Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 122. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ter anderweitiger Würderung feiner im Jahre 1832 eingeäscher ten und wieder neu erbauten Scheune betreffend. Abg. und Referent Runde theilt der Kammer den Depu tationsbericht mit, welcher im Wesentlichen Folgendes enthalt: z Bei der 2. Kammer der jetzigen Ständeversammlung hat! Johann Gottfried Knauth, Begüterter zu Nischütz, darüber eine i Beschwerde angebracht, daß ihm an der Brandvergütung für i seine am 18, Marz vorigen Jahres total abgebrannte und mit I KOOTHlrn.—-—- versichert gewesene Scheune 72 Thlr. 21 Gr. I 4Pf. abgezogen worden sind, daß dieser Abzug in Folge einer von i dm Meißner-Kreis-Amts Bau-Gewerken bewirkten und angeb lich zu niedrigen Taxation seiner neu erbauten Scheune, von Sei ften der Brandversicherungs-Commission verfügt, und daß.er mit seinen wiederholten, selbst bis an das Ministerium des Innern eingereichten Gesuchen um eine Revision jener von ihm als par teiisch bezeichneten Taxation abgewiesen worden sei. — Da diese an die 2. Kammer gelangte Beschwerdeschrift in formeller und materieller Hinsicht, zu Folge der Bestimmungen der Landtags ordnung als zulässig sich qualificirte, so fand die 4. Deputation Nach Erwägung aller dieser Umstände sich veranlaßt, durch das Präsidium der Kammer von dem hohen Gesammt-Ministerio die einschlagenden Acten zum Behuf einer gründlichen Einsicht in die ser Beschwerde-Angelegenheit zu erbitten. — Aus diesen Acten theilte nun der Ne serent den bisherigen Gang der vorliegenden Angelegenheit mit, und insonderheit, daß auf den mit Angabe aller obwaltenden Umstände von dem Kreisamte an die Brand versicherungs-Commission abgestatteten Bericht diese Behörde« resolvirt habe, daß Knauth mit seinem angebrachten Gesuch wegen ! nochmaliger Würderung seiner Scheune abzuweisen sei, da der er forderliche Aufwand dafür bereits auf gehörigem Wege abgeschätzt worden und die Contracts-Verhältnisse, in welche er sich mit dem 'Zimmermeister Roßberg und dem Schiffer Schlichte gesetzt, keinen Einfluß auf die in aller Ordnung erfolgte Feststellung seines wirk lichen Vergütungsbetrages haben und mithin nicht beachtet wer den könnten. — Eine in Folge dieses Bescheides an das Ministe rium des Innern eingereichte Beschwerde des Begüterten Knauth hatte für selbigen keinen günstigeren Erfolg. Er wurde auch von da abgewiesen, weil der ihm gemachte Abzug nach Maßgabe einer im Atandat vom 10. November 1784 ausdrücklich enthaltenen gesetzlichen Vorschrift geschehen sei, weil ferner nach tz. 22. deffel- ' ben Gesetzes den Interessenten die Provocation auf eine wieder holte Taxation nur daun zustehe, wenn sie die Illegalität oder Unrichtigkeit der zuerst erfolgten Würderung darzuthun vermöch ten, und weil die in dieser Beziehung von Knauth versuchte Ver dächtigung der von dem Amts-Zimmermeistcr mit ausgesproche nen Taxe, eine Verletzung der von Letzterem gelobten Amtspflicht um so weniger begründe, je augenscheinlicher bei einer Verglek- . chung der von diesem Zimmermeister gefertigten Anschläge hervor gehe, daß dessen früher für eigene Rechnung gemachte Anforderung nur um 4Lhlr. —- —- von den Resultaten der amtlichen Taxe abweiche, welche er später abgegeben und bei den der Umstand, - daß die Scheune neuerdings um Elle in der Tiefe erweitert sei, .nicht sonderlich in Betracht kommen tonne, da gegentheils die . Länge der Scheune gegen dm frühem Entwurf um 4 Ellen ver kürzt befunden worden sei. — Da nächst den hier aufgeführten Entscheivungsgründm nun sich außerdem noch aus den Acten er zieht: 1) daß von Seiten der Behörden im Laufe dieser ganzen . Angelegenheit den gesetzlichen Bestimmungen genau nachgegangen ist; Z) daß der zum Behuf der Taxation von dem Zimmermeister Adam sehr in's Einzelne gehende