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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 162. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Rücksicht nehme. Man könne zwar sagen, es andere sich auch dann das Verhaltmß,. jawohl, aber immer müsse die Gegen wart daxunter leiden. Nach den vielen Werten ,- welche in der Kammer stber die Gleichheit und Nichtbevorzzlgung einer ClaH geäußert Wochen seien, finde, er nicht passend, eine, bestehende Ungleichheit fortbestehen zu lassen. Er selbst habe kein Interesse bei der Sache, aber er finde doch zweckmäßig, wenn man dem Amendement Folge gebe. Staatsminister v. Könnerr'tz: Die Frage, ob der hier vorgeschlagene Stempelsatz vermindert oder erhöht werden solle, Hänge mit der Frage zusammen, wie hoch man.die, Lchnslast überhaupt rechnen könne, und dann müsse matt wieder auf Hie Frage zurückkommen, ob nicht der Canon zu hoch sei? Wenn also von der einen Seite bemerkt worden, es solle dieser Stempelsatz erniedrigt werden, so müsse auch der Canon ernie drigt werden. Das sek richtig, daß der.Stempelsatz am meisten das Allodisimen hindere,, und daß nach dem bisherigen Stem pelmandat Niemand eine solche baare Summe gleich aufnehmen könne. Wenn ein geehrter Abg. darauf antrage, den Stem pelsatz nur nach dem nicht hypothecirten Lheile zu berechnen, so fei der Gesetzentwurf davon ausgegangen, alle Lehngüter gleich zu stellen, ob sie mit Consensschulden belastet seien, oder nicht. Wenn man einen besondern Grund darin finde,, daß der Ober lehnsherr schon den Consensstempel habe, so müsse er bemerken, daß der Stempelsatz bei Ertheilung des Consenses bedeutend niedrig sei. Es scheine ihm übrigens in der Lhat, daß diese Frage hier nicht statt finden könne. ' t, Abg. Roux glaubt, wenn von Ungleichheit die Rede sei, daß diese noch weit mehr eintreten werde, wenn man das Stempelgesetz nur für gewisse Falle und für gewisse Klassen von Staatsbürgern mindern wolle. Abg. Axt ist derselben Ansicht, und verweist auf die Peti tionen, welche bei der4. Deputation deshalb zurückgewiesen wor den seien, weil mm? gesagt, eine Klasse von Staatsbürgern könne nicht zum Nachtheil der übrigen erleichtert werden. Abg. Nostitz und Iänckendorf hält- das Amendement dagegen f^praktisch, da sich wohl Niemand in fetziger Zeit ent schließen werde, eine so hohe Summe aufzubringen, und wünsche man die Allodification, so müsse man auch den Stempel herab setzen. , , Referent bemerkt zum Schlüsse der Debatte, daß man keine feste Basis habe, ob der Satz so oder anders angenommen werde; das scheine ihm aber richtig, daß, wer nicht eine Veran lassung zur Modifikation habe, sie nicht nachsuchen werde, trete aber der Fall ein, sa werde er auch diese Summe bezahlen. Derköm'gl. Commissar v. Schumann macht noch auf den Umstand aufmerksam, daß nach dem Amendement einer, der Schulden habe, weniger, zu bezahlen hatte, als der keine habe. Er müsse sich gleichfalls gegen das Amendement erklären. Staatsminister v. Mü ller tritt dem Herrn Regierungs- Beauftragten bei und bemerkt: Durch die in dem Amendement beantragte Modifikation solle der zcither bei Modifikationen be folgte Grundsatz, Abrechnung der hypothekarischen Schulden vom Werthe des Lehns, ferner aufrecht erhalten werden. Zur Bestätigung der für die Berechnung des Canons nach dem vollen Werthe des Lehns Seiten der Regierung geschienen Aeußnun- gen (Landtägsacten I/AbthI Är Bd. S. 135: Nt. 3. Lit. v.), wie dadürchlAne- größere Gleichheit hergestrllt werde und manche Jn- convenkenzken vermieden würden, habe er anzuführen,' daß bei der vormaligen Landesregierung Falle vorgekommen seien, wo Vasal len die Hälfte des Kaufpreises oder des Liciti für das acquiritte Lehn unbezahlt gelassen, dessen Allodification gesucht und kurz nach deren Bewilligung um Cassation der Hypothek, weil der Rückstand des Kaufgeldes berichtigt worden sei, gebeten hatten- Dadurch würden allerdings Ungleichheiten herbeigeführt, und daher sollte eine neue Verordnung über diesen Gegenstand wohl zu fernem dergleichen Vorgängen keinen Vorschub lassen. Nachdem Abg. v. Thiel au sich noch gegen letztere Ansicht erklärt und nochmals seine Ansichten entwickelt hatte, geht Das Präsidium zu der Frage über: Soll das Amen dement'des Abg. v. Thielau angenommen werden? Sie wird mit 37 Stimmen v e r n e i n t und dem sodattn beigetreten. ß. 4. wird sofort angenommen. Abg. von der Planitz bringt noch den Gegenstand wegen der Lehnsstellen in Anregung und führt an, daß in der Regel alle Administratoren und Nutznießer von Lehnsstellen und Capitalien, welche durch Testamente oder Familimverträge stipulirt, gehalten sein, diese Capitalien nur auf Lehngüter zu legen, und es würden diese, wenn sich die Zahl der Lehngüter durch Allodification verminderte, sehr in Verlegenheit sein, diese Capitalien unterzubrmgen, und es sei zu wünschen, daß auch in dieser Beziehung eine gesetzliche Bestimmung getroffen werde. , - , ' . Dagegen wird vom Staatsminister v. Könne ritz und dem Referenten eingewendct, Haß eine gesetzliche Bestim mung hier nicht nöthig sei; denn würden keine Lehne mehr exi- stkren, so falle eine solche Bestimmung von selbst weg, und sei diese in Statuten begründet, so würde das.Vertragssache sein. Hierauf erfolgt die Abstimmung durch Namensaufruf über die Annahme des Gesetzes. Die- Staatsminister und kömgl. Commissarken verließen deshalb den-Sitzungssaal, und die Kammer beschloß in ihrer Mehrheit, das Gesetz anzunehmen. 8 Stimmen verneinten die Annahme- nämlich die Abgg. Schwabe, H e y n, R i ch- ter (aus Zwickau), Unger, Haußner, Dammau, Axt und Kaltofen. -—— Der 2. Gegenstand der Tagesordnung betraf die Berathung über den-Bericht der 1. Deputation, den Steuererlaß rück sichtlich der Wetterschäden der Weinberge betr. Referent in der Sache war Abg. Schaffer. Er ver liest das königl. Dekret und sodann §. 1., welcher sofort an genommen wurde. Um bei §. 2. denjenigen Zweifeln zu begegnen, welche dar aus entspringen könnten, daß ein als Weinberg benutztes Grund stück in dem Cataster nicht als Weinberg aufgeführt sei, und das Bedenken zu beseitigen, als ob auf ein solches Grundstuck die Verordnungen des Gesetzes nicht Anwendung litten, schlagt die Deputation vor, dem Anfänge des Paragraphen folgende Fas sung zu geben:
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