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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 167. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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wagung von der Kammer angenommen, und durch einstimmigen Beschluß der 3. Deputation zur nähern Prüfung überwiesen. — Mehr wie diese vorläufige Berücksichtigung habe auch ich in An sehung der vorliegenden Petition nicht in Anspruch genommen, die übrigens als eine, die allgemeinen Interessen betreffende, und von mir als ständisches Mitglied bevorwortete, und zu meiner eigenen erklärte Petition schon unter diesem Titel eine observanz mäßige Begünstigung verdienen dürfte, die bisher auch keinem andern Mitglieds von der Kammer versagt wurde. Abg. v. Thiel a u bemerkt hierauf noch: Was die Sache an langt, so ist vom Abg. Runde ein formelles und materielles Be denken aufgestellt worden. Derselbe hat diese Petition zu der seinigen gemacht, und sie ist trotz dem an die 4. Deputation ab gegeben worden. Der Abg. Runde nimmt das Recht in An spruch, welches jedem andern zugestanden worden sei, der eine Petition zu der seinigen gemacht habe; die Deputation ist aber der Ansicht, daß sie nicht an die 3. Deputation verwiesen wer den könne, weil sie nichts Allgemeines enthalte. Die Petenten haben allerdings einen allgemeinen Antrag gestellt, weil sie sich gegen ein Gesetz beschweren, aber die Ursache liegt in einem speciellen Fall, in ihren Umstanden, sie geben Verhältnisse an, welche auf ihr Dorf Bezug haben, also ein concreter Fall. Sie sagen, es seien viele Beschwerden von anderen Communen ein gegangen, und sie sagen ferner, daß sie die meiste Ursache hät ten, sich über das Gesetz zu beschweren. Nun führen sie lau ter Gegenstände specieller Beschwerung an, welche auf ihr Dorf sich beschränken; so sagen sie, sie müßten noch den Stra ßendienst leisten, Staatsfrohnen thun u. s. w. Dergleichen Petitionen hat die 4. Deputation schon genug gehabt, aber man hat deshalb niemals den Grundsatz anerkannt, daß eine specielle Beschwerde, weil sie von einem Stande bevorwortets eine all gemeine Beschwerde der Stande werden könne. Die 4. Depu tation würde allerdings in einer großen Verlegenheit sein, wie sie sich in andern Fallen benehmen solle, wenn diese Richtschnur nicht vorwaltet; sie hat bis jetzt alle dergleichen Beschwerden abgewiesen. Die Petenten sagen auch in ihrer Beschwerde« selbst, sie seien von der Gerechtigkeit des Ablösungsgesetzes i überzeugt, allein ihre Verhältnisse seien so, daß sie nicht im Stande seien, die Bestimmungen dieses Gesetzes zu erfüllen, daß dieses aber auch andere Eommunen träfe, und daß sie einen Antrag aufAbanderung des Gesetzes und aufBeihilfe von Seiten des Staates stellen müßten. Die Petenten haben die Gerech tigkeit des Ablösungsgesetzes nickt in Zweifel gezogen, sondern dessen Nützlichkeit blas für ihre Individualität bezweifelt. Das Separatvotum des Abg. Runde macht aber die Sache zu etwas anderm; es geht auf die Untersuchung über die Zweckmäßigkeit des Ablösungsgesetzes selbst ein, und der Abg. Runde entwik- kelt dabei seine Ansichten. Ucker das Materielle der Sache habe ich im gegenwärtigen Augenblicke meine Betrachtungen ganz zurück zu halten, ich habe diese Bemerkungen nur machen müssen, um zu zeigen, daß die Deputation in formeller Maße die Petenten abwcisen muffte. Diese haben sich über ein Gesetz beschwert, sie find aber deshalb nicht bei der hohen Staatsregierung eingckommen, und es mußte also die Deputation darnach verfahren. Wenn ein Stand eine Beschwerde dadurch zu einer ständischen machen kann, daß er sagt, ich mache sie zu der meinigen, so frage ich Sie, wo ein Ende unserer Berathungen sein soll? Würde ein Ort sagen: ich bin mit diesem oder jenem Gesetze unzufrie den, und ein Stand würde sich äußern: ich bin es auch, so müßte man das ganze Gesetz wieder durchgehen. Die 4. Deput. hat jeden gerechten Antrag berücksichtigt, aber dieser Antrag ist bereits auch schon vom Abg. Scholze in die S. Deputation eingebracht worden, und es kann zu nichts führen, diese Sache immer und wieder vorzubringen. Die 4. Deputation hat sich daran gehalten, daß es eine Beschwerde sei, welche von Unter themen eingebracht worden, sie ist dem tz. 111. der Verfassungs urkunde nachgegangen, und sie macht Anspruch darauf, daß die Kammer ihre Zustimmung ertheilt, nicht allein der Conseguenz wegen, sondern weil es auch unmöglich ist, daß ein Stand blos deswegen eine Sache zu seiner Beschwerde machen kann, wenn er sagt: ich interessire mich dafür. Ein Stand hat auch nichrs anderes zu thun, als daß er einen kurzen Bericht über ei nen solchen Gegenstand vorlegt, und die Sache kommt an die 3. Deputation. Die Kammer hat dieß bereits bestimmt, und sie hat auch darüber entschieden, es sei vorliegender Gegenstand eine Beschwerde von Unterthanen, indem sie an die 4. Deputa tion abgegeben worden ist. Abg. Runde: Der Referent hat sich benrühet, die von der Deputation aufgestellte Behauptung zu beweisen, daß die vorliegende Petition schon formell nicht zulässig sek. Ich muß dem zunächst mit denselben Gründen, welche ich bereits in mei nem Separatvoto aufgestellt habe, widersprechen. -Die Peten ten sind keineswegs mit einer speciellen Beschwerde, sondern mit einem ganz' allgemein gefaßten Antrag eingekommen. Sie rüh men ausdrücklich die Milde ihrer Gutsherrschaft, welche ausdrück lich deßhalb von der Provokation auf Ablösung ihrer Frohnden noch keinen Gebrauch habe machen wollen, weil sie, die Dienst pflichtigen, nicht im Stande sein würden, die Geldentschadi- gung nach den Bestimmungen des Ablösungsgesetzes dafür aufzu bringen. Sie führen mithin durchaus keiue eigentliche Beschwer de; sind aber bemühet, für ihre Behauptung von der Uner schwinglichkeit der Geldentschädigung in einzelnen Fällen Be weise in Zahlen aufzustellen, und wählen dazu die Darstellung ihrer eigenen Verhältnisse, weil diese ihnen am genauesten be kannt sind. Sie hatten eben so gut jedes andere Beispiel als Be leg zu ihrem ganz allgemein gestellten Antrag auf Beihilfe des Staates unter solchen Umstanden anführen können. Ein allgemeiner Antrag wird aber dadurch nicht speciell, weil zu seiner Unterstützung specielle Beispiele aufgestellt werden und deßhalb ist die Behauptung des Referenten ganz unhaltbar, wenn er mit solchen Argumenten die formelle Unzulässigkeit der Petition an sich selbst deduciren will. Die Veranlas sung zu meinem Separatvotum ist Ihnen, meine Herren, im Uebrigen schon bekannt. Die Gemeinden Ober- und Nieder- Planitz wandten sich mit dem betreffenden Antrag unmittelbar an mich mit der Bitte, den Gegenstand kn der Kammer zu unter stützen. Ich fand in dem offenbaren Vorthekl, den der ganze Staat bei dem Wegfall der Frohndienste und Servituten mit ge-
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