Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 152. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-11-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
>ber Referent und der Sprecher so eben angeführt haben. ' Was den Einwand betrifft, daß die kleinen Städte weit theuerer ihre -Erzeugnisse anwerden, so muß ich dem widersprechen, und die, ^welche Gelegenheit haben, in einem solchen Städtchen zu sein, werden mir beistimmen. Man muß schon das beachten, daß 'der Bürger Taglöhner halten muß, er muß sich das Fuhrwerk miethen und also zweimal mehr bezahlen, als der aufdem Lande sein Feld mit eigenen Leuten und seinem Fuhrwerke bestellen kann. Uebrigens müssen auch dergleichen Städte für das allge meine Wohl des Landes sehr viel beitragen, und daß in solchen Städten nicht so viel Grundsteuern aufgebracht werden konnten, als die Accise betragen hat, ist ein um so gewisserer Beweis, daß die Städte nicht im Stande sein werden, diese Grund steuern zu tragen. Ich nenne nur die Städtchen Oelsnitz und Pausa, die in drückender Armuth schmachten, und wenn da eine Person nur 4 Gr. hergeben soll, so ist das unendlich viel. Daher ist nichts wünschenswerther, als daß die Kammer dem Deputationsgutachten beistimmt. ' - Abg. Runde: Der Abgeordnete vor mir bestreitet so eben meine Aeußerung, daß die Städte ihre Feldcrzeugnisse weit höher verwrrthen könnten, als dieß auf dem Lande möglich sei. Gleich wohl muß ich bei dieser Ansicht beharren und z. B. nur darauf verweisen, wie gewinnreich sich besonders in Städten die Nutzung aus der Viehhaltung gegen solche auf dem Lande gestaltet. Ich habe auch blos die Städte dem Lande gegenüber gestellt und frage: Woher kommt es, daß, wenn städtische Fcldgrundstücke und ländliche von gleicher Beschaffenheit sind, erstere die Grundsteuer nicht tragen sollen, während die letzteren sie tragen müssen? Hat .der Steuererlaß von jenen nicht die Erklärung eines mindern Er- - träges für sich, so frage ich ferner, welche Maximen dann bei der bevorstehenden neuen Reform unserer Grundsteuer angenommen werden sollen, wo beabsichtigt wird, das.Steuerverhältniß ledig lich nach dem Ertrage zu normiren? Abg.v. Wkesand: Man istzeitherallgemekn der Ansichtge wesen u. hat sich dahin ausgesprochen, daß alle Steuerbefreiungen auf dem platten Lande aufhören sollen, Dem gemäß und völlig consequent bestimmt das vorliegende Gesetz §,3. sub e., daß auch die Städte ferner eine Befreiung hinsichtlich der auf ihren steuer baren Besitzungen haftenden.Ordinarsteuern nicht genießen sollen. Dem entgegen beantragt jedoch die Deputation in ihrem Gutach ten inkonsequenter Weise, daß jene Steuerbefreiung kn den Städ ten fernerhin fortdauern soll. Aus asten zur Unterstützung dieses Gutachtens vorgebrachten Gründen vermag ich aber nur das Moment herauszusinden, daß solches hem Plasten Lande zum großen Nachtheil gereichen wird. Abg. Roux: Es ist schon gesagt worden, daß, wenn man der Deputation beistimmen wollte, dieß eine Inkonsequenz sein würde- Das muß ich anheimstellen, aber nach dem Vielen, was für das Deputationsgutachtcn so treffend und ausführlich geäu ßert worden ist, habe ich nur weniges stoch hinzuzufügen; die. Sache spricht für sich selbst, und es ist nicht schwer, gute Worte für eine gute Sache zu führen, Wenn vom Rechte gesprochen worden ist, so erinnere ich daran, wie die Generalaccise einge- ' führt worden ist. Im Anfänge des löten Jahrhunderts war es nicht möglich, die Grundsteuern von den Städten Zu erheben, man nahm also kn Folge der Nvthwendigkeit den Städten diese Steuer ab, und führte dafür ein anderes Abgabensystem ein; und an die Stelle dieses anderen Abgabensystems tritt nun der Zoll; die Abgabe ist also nicht abgeschafft,. sondern besteht noch, und sie trifft die Städte am meisten. Ferners wurde auf die Zukunft gewiesen, und auch von der Gegenwart ausgesprochen, daß die kleinen Städte sich in einer sehr zu berücksichtigenden Lage befan den. Gerade die Städte haben am meisten durch den Krieg ge litten, und leiden noch jetzt unter Hessen Folgen,' Geht man auf die polkceilichen Einrichtungen über, so kosten diese zwar mehr als auf dem Lande, allein das hindert doch nicht, daß eine Menge armer Leute in demselben vorkommen. Nun muß ich bemerken, daß die ganze Summe nur 20,000 Thlr. betragt , und wird diese auf alle Consumenten vertheilt, der Druck wenig bedeutend sein wird. Es ist auch keine neue Befreiung verlangt, sondern der Antrag geht nur dahin, keine Abänderung im bisherigen zu ma chen, bis ein neues Steuersystem ekngeführt wird. Staatsminister v. Zeschau: Der Abg. v. Thielau hat meine Aeußerung nicht ganz richtig verstanden, indem ich nicht davon gesprochen habe, daß die Accisgrundsteuern der Accise ge genüber zu stellen seien, sondern daß die Grundsteuern der Städte und des Landes überhaupt gegenüber gestellt werden müßten. Uebrigens begnüge ich mich bei dem, was ich gesagt habe. Der Regierung ist nicht entgangen, wie schon erwähnt worden, daß für die Ackerbau treibenden Städte wohl eine Be lästigung eintreten kann. Der Ansicht, als handle es sich dann, wenn das Deputationsgutachten angenommen wird, um Begründung einer Steuerbefreiung, kann ich nicht beitrcten, denn es handelt sich nur davon, ob etwas , was bis jetzt nicht gegeben wurde, in Folge des veränderten Abgabensystems künf tighin zur Erhebung gelangen soll. . Des Antrags vom Abg. v. Thielau wird es nicht bedürfen , denn in dem genehmigten Steuerausschreiben ist gesagt, es bewende bei der bisherigen Entrichtung der Accisgrundsteuern, bis etwas anderes festgesetzt sei. Das, was festgesetzt werden konnte, liegt nun in dem vorliegenden Gesetze vor, und erklärt sich die Kammer für die Aufziehung der Steuern, so muß dieß nachträglich verordnet werden, erklärt sie sich dagegen, so bewendet es bei dem Steuerausschreiben. Referent Eisenstuck: Es ist gesagt worden, daß dieAuf- zichung der Abgabe gegen das Recht, die Billigkeit und viel leicht auch gegen die politische Rücksicht seü Es ist wahr, daß unser Abgabenwesen zu Anfang des 18. Jahrhunderts in einer großen Zerrüttung sich befand, und haß die Städte zur Ungebühr mit Grundsteuern belastet waren; eine große Verarmung der Städte war die Folge davon, Als Auskunftsmittel trat die Ge- neralaccise ein, und an deren Platz tritt nun das neue Steuer system; es dauert also die Ursache noch fort. Es ist aber auch gegen die Billigkeit, weil es solche Staatsbürger betrifft, welche in dem traurigsten Zustande sich befinden, welche alle Lasten thei- len, worüber das platte Land klagt, und welche noch außerdem als Bewohner der Städte andere Lasten auf sich nehmen müssen, welche das Land nicht zu tragen hat. - Es ist auch nicht der gesetz-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder