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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. ^44 Dresden, am 14. December 1850. Fünfundvierzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 6. December 1850. Inhalt: Registrandenvortrag.— Vortrag und Genehmigung der ständischen Schrift über das königl. Decret, die Amortisation der Wechsel und Anweisungen betreffend. — Wiederaufnahme der Berathung des Berichts der zweiten Deputation, die Erwerbung der sächsisch schlesischen Eisenbahn für den Staat betreffend. — Annahme des Hauptantrags der Deputation durch Schlußabstimmung. — Be schlußfassung über die Anträge l—5. Die Sitzung wird kurz nach A 6 Uhr eröffnet. Anwesend sind der Herr Staatsminister Behr und die königlichen Commissare v. Ehrenstein und Opelt, sowie 38Kammer- mitglieder. Präsident v. Schönfels: Ein Protokoll ist nicht zu verlesen, da die Zeit zu kurz war, es zu liefern. Wir werden daher die Sitzung mit dem Bortrage aus der Registrande be ginnen , auf welcher sich nur eine Nummer befindet. (Nr. 220.) Eingabe des kaiserlich deutschen Reichsnotars ' Friedrich Ferdinand Opitz zu Eulenburg, eine Entschädigung von jährlich 300Lhlr. für die seit dem Jahre 1816 behinderte Ausübung des kaiserlich deutschen Reichsnotariats betreffend. Präsident v. Schönfels: Dem Direktorium hat es ge schienen, als wenn die Eingabe sowohl in formeller, als ma terieller Hinsicht eine solche sei, die sich eigne, aä aota gelegt zu werden. Indessen glaubte das Direktorium doch der Sache nicht ganz gewiß zu sein und zog es vor, die Eingabe in ex tenso vorzutragen, was um so weniger Widerspruch finden wird, weil sie nicht allzulang, aber höchst interessant ist. Es kann sodann die Kammer selbst urtheilen, ob der Vorschlag, welchen das Direktorium sich erlaubt hat, sich rechtfertige. Die Eingabe ist adressirt: „an beide hohe Standekammern des Königreichs Sachsen" und lautet folgendermaaßen: Meine Herren! Won dem vormaligen Kaiser von Deutschland bin ich durch dessen Pfalzgrafen zu Leipzig im Jahre 1802 zum kaiser lich deutschen Reichsnotar erhoben und ist dieses Notariat von i. K. (3. Abonnement.) dem damaligen Churfürsten zu Sachsen für den Umfang des ganzen Churfürstenthums anerkannt und bestätigt, von mir aber bei der nachherigen Niederlegung und Aufgabe des deut schen Kaiserreichs und Würde weder niedergelegt noch aufge geben worden, daher dasselbe nach wie vor zu Rechte besteht. Durch die nach dem ehrenvollen und in seinen offenbar wohlthätigen Folgen heilsamen Beispiel der mehrmaligen Zerstückelung des alten selbstständigen Königreichs Polen von den Erbfürsten der ehrenwerthen und heiligen Allianz auf dem Congreffe zu Wien unternommene ehrenhafte Theilung der sächsischen Erblonde und Familiengüterund durch die edle und ruhmwürdige Zusichnahme, Abgränzung und Einver leibung derselben hat das ursprüngliche Königreich Preußen an Ausdehnung, Macht und Reichthum außerordentlich zu genommen; ich dagegen habe durch diese freundnachbarliche Usurpation in der übrig gelassenen sächsischen Landeshälfte die Gerichtshaltung, die Advocatur und auch mein ursprüng lich kaiserlich-deutsches Reichsnotariat ohne mein Verschulden eingebüßt, indem ich sächsischer Seits für einen Ausländer er klärt und mir vom Jahre 1816 an die fernere Ausübung jener Functionen in Sachsen nicht gestattet worden ist. Hierdurch habe ich an meinen rechtmäßigen Einkünften einen unverschuldeten Verlust von jährlich wenigstens 300 Lhlr. erlitten und diesen durch unverwerfliche, meinen frühe ren Petitionen abschriftlich beigefügte, resp. gerichtliche Zeug nisse nachgewiesen. Da nun das Königreich Preußen, an welches ich wegen meiner Entschädigung von sächsischer Seite verwiesen wurde, meiner wiederholten Vorstellung, Bitte und Klage ungeachtet, mir dieselbe bis auf den heutigen Lag nicht gewährt hat, so sehe ich mich genöthigt, meineEntschädi- gun'g aufs Neue von dem Königreiche Sachsen zu verlangen, von welchem ich für einen Ausländer erklärt und die fernere Nichtgestattung meiner Mulooneroso wohlerworbenen Rechte zunächst ausgegangen ist. An beide hohe Ständekammern richte ich daher nochmals die gehorsamste Bitte: mir endlich meine Entschädigung mit 300Lhalerir jährlich vom Jahre 1816 an gercchtcst zu gewahren! Eulenburg in Sachsen, den 5. December 1850. Der Kaiserlich deutsche Reichsnotar Friedrich Ferdinand Opitz. Es entsteht nun die Frage: ob die Kammer der Ansicht des Direktoriums beitritt und die Sache aä aota zu legen wünscht. Wenn Niemand sich dagegen erhebt, so sehe ich den Vorschlag des Direktoriums für genehmigt an. Die Ein gabe wird nichtsdestoweniger noch an die zweite Kammer zn gelangen haben. 17
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