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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 167. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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sich müsse er auf die Aeußerung, baß zu viel Holz aus dem Auslande eingebracht werde, fragen, ob das ein Nachtheil sei, wenn wir Getreide baueten, das einen höheren Ertrag gewahre, und dann Holz- aus dem Auslande bezögen? Er sehe darin keinen Nachtheil, wenn man das Holz aus dem Auslande wohl feiler erhalten könne, und warum solle man es im Inlands ziehen. Staatsminister v. Zeschau: Ich sollte meinen, daß das, was die Deputation beabsichtigt, in der That schon im tz. 146. des Ablösungsgesetzes liegt; man muß auch davon ausgehen, daß nicht in der Absicht der Deputation lag, in dieser Bezie hung irgend eine Abänderung zu beantragen. Im Allgemeinen scheint mkr, als würde dis Commission nach Beurthcilung des tz. 146, gewiß auf alle in dem Deputationsgutachtm angedeu- teten Rücksichten möglichst Sorgfalt nehmen. Wenn man überhaupt von Besorgnissen in Beziehung auf den Holzmangcl spricht, so bin ich der Ansicht, daß diese Besorgniß ganz unge- gründet ist. Ich bin fest überzeugt, daß dis Holzpreise eher herunter als hinauf kommen, und zwar aus verschiedenen Grün den ; einmal, weil wir noch hinlänglich Holz besitzen, dann, weil man immer mehr solche das Holz ersparende Einrichtungen trifft, und weil man sich endlich mehr der Surrogate bedient, die man früher gar nicht hatte; ich erwähne nur die Steinkoh len und den Torf. Kommt es noch dahin, daß man Eisenbah nen anlegt, so werden alle Besorgnisse in dieser Beziehung verschwinden. Referent: Die Lage von Sachsen ist sehr verschieden; was das obere Gebirge betrifft, so ist die Bemerkung, welche ein Mitglied der Kammer gemacht hat, treffend, daß dort eine große Quantität Holz vorhanden und nicht zu befürchten ist, daß ein Mangel eintritt. Was die Deputation hier besonders zur Berücksichtigung bewogen hat, .sind die Gegenden, welche nicht eine so vortheilhafte Lage haben, wo aber doch Commun- waldungen existiren und darauf hat auch der Abg. Häntzschel bei seinem Anträge Rücksicht genommen. Die Deputation ist weit entfernt gewesen, der freien Gebahrung des Eigenthums hin derlich sein zu wollen, sie hat auch das deutlich ausgedrückt, in dem sie sich auf die Verfassungsurkunde bezogen hat; allein sie glaubte, daß die 3 Puncte, welche sie angegeben hat, zu einem besondern Nutzen für die Communen gereichen würden, welche solche Communwaldstücke besitzen, und wo sich der Boden nicht zu Getreidebau eignet. Ich will nur die Gegenden um Frei berg erwähnen, wo, um sich aus den Kriegsschulden heraus zu helfen, die Communwaldungcn dazu benutzt wurden. Wür den die Communwaldungen dort verthült, so wird das Holz abgeschlagen, und ein solches Hilfsmittel wird vertrocknet sein. Aus dieser Hinsicht glaubt die Deputation, daß in solchen Ge-! genden, wo der Poden sich nicht zum GetraideLau eignet, zu wünschen sei, daß diese Waldungen nicht abgetrieben werden, weil, wenn z. B. Schwarzwald darauf bestanden, 70 bis 80 Jahre vorübergehen würden, bis wieder das junge Holz nach wächst. Die Deputation hat sich übrigens bei ihrem Gutach ten nur darauf beschrankt, sich auf die Instruction zu beziehen, welche der Commission gegeben wird, damit sie diese Falle be sonders berücksichtigen möge. Abg. von derHeydte tritt dieser Ansicht bei, indem'er anführt, daß im Voigtlande bedeutende Communwaldungen seien, welche bisher forstmaßig betrieben worden, und er setze nun den Fall, diese würden vertheilt, und es falle einem Com- munmitgliede ein, seinen Theil abzutreiben, so würden auch Andere gezwungen sein, die Ihrigen abzuschlagen. Abg. v. Kiesenwetter erinnert, daß bei Beantwor tung der vorliegenden Frage es besonders darauf ankomme, ob man die Communen als mündig betrachte oder nicht; seien sie als mündige -Personen zu betrachten, so sehe er nicht ein, war um man sie einer solchen Beschränkung unterwerfen wolle. Abg. Sachße fügt zu den Gründen, welche bereits ange führt worden, noch den geschichtlichen hinzu, daß man schon seit 200 Jahren immer darüber geklagt Habe, es würde Holzman gel entstehen, und er sei doch nicht entstanden. Was die Aeuße- rung des letztem Sprechers beträfe, so seien die Communen al- ! Icrdings in einer Hinsicht mündig geworden, in der andern aber seien sie noch immer minorenn. Allein er würde dem Deputa tionsgutachten nicht das Wort geredet haben, wenn cs den Communen etwas an ihrer Mündigkeit nehme; das sei aber nicht der Fall. Uebrigens könne der von einem andern Spre cher angeführte Fall gar nicht statt finden, daß, wenn ein ein zelner Theil zerschlagen werde, die ganze Waldung abgetrieben werden müsse. Doch sei auch zu berücksichtigen, daß das Ab- lösungsgcsttz den Waldbesitzern einen großen Spielraum lasse. Abg. v. Thielau: Wenn der Hr. Staatsminifter geäu ßert habe, daß die Deputation keine Abänderung beabsichtige, so genüge das, was im Ablösungsgcsetze über die freie Gebah rung des Eigenthums bestimmt worden, und es bedürfe eines Antrages nicht. Aber gegen die Abänderung, daß man eine Beschränkung in der Freiheit der Gebahrung des Eigenthums eintreten lassen wolle, müsse er sich erklären, und er sei der Meinung, daß der Antrag zurückgewiescn werden soll. Abg. Axt: Wenn er den H. des Gesetzes über die Ablösung ansehe, so scheine ihm daraus die Absicht der Regierung hervor zugehen, Communwaldungen fortbestehen zu lassen, ob aber dieses möglich sei, wenn unter; 30 Grundstücksbesitzern ein sol cher Wald vertheilt werde, so lasse er das dahin gestellt. Was die Mündigkeit der Communen beträfe, so leugne er nicht ab, daß das Streben dahin gehe, die Communen mehr und mehr mündig zu machen; man tausche sich aber sehr, wenn man alle Communen des Landes als mündig betrachten wolle; man sei zwar auf dem-Wege dahin, aber noch immer sei eine Beihilfe nöthig, und eine solche sei dir, welche die Deputation bean tragt habe. Abg. Schmidt erklärt sich, im Falle das Deputations gutachten eine Abänderung des Ablösungsgesetzes hervorbringt, gegen dasselbe, schließt sich ihm aber an, wenn es nur dahin gehe, einzelne Falle durch den Commissar genauer berücksichti gen zu lassen, und spricht die Ansicht aus, daß den Communen
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