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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 132. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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gestimmt, und es kommt nun auf den nächsten Satz an. 1. Kammer hat dabei ein Amendement gemacht; sollte aber das von mir zum letzten Satz gestellte Beifall finden, so würde der Zusatz der 1. Kammer überflüssig. Ich wünschte, daß der 3. Satz ganz wegsiele. In der allgemeinen Discussion habe ich bereits ausgesprochen, daß sich die Kammer nicht darüber entscheiden möge, ob dieses Gesetz auf die jetzigen Staatsdiener Anwendung finde. Auch würde sich die Kammer prajudiciren, da die Annahme des Z.51. noch zweifelhaft ist, und wenn dieser abgeworfen würde, auch der 3. Satz des vorliegenden §. wegfallen müßte. Ich erlaube mir nun auf den letzten Satz überzuge hen. Ich bin einverstanden damit, daß Gehaltszulagen gege ben werden sollen, damit man nicht nothig hat, die Diener so häufig wegen ihrer Beförderungen zu versetzen; aber keineswegs möchte ich dieß in das bloße Ermessen eines einzelnen Chefs der Verwaltung setzen, sondern halte für besser, wenn man die Cognition des Gesammtministcriums dabei eintreten laßt. Die ses kann für den Staatsdiencr keine unangenehmen Folgen her beiführen, und die Beurtheilung, ob ein Staatsdiener mit einer beständigen Zulage versehen werden soll, scheint mir we gen der Folgen für die Staatskasse zu wichtig, als daß man nicht das Gesammtministerium davon in Kenntniß setze. Ich bin nicht dafür, daß die Entscheidung der Frage, ob eine solche Gehaltszulage als Thcil des Diensteinkommens anzusehen, blos auf das Destallungsdeeret gesetzt werde; denn ich weiß nicht, von wem dieses ausgcfertigt wird. Würde cs vom Ge sammtministerium ausgefertigt, so wäre weniger dagegen zu sagen, aber die Hauptsache ist, daß hierunter kein Mißbrauch geschehen könne. Abg. v. Mayer: Ich muß mir die Bitte erlauben, daß der Hr. Secretair mit der Fassung des §. beauftragt werde, und bemerke noch, daß ich die 3 Principien für nothwendig halte: 1) zum Diensteinkommen soll die auf die Dauer der ganzen Dienstzeit bestimmte Zulage gerechnet werden, 2) zum Dienst einkommen soll nicht gerechnet werden die persönliche, auf Zeit gegebene Zulage und 3) nicht diejenige, welche durch die Loca- lität des Amtes bedingt ist. Der Secretair wird sodann mit der Fassung des §. 10. beauf tragt, und cs bemerkt Vicepräsident v. Haase, daß in Be zug auf den 3. Satz wohl passend erscheinen möchte, diesen aus gesetzt zu lassen, wogegen der Referent Ei sc -stuck kein Be denken hat, und der Abg. v. Ahielau äußert, daß auf den 3. Satz gar nichts ankomme, daß er sich durch dxn §. 51. von selbst entscheide, daß aber, wenn die Kammer sein Amendement zum 4. Satze annehmen und später darauf zurückkommen wolle, dieß nichts ändern würde. — Es wird hierauf das Amendement desselben zum 4. Satze nochmals verlesen, und erhält die aus reichende Unterstützung, Abg. Sachße findet durch dieses Amendement die Verant wortlichkeit der Minister beschränkt, und hält für besser, das be treffende Ministerium allein wegen, dieser Zulagen verantwortlich zu machen. Auch verspricht er sich wenige Wirkung davon, da Ministerium für nothwendig finde, die Zulage zu bewilligen, Dazu komme noch, daß bas Budget für jedes Departement eine gewisse Summe festsetze. Abg. v. Mayer findet aber das Amendement von Wichtig keit, und so sehr er überzeugt sei, daß die Kraft der Negierung nirgends gelahmt werden dürfe, so müsse er sich doch gegen eine solche Maßregel erklären, bei welcher die Erfahrung anderer Lander gezeigt habe, welche große Mißbräuche dadurch hervor gerufen würden. Er erlaube sich, unbeschadet der großen Ach tung, welche er für das gegenwärtige Ministerium habe, denn doch die Bemerkung, daß ein Minister, wenn er sich populär erhalten wolle, ohnedieß viele Mittel dazu in Händen habe, und wenn er auch noch das Mittel erhalte, daß er nach Belie ben Zulagen geben dürfe, so könne er sich einen ungeheueren Anhang machen, aber auch das Budget ungemein belästigt wer den. Werde auch der Minister für eine solche Maßregel verant wortlich gemacht, so könne man doch denjenigen die Zulagen nicht nehmen, welche sie erhalten hatten, und fei das Geld ein mal aus den Staatskassen verschwendet, dann komme die Frage zu spat, warum die vielen Gehaltszulagen verwilligt worden, und die Berathung, wie solchem Uebel zu steuern. Dieses be stimme ihn, sich für das Amendement des Abg. v, Thielau zu erklären. Referent, Abg. Eisenstuck erklärt sich gleichfalls mit dem Amendement einverstanden, und bemerkt auf die Äußerung deS Abg. Sachße, daß ihm der von Letzterem angeführte Grund der Verantwortlichkeit des Ministers nicht triftig zu sein scheine, Man könne sich überhaupt kaum denken, wie ein Minister darüber verantwortlich gemacht werden könne, wenn er eineGe- haltszulage bewillige; denn er werde immer Mittel in Händen haben, um zu motiviren, warum er sie bewilligt, und auch beruhe dieß so sehr aus individuellen Ansichten, daß selbst in der besten Absicht der Minister diese Zulage gewähren könnte, Das Amendement diene dazu, um den Minister gleichsam gegen sich selbst in subjectiver Beziehung zu schützen, denn er sei Mensch und bleibe Mensch. Darin liege ja auch der Vorzug eines Coll legii, daß man glaube, die vorgefaßte Meinung des einen Mitgliedes werde von den anderen, welche nicht davon beherrscht würden, berichtigt werden. Der königl. Cvmmissar v. Merbach: Wenn man sagt, daß in anderen Staaten Mißbrauch vorgekommen, und eine Ueberlastung der Staatskasse zu besorgen sei, so ist an und für ! sich diese Behauptung nicht zu verwerfen; allein aus dem Grunde, daß nach her bei uns verfassungsmäßig bestehenden ! Einrichtung in jeder Finanzperwde ein Budget im Voraus für die nächsten 3 Icrhre vorgelegt werden muß, kann ich mir nicht denken, wie es möglich sein soll, diesem Budget entgegen unge- messene stehende Gehaltszulagen fortzuführen; denn im Budget ist nicht allein die Rede davon, was bereits geschehen ist, son dern auch davon, ob dem Ministerium solche Mittel über die bewilligten Garantien hinaus zu geben seien; daher scheint mir l von Abg. v. Lhielau: lieber das Princlp ist nun bereits ab-1 der Minister, welcher eine solche Zulage in Antrag bringe, dm Die! Antrag auch so zu motiviren wissen werde, daß das Gesammt-
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