet; dagegen das Einkorn mett auf 11 bis 12 Millionen angeschlagen. Da hätte er doch fühlen sollen, daß darin etwas Widersprechendes liegt. Denn wenn das wahr wäre, daß wir 16 Millionen brauchen, undnur 11 bis 12 Millionen Einkommen haben, so hätten wir alle längst zu Grunde gehen und verhungern müssen; denn wie soll das wer den , wenn alle Jahre 5 Missionen zugesetzt würden? Die Ab gaben in den vorigen Jahren sind nicht geringer, sondern höher gewesen, dessenungeachtet haben wir bestehen-können. Man hat von Sachsen gesagt, es sei in einem weit größer« Flor, als andere Länder, und schon Has hätte den Sprecher auf das Ungegründete pnd Unstatthafte seiner Zahlen aufmerksam machen sollen; denn wie eine Differenz von 5 Millionen heraus zustellen sei, ist mir unerklärbar. Er führt Elterlein an, welches mit einer Schuldenlast von 80,000 Mr. gedrückt sei; das klingt allerdings sehr gefährlich; allein, wenn man annimmt, daß dar unter sehr bedeutende Güter fern werden, deren größter Lheil oder die ganz verschuldet sind, so kommt die Summe bald zusammen. Eine große Masse von Eonsensschulden sind wohl vorhanden, allein sie rühren großentheils von der Zeit vor dem französischen Kriege her, und es gingen durch Subhastationen eine Menge sol cher Schulden verloren. Das Land steht noch immer in großem Wohlstände, was schon das beweist, daß für 25 Millionen Staatspapiere angekauft werden konnten. Auch ich habe Ge legenheit gehabt, bei Verlassenschaften wahr zu nehmen, daß im Ganzen genommen immer ein Steigen des Vermögens seit der Zeit der Friedensjahre statt gefunden hat; und wenn man da einen Schluß auf das übrige Vermögen zieht, so kann man wohl behaupten, daß auch da ein Steigen statt gefunden hat. Er spricht von den vielen Subhastationen und hat nachge zahlt , daß 3650 jährlich vorkommen sollen. Nun habe ich aller dings die Zahl dieser Häuser und Grundstücke nicht im Gedacht* niß; aber wenn man auch die Berechnung des Abgeordneten annimmt, so wird immer nur auf 100, ja 200 Häuser eine Subhastation kommen, und das wäre nur em Zeichen, daß un ter 200 Besitzern 1 insolvent wird. Dazu kommt noch, daß viele Subhastationen freiwillig sind, wenigstens hat der Abgeord nete nicht erwähnt, daß er diese ausgenommen hat. Was die Bettelei betrifft, so habe ich die Erfahrung nicht gemacht, daß diese im Zunehmm ist; ich weiß zwar, baß seit mehrer» Jahren darüber große Klage war, ob sie aber jetzt noch im Steigen, ist mir nicht bekannt; es wäre auch das kein anderer Beweis, als der, daß das Vermögen sich ungleich austheilt; das ist aber in allen Ländern der Fall, wo der Wohlstand steigt, und das beweist auffallend England. Ich will nun auf die Verlesung des Dekretes selbst über gehen. — Der Referent trägt nun das höchste Dekret und den Ein gang des Deputationsberichts vor, welcher letztere lautet: Die mit diesem Jahre ablaufende Steuerbewilligung auf der einen, auf der andern Seite die Unmöglichkeit, noch vorher für die nächste Finanzperiode das Finanzgesetz über Einnahme und Ausgabe zu erlassen, da demselben die Prüfung und Feststellung des Budgets und die Erklärung wegen der auf das Abgabenwe sen Bezug habenden Gesetze und des mit den Ständen der Ober lausitz verabhandelten Vertrags vorherzugehen hat, macht unleug bar ein auf die, den Staatskassen durch die zu erhebenden Abga ben zuzuweifenden Summen beschränktes vorläufiges Steueraus schreiben durchaus nöthig. Der gegenwärtige Gesetzentwurf ist dieß und ist dadurch und durch die mittelst höchsten Dekrets vom 27. Januar 1833 erfolgte Vorlegung des den Voranschlag der Einnahme und Ausgabe für die nächsten drei Jahre enthaltenden Budgets (l. Abth. 1. Bd. der Landt. Act. S.112.) verfas sungsmäßig gerechtfertigt, kann daher, wenn auch inzwischen demjenigen Lheil desselben, welcher die für die verschiedenen
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