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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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düs Bild vergegenwärtigen, wenn ich einige solcher Fragen vvrlese. Es heißt z. B. die erste Frage: Am 5. Mai v. I. wohnte Beier in Wittgensdorf einer Volksversammlung bei ? Antwort: Ja. Zweite Frage: In dieser Versammlung wurde vorgcschlagen und beschlossen, daß sich in Wittgensdorf eine Freischaar bilden und dann nach Dresden marschiren solle? Aytwort: Ja. Und so ist in dieser Weise fortgefahren, so daß allo ganz sorgfältig zu Werke gegangen worden ist. Nach Erfolg Liescs hat man sich angeschickt, den Kriegsrcchtsspruch selbst zu fällen. Es ist demgemäß der Kriegsreservist Beier hiervon in Kenntniß gesetzt, in seiner Gcgenwartsind diebetreffenden Personen, welche dazu gehören, vereidet worden, und zwar Mittelst folgenden Eides: „Wir zu diesem Kriegsrecht verord nete Präses und Beisitzer schwören zu Gott dem Allmächtigen Liesen Eid, daß wir in der wider den Kriegsreservisten Karl Gottlob Beier anhängigen Untersuchung, welche jetzt unserm Erkenntnisse undKriegsrcchtsspruche untergeben werden soll, mach unserm besten Wissen und Gewissen verfahren, alle Um. siände genau erwägen und in Gemäßheit der Rechte und ins besondere des Militairstrafgcsetzbuchs §. 69 und 70 ohne An sehn der Person, ein ganz unparteiisches und den Acten ge mäßes Urtheil fällen und solches um keiner Ursache und Rück sicht willen unterlassen, sondern so richten wollen, wie wir es dereinst vor Gott und jetzt vor der Ehre der Welt und vor un serm Gewissen uns zu verantworten getrauen. Und dieses wollen wir thun, so wahr uns Gott helfe und sein heiliges Wort durch Jesum Christum unsern Herrn! Amen." — Nachdem die Eidesleistung erfolgt war, ist Beier nochmals befragt worden, ob er zu seiner Entschuldigung noch etwas anzusühren oder zu bemerken habe? Als er Dieses verneint hatte, ist er abgeführt worden und es hat sich nun das Kriegs schwurgericht constituirt, es sind die dazugehörigen Personen, welche einzeln abgetreten sind, wieder einzeln und zwar char- . genweise von unten auf eingetreten und haben ihren Spruch gefällt, so daß das Votum folgendermaaßen heißt: Es gaben 1) die beiden Reiter, 2) die beiden Korporale, 3) die beiden Wachtmeister, 4) die beiden Leutnants, 5) die beiden Ober leutnants , 6) die beiden Rittmeister, 7) der Präses und der Auditeur ihre Stimmen zu Protokoll. Jede einzelne Abthei- ilung dieses Schwurgerichtes hat ausgesprochen, daß Beier sich des militairischen Verraths schuldig gemacht und mit dem Lode zu bestrafen sei. Obschon nun dieses Einverständniß vorhanden war, wurde ihm das Erkenntniß doch nicht sofort Mblicirt, sondern es wurde erst zur Bestätigung an dasOber- Äiegsgericht eingesendet. Das Oberkriegsgericht hat selbi- Zes bestätigt. Ich muß jedoch noch bemerken, daß zuvor die ses Votum in die Form eines mit ausführlichen Gründen ver sehenen Kriegsrechtsspruches gebracht, von jedem einzelnen Mitglieds des Schwurgerichtes unterschrieben und besiegelt worden ist, und daß, nachdem die Bestätigung Seiten des Dberkriegsgerichts erfolgt war, die Publikation vor sich gegangen ist. In der Beglektungsvewrdnung ist auch ange- mdmt worden, daß nochmals m Zweiter Instanz erkannt werden müsse, und cs ist auch, was ich ausdrücklich bemerken muß, nachgelassen worden, daß Beiern auf sein vorheriges Verlangen eine Defensionsvorstellung gegen den gedachten Kriegsrechtsspruch, jedoch lediglich auf seine Kosten, gestattet sein solle. Davon ist Beier auch in Kenntniß gesetzt worden, er hat jedoch erklärt, daß er mit einer Dcfcnsionalvorstellung nicht einkommen wolle. Das weitere Verfahren kann sich die geehrte Kammer selbst denken, es ist das gewöhnliche. Die Sacheging an die zweite Instanz, dasOberappellationsgericht, und in dieser Beziehung sind abweichende Formen nicht vorhanden. Wenn mir noch gestattet ist, bei der Wichtigkeit des Ge genstandes etwas hinzufügen, so ist es Folgendes. Zu Punkt 1 des Berichtes habe ich zu wiederholen, daß der Deputation auch nicht der geringste Zweifel darüber beigchen konnte, daß Beier nicht als Communalgardist marschirt ist. In Wittgensdorf, als die Volksversammlung statt gefunden hatte, sind die Turner Nachts nm die zwölfte Stunde vor die Wohnung des Gemeindevorstandes gerückt und haben ihn gedrängt, Waffen auszulieftrn. Noch in derselben Nacht ward ebenfalls der Communalgardenaus- schuß genöthigt, eine Sitzung abzuhalten, und aufgefordcrt, daß die Communalgarde mit abmarschiren solle. Allein die Communalgardc hat sich nicht dazu entschlossen, vielmehr ist eine Compagnie geflüchtet, man hat sie verfolgt und es ist endlich die Communalgarde in Folge eines heftigen Regen gusses auseinandergegangen. Nachdem dies erfolgt war, ist erst Beier wieder zu dem Gemeindevorstande und den übrigen Gemeinderathsmitgliedern gegangen und mag allerdings be deutend gedrängt haben. Ich kann versichern, daß das Ver halten Beiers gewiß eher zu mild im Berichte dargestellt ist, als in den Acten enthalten ist. Um dieses zu belegen, will ich nur wenige Worte mir erlauben. Etliche zwanzig Personen haben fast sämmtlich bestätigt, daß Weier einer der allerschlimm sten mit gewesen sei. Nach Blatt 38 der betreffenden Wcilags- acten heißt es z. B.: „Der Hauptsprecher und Antragsteller von den Turnern war der Kriegsreservist Beier, der machte den Anführer." Ganz in derselben Weise sprechen sich die übrigen Zeugen aus; es würde Sie ermüden, wenn ich dies weiter darthun wollte. Es konnte also der Deputation durch aus kein Zweifel darüber beigehen, daß das, was die Geschwi ster Beier in ihrer Petition anführen, daß nämlich ihr Bruder als Communalgardist marschirt sei, ungegründet ist. In Be zug aufPunkt2 will ich noch Etwas hinzufügen, was zur Be leuchtung der Sache dienen dürfte. Auch hier ist der Deputa tion nicht das geringste Bedenken darüber beigegangen, daß das Verbrechen, obschon Beier nicht zum Kampfe gekommen ist, als vollendet zu betrachten sei. Wollte man aber selbst dies nicht zugeben, wiewohl die Deputation nicht den gering sten Zweifel darüber hegt, so würde dies doch durchaus kein günstigeres Resultat für Beier herbeigeführt haben, denn es lag dann immer der Versuch des militairischen Berrathcs vor :
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