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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 134. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-10-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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§. 75. lautet: , (2. Wenn gleichzeitige Anwendung mehrerer Strafgrade un zulässig ist?) Wenn von einem Angeschuldigten wegen mehre rer Vergehen und Verbrechen gegen die Abgabengesetze, kürzere oder längere Freiheitsstrafen oder verschiedene Gattungen dersel ben, z. B. gewöhnliche Gefängniß-, Landarbeits-und Zucht hausstrafen nach vorliegendem Gesetz gleichzeitig verwirkt worden sind, so soll nur auf die höchste Strafe, jedoch mit Schärfung erkannt, und es sollen durch dieselbe die minder strafwürdigen Vergehungen mit verbüßt werden. Die Deputation beantragte die Worte: „Strafen oder verschiedene Gattungen derselben, z. B. ge wöhnliche Gefängniß-, Landarbeits - und", auszuscheiden. Die Kammer war damit einverstanden, und nimmt unter dieser Abänderung den Z. an. §. 76. des Inhaltes: (3. Wenn solche zulässig ist ?) Dagegen schließen sich Ver mögensstrafen, es mögen solche in Geldbußen oder Consiscation, in Hinterziehungs- oder Ordnungsstrafen bestehen, wenn sie we gen mehrerer, verschiedenartiger Uebertretungen in minderen oder höheren Graden gleichzeitig verwirkt worden sind, gegenseitig niemals aus, und ergreifen auch neben den eintretenden Gefäng niß-, Landarbeits - oder Zuchthausstrafen Platz. wird sofort unter Wegfall des Worts „Landarbeits" ange nommen. §.77. lautet: (4. Strafverwandlung.) Wenn Geldstrafen, einschließ lich derer, welche nach §. 72. an die Stelle der Consiscations- strafe gellsten sind, wegen Mittellosigkeit des Verurtheilten nicht cingebracht werden können, so sollen sie in Gefängnißstrafen und letztere, wenn sie aus irgend einem Grunde an dem Schuldigen nicht vollzogen werden können, in Geldstrafen verwandelt wer den, wobei Ein Lag Gefängniß einer Geldstrafe von Zehn Groschen, und so umgekehrt, gleich zu achten ist. Abg. aus dem Winkel (auf Kötteritzsch) bemerkt, daß er bereits bei §.8. ein Amendement gestellt, dasselbe aber bis zu §. 77. ausgesetzt gelassen habe. In §. 8. vermisse er eine Bestim mung über die Umwandlung der Geld- in die Gefängnißstrafe. Der Referent habe zwar bemerkt, daß in Z. 77.-eine Bestim mung Hierüber enthalten sei; dem sei aber nicht so; denn dieser enthalte einen speciellen Fall. Er wünsche nun, daß zu §. 77. der Zusatz gemacht werde: „eine gleiche Berechnung findet in dem Hlle, den Z. 8. bezeichnet, statt, wo der achtfache Abgabenbetrag stets in eine verhaltnißmäßigc Freiheitsstrafe zu verwandeln ist." . Dann trage er noch darauf an, das Verhälmiß der Strafe zu andern, und schlage vor: „5 Lhaler einer Woche Gefängniß gleich zu achten." Würde es auf den Tag bestimmt, so beantrage er, statt der Worte: „ 10 Groschen" zu setzen; „16 Groschen." Viceprä sident ist dagegen der Ansicht, daß der §. im Allgemeinen die Bestimmung ausspräche; denn es sei gesagt: wie auf irgend eine Weise die Gefängnißstrafe eintrete. Seiner An sicht nach fei eine allgemeine Strafverwandlung angegeben. Abg. a u s d e m W i n k e l (auf Kötteritzsch): Der Meinung sei er nicht; es kämen überhaupt 3 Fälle vor, wo die Geldstrafe in Gefängnißstrafe verwandelt werde; der erste Fall sei in §. 8., der zweite in §. 72., und der dritte in Z. 73.; letztere zwei Falle seien hier erwähnt, der erste aber nicht. Abg. H a u ß n e r ist mit der Beziehung auf den §. 8. einver standen, aber nicht mit dem Maß der Verwandlung, weil nach den bestehenden Bestimmungen immer 10 Groschen für einen Lag angenommen würden. Staatsminkster v. Zeschau bemerkt, daß der beantragte Zusatz sich schon durch die Fassung des Z. 77. erledige, und der selbe wirklich eine unnöthige Wiederholung sei. Den zweiten Gegenstand habe man auch schon in Erwägung gezogen, es habe aber nicht angemessen geschienen, hier von der gesetzlichen Norm eine Ausnahme zu machen, und habe dieses der Gesetzgebung Vor behalten.. DasPräsidium schreitet sodann zu den Fragen: 1) Sol len 16 Groschen statt 10 Groschen angenommen werden? und 2) soll der beantragte Zusatz statt finden? Beide Fragen werden, erstere mit 40, letztere mit 45 Stimmen verneint, dem§. wird aber die Zustimmung ertheilt, womit um halb 3 Uhr die Sitzung geschlossen wird. Hundert u. fünfu. dreißigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 1. Nov. 1833. Schluß der Berathung über das allgemeine Strafgesetz, die Vergehungen gegen Gesetze über indixecte Staatsqbgaben betr. 77. — 88. Die Sitzung wird gegen halb 11 Uhr eröffnet, das Pro tokoll der letzten verlesen, genehmigt und von den Abgg. Klahre und Löser mit unterzeichnet, sodann aber aus der Registrande als neu vorgetragen: 1) Mehrere Schullehrer zu Grimma r?., N. Gottlob August Neuberth und Eons., erklären ihre Zustimmung zu der I von mehreren Lehrern des Leipziger Kreises überreichten Petition; awdie 1. Deputation. 2) Extract des Protocolls der 1. Kam- ! mer, die Erklärung des Einverständnisses dieser Kammer mit i der 2. Kammer hinsichtlich des anderweiten Dcputationsberrchts ! der letzteren über das Gesetz wegen Publikation der Gesetze und Verordnungen betreffend; an die 1. Deputation. 3) Der Ge- richtsdirector Raschig in Straßgräbchen bittet um baldigste Be rathung seiner bei der 1. Kammer eingereichten und (mittelst Protocollextracts) an die 2. Kammer gelangten' Beschwerde, und fügt noch Einiges zur Unterstützung der letzteren bei; an die 4. Deputation. . 4) Der Vorstand der 4, Deputation der 2. Kammer ersucht das Direktorium der letzteren, wegen Aus- kunftsertheilung hinsichtlich der anderweiten Beschwerde der Gebrüder Sala und Rompano in Chemnitz mit dem hohen Gesammtministerimn in Communicalion zu treten; das Prä sidium wird sich an das Gesammtministerimn wenden. 5) Der selbe überreicht den Bericht der gedachten Deputation 6. 6. 26. October über die Petition des Hammerwerksbesitzers Carl Gotthilf Neßler zu Wittigsthal. 6) Derselbe übergiebt glei chen Bericht cl. ch 11. ejuzch über die Beschwerde der Gemein dehäusler zu Mohsdorf, Gottlob Näher und Consorten. 7) Derselbe übergiebt den Bericht ch ch 21. oj'isll. über die bei dieser Deputation unmittelbar eingegangene anderweite Be schwerde der Begüterten Johann Christlieb Schmidt und Con sorten zu Mitweida; Nr. 5. 6. und 7.. zur Verlesung auf die Tagesordnung zu setzen. 8) Der Abg. Scholz bittet um Ver längerung seines Urlaubs bis zum 10. November 6. a.; wird bewilligt.
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