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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-11-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. ^§31. Dresden, am 13. November 18S«. Lweiunddreißigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 9. November 1850. Inhalt: Registrandenvortrag. — Entschuldigungen. — Verathung des Be richts der ersten Deputation über daS königl. Decret vom II. Oktober 1850, den Gesetzentwurf über Amortisation der Wechsel und Anweisungen betreffend. — Berathung über §. 1 — 7. -— Berathung über den mündlichen Vortrag von Seiten der vierten Deputation, die Petition deS Stadtraths zu Roßwein um Uebernahme einer Pension auf die Staatskasse. — Beschluß fassung. — Desgleichen über die vom Adv. Crasso eingebrachte Petition, die Dispensirung von den Bestimmungen des Gesetzes vom 3V. November 1843 betreffend. — Beschlußfassung. Präsident v. Schön fels eröffnet IM Uhr die Sitzung in Gegenwart des Staatsministers v. Zschinsky und in Anwesenheit von 30 Mitgliedern, worauf Seeretair v. Po len; das von ihm über die letzte Sitzung verabfaßte Proto koll vorträgt, welches einstimmig genehmigt und vom Frei herrn v. Biedermann und Graf v. Schönburg mit vollzogen wird. Hiernach folgt der Vortrag aus der Registrande. (Nr. 174.) Bericht der ersten Deputation über den Ge setzentwurf, die Ablösung der Naturalleistungen an Geistliche und Schullehrer betreffend. Präsident v. Schönfels: Gelangt zum Druck und auf eine der nächsten Tagesordnungen. (Nr. 174.) Nachbericht der ersten Kammer über die An gelegenheiten der Presse. Präsident v. Schönfels: Es tritt hier derselbe Fall ein; der Bericht gelangt zum Druck und auf eine der nächsten Tagesordnungen. Ich habe zuvörderst den Herrn Viceprä- sidenten als krank anzuzeigen. Es ist derselbe gestern nicht unbedeutend erkrankt und wird daher mehrere Tage nicht in der Kammer erscheinen können. Zufolge dieses Unwohlseins wird die heutige Tagesordnung sich insoweit verändern , daß die Berathung des Berichtes über die Beschwerde Zobels we- I. A. (2. Abonnement.) gen der über ihn verhängten Zustandsvormundschaft ausge setzt werden muß, da der Herr Vicepräsident das Referat über diese Angelegenheit übernommen hat und nun nicht im Stande ist, diesen Vortrag zu halten. Ferner habe ich der geehrten Kammer anzuzeigen, daß die Herren v.Zehmen,v. Römer, v. Friesen, v. Sch önberg-Bibran und Bischof Diet rich sich bezüglich der heutigen Sitzung mit dringender Dienst- und Deputationsarbeit entschuldigt haben. Etwas weiter ist der Kammer nicht mitzutheilen und wir können daher zur Tagesordnung übergehen. Es befindet sich als erster Gegenstand auf der selben der Bericht der ersten Deputation, den Gesetzentwurf über Amortisation der Wechsel und Anweisungen betreffend. Se. Königl. Hoheit wird die Gnade haben, uns den Vortrag desselben zu erstatten. Referent Prinz Iohann: Das Decret lautet folgen- dermaaßen: Seine Königliche Majestät lassen den getreuen Ständen im Anschlüsse einen Gesetzentwurf, die Amortisation der Wechsel und Anweisungen betreffend, nebst Motiven zugchen, sehen ihrer Erklärung hierüber ent gegen und verbleiben denselben in Huld und Gnade stetK wohl beigethan. Dresden, am 11. October 1850. FriedrichAugust. (L. 8.) V. Ferdinand Zschinsky. Die allgemeinen Motivezu diesem Decrete find folgende: Die deutsche Wechselordnung bestimmt in Artikel 73, daß der Eigenthümer eines abhanden gekommenen Wechsels dessen Amortisation bei dem Gerichte des Zahlungsortes be antragen könne, schweigt jedoch über die Form des deshalb einzuleitenden Verfahrens und überläßt also deren Anord nung den Landesgesetzen. Zn Sachsen ist nun die Amorti sation von Privaturkunden durch ein gerichtliches Verfahren bisher nicht gewöhnlich gewesen, daher auch nicht gesetzlich ge regelt. Die Bestimmungen der Mandate vom 25. August und 6. December 1777 und vom 13. November 1779, wonach im Falle verloren gegangener Staatspapiere mit Edictalla- dung verfahren wird, hier anzuwenden, fällt aber aus ein leuchtenden Gründen bedenklich, besonders weil sie von dem. Falle blos abhanden gekommener und weder vernichteter noch verjährter Dokumente gar nicht handeln, und weil die Ver-^ 31
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