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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 131. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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1578 Rücksichten auf Titel und Rang noch sehr bedeutend: ich be- fchcide mich daher, daß man dem herrschenden Zeitgeschmäcke etwas nachgeben müsse, aber mehr kann doch ein zu versetzen der Staatsdiener nicht verlangen, als daß man ihm feinen Ge halt, seinen Titel und seinen persönlichen Rang laßt. Abg. v. Thielau: Ich muß allerdings das Amendement des Abg. v. Mayer unterstützen; denn es hat einen bedeutenden Einstuß auf die in §. iS. ausgesprochene QuieScirung. So bald bei solchen Versetzungen die Mittel der Regierung beschrankt Werden, einen Staatsdiener in eine andere Lage zu bringen, um so mehr ist die Negierung genöthigt, zu dem Mittel der Quiescirung zu schreiten , weil sie sich der Beamten, welche sie nicht auf der Stelle brauchen kann, wo sie sich befinden, nicht anders entledigen kann. Es würde mir sogar wünschenswerth erschienen sein, wenn man den §. 9. mit tz. 19. in unmittel bare Verbindung gesetzt hätte, da auch selbst der tz. 19. unter einem ganz falschen Titel begriffen ist, nämlich Ent lassung, oder ungesuchte Enthebung vom Dienste; denn der qm'escirte Staatsdiener bleibt immer noch Staatsdiener und es ist die Quiescirung also keine Entlassung, und es würde dieselbe immer in dem nämlichen Verhältnisse stehen', wie die Versetzung selbst. Die vorgeschlagene Bestimmung begründet auch dasselbe Verhaltniß, welches schon jetzt bei den Ministern statt findet; denn diese müssen sich gefallen lassen, wenn sie vom Ministerium enthoben werden, oder um die Enthebung nachsuchen, eine an dere Stelle, wenn sie auch nur die eines Präsidenten ist, attzu- nchmen, und ich muß bemerken, daß dieses viel härter ist; denn von einem Miuisterposten herabzusteigm und einen untergeord neten Posten, wenn auch als Director eines Collegii, anzunch- meN, ist viel härter, als wenn ein anderer Beamter in ein anve- des Referenten, in die Geschäfte des Präsidiums eknzugreifen, und ich glaube als Kammermitglied nur vom Präsidium zur Ordnung verwiesen werden zu können. Abg. und Referent Eisenstuck: Ich habe den Abg.v. Thielau nicht besonders im Auge gehabt. Abg. v. Mayer: Ich muß dasselbe wiederholen, waS der Abg. v. Thielau gesagt; ich lasse mich nicht von einem Kaminer- mitgliede zurecht weisen, das ist Sache desPräsidiums. Es sind wohl schon Colloquia in der Kammer geführt worden, da ist der Hr. Referent auf seinem Stuhle sitzen geblieben, aber jetzt, wo das Wohl des Staates in Rede kommt, beruft sich der selbe auf die Landtagsordnung. Referent und Abg. Eisen stuck: Jedes Mitglied in der Kammer ist befugt, auf Abweichungen von der Ordnung auf merksam zu machen, und Lei dem Präsidium auf Verweisung zur Ordnung anzutragen. Ich habe dieß nur erwähnt und war schonend genug, daß ich nicht gesagt habe: Hr. Präsident, ich trage auf die Tagesordnung an. Präsident: So viel ich bemerkt habe, ist heute der M noch nicht da gewesen, daß öfter als zweimal über einen Gegen stand gesprochen wurde, obwohl dieß bei andern Gelegenheiten schon öfter der Fall war. Ich sehe auch nicht ein, wie bei der gegenwärtigen Landtagsordnung dem Präsidium cs möglich sein kann, das durchzusstzen, wo auf jede Aeußerung eine Antwort, dann eine Gegenantwort und überhaupt Erwiederungen gestat tet sind. Abg. v. Thielau: Ich trage darauf an, daß die Kammer gefragt werde, ob zur Ordnung verwiesen werden soll? Abg. Sachße: Ich habe nicht gehört, daß der Hr. Re ferent auf Verweisung zur Ordnung angetragen hat, sondern P r äsident: Sobald LeijederAsnßerrmg eine Widerlegung sich dieß mit dem zwei ¬ tes Verhaltniß gebracht wird. Daher scheint mir sehr wichtig zu fein, daß, wenn man die Stellung der Staatsdiener nicht in anderer Beziehung schwer oder nachtheilig Machen will, man em Mittel Habe, dir Beamten da zu placiren, wo sie gut ange- wendkt sind, und ich würde glauben, daß die Kammer geneigt j Unterschied liegt darin, ob man über eine Sache deöattirt, oder sei, auf dieses Amendement Rücksicht zu nehmen. Referent, Abg. Eisenstuck: Ich habe kein Amendement tigen will. Daß Letzteres gestattet werde, ist sehr nothwendig, gesehen, wo ist dann ein Amendement? Ein Colloquium habe Venn sonst kämen große Zrrthümer nicht nur in das Protocoll, ich gehört, aber weiter Nichts Ich muß ferner bemerken, wenn , sondern auch in die öffentlichen Blatter. Allerdings ist öfters der Abg. v. ThielM die Versetzung vom Administrativ - in das > schon von mehreren Mitgliedern 5 bis 6 mal gesprochen wordm, Justizfach haben will, so ist das die Absicht der Deputation auch, ohne daß vom Direktorium ein Einspruch statt gefunden hat. ich muß also' erwarten, wie dis Relation beginnen soll , muß aber doch bemerken, daß ein Amendement, der Landtagsordnung ! statt finden kann, sehe ich nicht ein, wie sich dicß mit dem zwei gemäß , erst schriftlich emgegeben, verlesen, und unterstützt wer- j maligen Sprechen vereinigen läßt. din soll, muß ferner bemerken, daß bei einem und demselben l '-Abg. und Gemtair Bergmann: Es ist zu wünschen, Gegenstands nur jeder 2 mal, nicht aber 8 bis 10 mal sprechen daß jeder Sprecher, welcher gegen den ersten Satz sich äußert, soll, so däß ein Colloquium daraus wird. und deshalb ein Amendement zu stellen wünschte , dasselbe mit- Abg. v. Thielau: Ich muß zuvorderst erstens die Frage i klMe. . ' -fifi. , . ch stellen, wie der Hr. Referent dazu kommt, in das Amt des Präsident: Der Sprecher )« suy geäußert- - daß er Präsidiums emzugreifm, und zweitens zu sagen, baß ein Col- em Amendement zum Sa Z zu sie en habe.. ... loquiüm statt gefunden habe. Wäre dieß der Füll, so wäre es z Abg. u. Secretair Berg man nr So Wunsche ich, daß eine Pribatunterredung gewesen, und es hätte dem Präsibio zu- über den 1. Satz abgestimmt würde. . - gestanden, Zur Ordnung Zu verweisen, aber es ist nicht Sache Abg. v. Mayer: Ich will nur mem Amendement ei'Nreichen, er hat nur die Bitte gestellt, daß man auf die Landtagsordnung sehen möge. Uebrigens muß ich wegen des öftern Sprechen auf den tz. 75. der Landtagsordnung aufmerksam machen, in welchem eine hinlängliche Bestimmung getroffen ist. Ein großer ob man eine Ansicht, welche ein Sprecher geäußert hat, berich-
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