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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 175. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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eine große Last ist! Und wenn mich ein Gutsbesitzer fragt, ob er sie unter den obwaltenden Umstanden aufgeben soll, so wird meine Meinung ganz anders ausfallen, als ich mich hier in der Kammer ausgesprochen habe. Allein, meine Herren, wir stehen hier auf einem höhern Standpunkte, wir müssen jetzt nicht blos ängstlich berechnen, welchen Vortheil eine Maßregel für uns als Gutsbesitzer haben kann, unsere Güter nicht bloß als tragbaren Boden, sondern unsere Stellung zu den unserm Schutz Unterge benen von einem höhern Gesichtspunkte betrachten; wir dürfen dm Gesichtspunkt des Rechts nie aus den Augen verlieren. Wir sind hier, um für das Wohl des ganzen Landes, aller feiner Be wohner zu sorgen! — Hatten die letztversammelten Stande im mer ängstlich ihren Vortheil nur berechnet, ich behaupte, wir hätten die Verfassungsmkunde noch nicht! König und Stande haben so 'manches Recht auf dem Altäre des Vaterlandes zuni Wohle des Volks geopfert; es wäre nicht geschehen, hatten sie ängstlich nur sich in den Augen behalten, nur ihren Vortheil be rechnet! Se. Excellenz hat mir gestern auf meine Aeußerung: „die Patrimonialgerichtsbarkeit gehe aus dem prr- trimonio hervor," erwiedert, dieß sei gänzlich unwahr! Ich gebe cs gern zu, daß Alles, was jene frühe Vorzeit angeht, zweifelhaft erscheint; allein ich gebe es anheim, ob ein so apv- dictisches Nein über jene Zeit, in welcher wir nicht lebten, und dessen Wild uns nur in einem magischen Lichte erscheint, aus- zusprechen ist! Wenn derselbe aber unbedingt behauptet, die Ge richtsbarkeit gehe nur vom Könige aus, und dieß aus der Ver handlung des frühem Landtages über die Constitution herleitet, so muß ich entgegnen, daß ich mich noch sehr wohl darauf besinne, wie ich damals im Namen der allgemeinen Dberlausitzcr Ritter schaft die Ehre hatte, ihm gegenüber, über diese Angelegenheit zu sprechen, Excellenz die Meinung der Negierung, ich die der frühem Stande vertheidigend, die Abstimmung ergab das Resul tat, was noch feststehet. — Eben weil die frühem Stande den Grundsatz, die Wahrheit desselben, die aus ihm möglicher Weise zu ziehenden Folgerungen nicht zugeben konnten, stimmten sie gegen die Worte. - - Bürgermeister Hübler: Die hochwichtige unserer Bera tung vorliegende Frage über Aufhebung oder Umgestaltung des alten Instituts der Patrimonialgerichts-Verfaffung ist in der ge strigen und heutigen Sitzung so erschöpfend beleuchtet worden, daß es schwer sein möchte, den bereits entwickelten Gründen noch neue hinzuzufügen. Ich verzichte darauf, gestatte mir jedoch, meine eigene Ansicht kn wenigen Worten auszuspre-! chen. Alle Mitglieder unserer verehrten Deputation sind darüber, daß die Patrimonialgerichtsverfassung kn dem man gelhaften Zustande nicht bleiben könne, in dem sie sich gegen wärtig befindet, einverstanden, so wie darüber, daß drei schwächste Seite derselben, die Criminal-Gerichtspflege, schleu-! Niger Abhilfe bedarf, und diese Abhilfe lediglich in der Zurück-!, gäbe dieses Theiles der Gerichtsverfassung an die Staatsregie-! rung finden dürfte. Nur darüber waltet Verschiedenheit der Meinungen vor, daß die Majorität unserer Deputation die Mangel der Patrimonial-Civiljustizpflege durch eine.Umgestal- i tung derselben nach dem Entwürfe sub , nicht durch deren gänzliche Umgestaltung beseitigt zu sehen wünscht. Ich laugne nicht, daß diese Ansicht viel für sich hat; abgesehen von dm zu ihrer Unterstützung in dem Deputatkonsberichte angegebenen politischen und rechtlichen Gründen, stchtihr der praktische Vorzug zur Seite, daß sie in dem mildern Wege der Reform das Ziel zu erstreben sucht, zu welchem die Minorität nur im Wege des Umsturzes gelangen zu können glaubt. Und wer möchte nicht gern, so lange die Umstande nicht dringend ein Anderes fordern, den Weg der Reform dem des Umsturzes vorziehen? Es steht ihr ferner zur Sekte, daß der Entwurf unter eine Menge der Gebrechen wirklich entfernt, welchedie Regierung als die schreiend sten Mangel unserer Patrimonial-Justizpflcge bezeichnet hat. Es steht ihr zur Seite, daß der jetzt vorgeschlagene Weg der Reform das Fortschreiten zum Bessern nicht ausschließt. Es steht ihr zur Seite, daß die zum Lheil musterhafte kollegiale Verwaltung der Gerichtspflege in den größern Städten des Lan des so beschaffen ist, daß hier em Umsturz des Bestehenden als harte von den Umstanden nicht gebotene Maßregel erscheinen würde. Schließe sch mich, aller dieser gewichtigen Gründe ungeachtet, dem Separatvoto der Herrn Bürgermeister Weh ner und Bernhardt und deren Anträgen sub 1. — 4. an, und stimme ich, unbeschadet der zu gewahrenden Entschädigung, für gänzliche Aufhebung unserer gegenwärtigen Patrimonialgerkchts- Vcrfassung und für Errichtung geschlossener königlicher Ge richtsbezirke, so geschieht es aus dem Grunde, weil ich in die ser Maßregel das einzige Mittel erblicke, im Ganzen etwas Vollstandiges für die Organisation der Unterbehör den zu leisten, und radikal die Mangel der dermaligen Gerichts verfassung zu beseitigen, welche nach dem eigenen Geständnisse unserer verehrten Deputation durch den Entwurf sub I nur theilwekse Beseitigung finden würden, weil ich ferner in Er innerung der Debatten dieser Kammer bei Berathung des Ge setzes über die privilegirten Gerichtsstände, in der Aufhebung der königl. Aemter und in der Errichtung kollegialer orgam'strter Gerichtsbezkrke die einzige Möglichkeit sehe, die Ansprüche zu erfüllen, welche damals von Seiten der Kammer an eine zeitge mäße und tüchtige Organisation der Unterbehörden gemacht wurden, und weil endlich meiner UebrrzeuZUNZ nach überhaupt die Realisirung des Entwurfs unter I) dich nur eine vorüberge hende Maßregel bleiben wird, die über kurz oder lang zu der gänzlichen Umgestaltung führen dürfte, von der jetzt die Rede ist, und zwar durch freiwillige Zurückgabe einer Gerichtsbar keit, an welche der Entwurf sub Z besonders für kleinere Guts besitzer so mannichfache Opfer geknüpft habe. In der LHat, neine Herren! es handelt sich, wie mir es scheint, nur um die frage: ob die Kammer von dem schönen Vorrechte, das Bessere u schaffen, Gebrauch machen, oder zu halben Maßregeln ihre »flucht nehmen will? Zu halben Maßregeln mag ich meiner- kts die Hand nicht bieten. Secr. v. Z ed tw i tz: Gewöhnt, mich vor dem Eintritte in ese ehrwürdige Versammlung aller und jeder persönlichen Ver-
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