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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 120. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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scheine, tz. 39. der Verfassungsurkunde zu berathen, so könne er sich nicht unbedingt für denselben erklären. Es solle eine Gleich heit herbeigcführt werden. Diesem kategorisch ausgesprochenen Grundsätze liege die Idee einer jetzt bestehenden Rechtsungleich- heit zum Grunde, die er aber nicht für unbedingt richtig anzuer kennen vermöge, da eine Ungleichheit, welche Jahrhunderte dauere, durch den Wechsel des Besitzers zur Gleichheit werde. Wohl aber müsse man sich hüten, um eine Gleichheit herbeizu führen, nicht-etwa eine neue Ungleichheit zu begründen. So viel er als Laie verstehe , - müsse er sich für die erste Methode ausspre chen, in welcher die größt-möglichste Sicherheit zu liegen scheine. Ein längerer Zeitraum -werde allerdings erfordert, allein er erkenne die Sache nicht für so dringend , da es nicht gelte, ein Unrecht gut zü machen, sondern nur einer Idee zu huldigen. - Secretair v. Zedtwitz -findet zwar ebenfalls die bisherige Ungleichheit nicht mehr vorhanden, er könne aber das daraus ge zogene Resultat nicht theilen, sondern halt es dessenungeachtet nicht minder für nothwendig, künftigen Ungleichheiten vorzu beugen. -Diese würden, wie Oberstlieutenant v. Welck gezeigt habe, bei der Kettenmessung nicht mehr vorkommen können; aber auch diese setze bei coupirtem Terrain den Gebrauch der Mensel voraus, werde vielleicht nicht einmal schneller zum Ziele führen, uNd so müsse er sich für die erste Methode erklären, wünsche aber, daß es der Regierung anheimgestellt werde, auch die zweite zu wählen. v. H e y n i tz wünscht ebenfalls die erste Methode angewen det zu sehen, und zwar nicht aus Vorliebe für die Theorie, son dern lediglich aus praktischen Rücksichten, denn die Praxis habe ihm gelehrt, wie unzuverlässig die bloße Kettenmessung sei und. wie wenig sie Reclamationen beseitige, und das Vertrauen des Ländmanns zu begründen vermöge. Dieser folge zwar der Ver messung der Linie, nicht aber der Berechnung der Fläche, und nur wenn er das Mld des Grundstücks auf der Charte richtig wieder finde,,sei 'er geneigt, sich zu überzeugen. Staatsminister v.Zezschwitz theilt dieselbe Ansicht und bemerkt, daß die Erhöhung der Abgaben in vielen Fällen sehr bedeutend werden dürfte, wo jetzt der Beitrag unverhältnißmä- ßig gering sei. Bei bedeutenden Objecten werde es an Recla mationen nicht fehlen; viel liege aber daran, ein zuverlässiges Mittel zu deren Beseitigung zu- besitzen. Dieses gewähre aber allein die durch die Vermessung mit der Mensel gewonnene, Ge wißheit der Richtigkeit. V. v. Ammon erklärt hiergegen, wie ihm Alles darauf an zukommen scheine, ob man das geometrische oder das productive Vrrhältniß eines Grundstücks für wichtiger bei Bestimmung der Steuerquote erachte. Letzteres halte er für einflußreicher und trete deshalb der Ansicht der 2ten Deputation der 2ten Kam mer bei. . ...i Bürgermeister Ritt erst ä d t stimnit diesem Hei, und be merkt^ daß ja tz. 39. der Verfassungsurkunde mehr von einer richtigem Feststellung des Verhältnisses.zwischen direkten und indirecten Abgaben spreche. Auf die Aeußerung des Hm. R e- ferenten -aber, nach welcher er früher einmal den Satz sus- gesprochen Haben sollte, dass das Wohlfeilste nicht alle mal dasBeste sei, habe er zu erwiedern: diese Ergegttung enthalte eine xetlcko priucixü, da es ja eben noch zweifelhaft sei, ob man die von der Deputation vorgeschlagene Vermes sungsart den Verhältnissen nach die b e st e nennen könne. v. Großmann: Er ehre zwar die vom Hrn. Bürger meister Ritterstädt früher aufgestellten Gründe, so weit sie aus praktischem Gesichtspuncte entlehnt seien, mit voller, gebühren der Anerkennung; müsse aber dennoch auf die eine oder andere Weise die Gewinnung mathematischer Gewißheit und Sicherheit wünschen , denn das Werk, welches man beginne,' solle die jetzige Generation überleben, und die Chartirung werde den wesent lichsten Nutzen verschaffen, wie dich das Beispiel Altenburgs beweise, wo selbst auf eine nicht gerichtlich legalisirte Landes und Flurcharte bei Streitigkeiten über den kirchlichen Einlage fuß ost genug von den Parteien compromittirt werde. Allein drin gend nothwendig und die Bedingung seiner Abstimmung sei es, daß das Ziel bald möglichst erreicht werde, denn das alte Un recht in der Ungleichheit der Steuervertheilung könne unmöglich noch länger fortbestchen, die öffentlichen Lasten könnten plötz lich zu einer Höhe ansteigen, daß sie bei dem bisherigen Steüer- füße schlechterdings unerträglich würden. Ueberdieß könne eine Verzögerung in diesem Haupkpuncte im Volke die Meinung er regen, als wolle man höher« Orts die Erleichterung feiner La sten geflissentlich Hinhalten , oder die Verheißungen tz. 38. und 39. der Verfassungsurkunde gar nicht verwirklichen. Er könne sich seinerseits nichts Traurigeres denken, als Unzufriedenheit und Mißtrauen eines getäuschten Volks in dieser vielbewegten Zeit. Drohe aber eine möglichst vollkommene Vermessung das Ziel der Steuerausgleichung um ein Menschenalter hinauszurü cken, so werde er eher für eine minder vollkommene Vermessungs art stimmen, als in den Vorschlag einer so langwierigen swenn auch theoretisch vollkommnrren, willigen. Staatsminister v. K ö n n e r i tz: Es sei nicht seine Absicht, gegenwärtig eine Ansicht der Negierung aüszusprechen, , sondern nur den Standpunkt zu bezeichnen, auf den die Discussion nach bisherigen Ergebnissen gerathen sei. Man habe sich bei der Frage: ob eine trigonometrische Vermessung nothwendig. sei? auf tz. 39. der Verfassungsurkunde bezogen. Diese , entscheide nach seiner Ansicht über die vorliegende Frage gar nicht.. . . Sie sichere sogar ein neues,Abgabensystem mit einem möglichstrichti- gen Verhältnisse zwischen dirccten und indirecten Abgaben und Aufhebung der Nealbefreiungen zu. Wie aber die Grund steuern darin nicht einmal ausdrücklich erwähnt würden, so ent halte sie noch weniger darüber eine Bestimmung, wo ra uf ein Grundsteuersystem gegründet sein solle, und am wenigsten über die Vermessungs-Art. Das Bedürfniß eines neuen Grundsteuersystems sei auch schon längst vor der VerfaffungsM- kunde und zwar seit 1812 gefühlt worden, wo die Aufbringung so vieler außerordentlichen Kriegslasten die Ungleichheit dcs zeit- herigen Steuerfußes und den Mangel eines Maßstabes zwischen den besteuerten und steuerfreien Grundstücken, die zu den au ßerordentlichen Lasten ebenfalls beigezogen werden sollen , dop-
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