Kostenanschlag in allen seinen Theilen genau nach den Angaben berechnet ist, welche die Gerichts personen ss'oi.LO. über die dort ortsüblichen Preise der Baucrfor- dernisse zu Prvtocoll gegeben haben, daß dagegen aber die von Knapth AoI. 29. eingereichte Berechnung seines angeblichen Bau ¬ aufwandes Ansätze enthält, die jene Preisbestimmung bei weitem und in Ansehung einzelner Gegenstände, wie Bruchstücke, Kalk, Handarbeit sogar um das Doppelte übersteigen; 3) daß in der §ol. 36. bei den Acten befindlichen Quittung über baar empfan gene 215 Thlr. —- —- der Begüterte Knauth ausdrücklich unter den dafür zu leistenden Verbindlichkeiten auch die Lieferung der Ziegeln mit aufführt, obschon er dieses Zugeständniß in der l'ol. 33. zu Protokoll abgegebenen Erklärung in Abrede stellt; und daß 4) die angeblich von Roßberg noch außerdem an Knauth gezahlte Caution von 45Thlrn. —- —- um so unwahrscheinli cher sich darstellt, da hiervon in dem Hauptbauaccord suk L. zwi schen beiden durchaus nichts erwähnt ist, und Letzterer durch den baar erhaltenen Vorschuß von 215Thlrn. —- —- schon überdieß hinlänglich gedeckt war; im Uebrigen aber 5) aus der-von dem Kreisamtmann namhaft gemachten Veränderung der spatem und frühern beim Judicio vorgewiesenen Schuldverschreibungen ein dringender Verdacht gegen die Wahrhaftigkeit der von Knauth gemachten Angaben sich herausstellt und die Annahme einer dabei von demselben beabsichtigten lucratkven Spekulation ein neues Gewicht erhält, so konnte sich die Deputation in Erwägung der aus Begünstigung von Mißbräuchen dieser Art für die öffentli chen Interessen erwachsenden mannichfaltigen Nachtheile nur be wogen finden, der Kammer vorzuschlagen: diese Beschwerde bei den darüber bereits ergangenen Entschei dungen bewenden zu lassen; jedoch dem Petenten zu erkennen zu geben, daß es ihm unbenommen bleibe, sowohl seine An sprüche auf dem vollen Betrage der Brandvergütungsgelder nach Z. 18. des Mandats vom 10. November 1784, als auch seine Provocation auf nochmalige Würderung in dem Wege Rechtens auszusühren, insofern er sich damit getraue fortzu kommen. Zuvörderst erbittet sich nun der Abg. Damman das Wort, und bemerkt, daß der Petent nur um eine anderweite Würderung gebeten habe, welche man ihm wohl hätte zugestehen können. Er hätte sie ja bezahlen müssen und dann würde man gesehen haben, ob er Recht oder Unrecht habe. Abg. und Referent Runde erwiedert, daß weder die eine, noch andere Taxation ausreichen würde. Uebrigens gehe aus den Acten hervor, daß hier einFalsum von Seiten der Betheiligtcn vorliege. Staatsminister v. Könne ritz: Mir scheint die Depu- ! tation den Standpunct richtig aufgefaßt zu haben, von welchem I aus die Beschwerde anzusehen ist. Auf die 72 Thlr. hat der Be schwerdeführer kein Recht, und sollte er es haben, so sagt die De putation ganz richtig, daß er eine Klage deshalb anstellen könne. Bei der zweiten Frage, ob die Behörden in der Sache falsch ver fahren haben, scheint mir die Deputation richtig aus einander ge setzt zu haben, daß die Behörden nach dem Gesetze und den fakti schen Umständen nicht anders verfahren konnten. Mir scheint in dieser Beziehung der Antrag der Deputation sehr paffend, viel leicht würden aber die letzten Worte nicht so zu fassen sein, daß ihm unbenommen bleibe, seine Ansprüche in: Wege Rechtens aus- zuführen, sondern vielmehr als Grund der Abweisung-anzu- geben sein, daß ihm der'Rechtsweg nicht abgeschnitten bleibe. - - Dem stimmt auch Vicepräsident D. H a ase bei. Abg. Axt erklärt, sich nicht darüber entscheiden Zu können, weil er zu wenig das Gesetz kenne, um zu beurtheilen, daß'nicht formell Etwas verschenworden; durch dir Erklärung desStaats- ministers sei er zwar vollkommen überzeugt, daß Parin nichts ver sehen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder