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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-09-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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gebracht hatte, so würde ich selbstmkchgemüßigtgesehen haben, diesen Antrag zu stellen. Wenigstens für uns Laien würde es schwer sein, nach bloßer Vorlesung der Paragraphen gleich zu ermessen, ob die Ansicht der Deputation auch die unsere sei. Wenn der hochgestellte Herr Referent erwähnt, daß nicht alle Beilagen, welche die Regierung gäbe, in den Berichten ab gedruckt zu werden pflegten, und aufdie voluminösen Beilagen im Finanzfache aufmerksam machte, so muß ich bemerken, daß das eine ganz veränderte Sachlage zu sein scheint. Dort können wir uns vollständig mit dem Resultate, dem Facit der mitunter bogenlangen Rechnungen begnügen, dies sind nur Unterlagen; hier handelt es sich um die einzige Hauptsache, die wir der Deputation zur Berichterstattung gegeben haben. Hier hätte es sich daher gehört, diese neun Paragraphen uns vorzulegen. Dann- würde die Zeitersparniß, die die Depu tation durch Vorenthaltung derselben erzielt hat, weit besser erreicht worden sein. Ich muß daher die Deputation bitten, eben um der Zeitersparniß willen diese neun Paragraphen vorzulegen, und erlaube mir gegen den Herrn Präsidenten dieBitte auszusprechen, daß er den v.SchönbergschenAntrag als für den Gang der Debatte prajudicirlich erachten möge, indem meiner Ansicht nach nicht eher auf den Gegenstand des heutigen Deputationsberichtes zurückzugehen sein würde, als nachdem die Kammer sich entschieden hat, welches Schicksal der v. Schönbergsche Antrag haben soll. Stimmt die Kam mer dem Herrn v. Schönberg bei, daß der Gegenstand noch mals an die Deputation zurückzugehen habe, dann halte ich eine Berathung darüber zur Zeit für überflüssig. Referent Prinz Johann: Ich habe den Herrn Antrag steller noch um eine Erläuterung zu bitten, ich glaube, derselbe versteht unter seinem Anträge weiter nichts, als daß die Bek lagen gedruckt werden sollen; einen Bericht Seiten der Depu tation verlangt der Antrag nicht. Es würde der Vorbericht immer noch zur Berathung kommen müssen, ob man nur sich begnügen wolle, gegenwärtig eine motivirte Vorlage zu ver langen , oder ob man späterhin die Paragraphen speciell zu berathen wünsche. Ich verstehe den Antrag nur so, daß er die Beilagen gedruckt wünscht. v. Schönberg-Bibran: Meine Ansicht geht aller dings dahin, durch meinen Antrag zu bezwecken, daß die geehrte Deputation nicht allein die Beilagen, die hier man geln , nämlich den Entwurf der Staatsregierung, drucken lasse, sondern daß sie überhaupt den ganzen Gegenstand nun mehr nochmals ins Auge fasse. Denn unmöglich können wir dabei Beruhigung fassen, wenn auf Seite 94 des Berichts die geehrte Deputation ganz kurz referirt über die Grundsätze, welche die Staatsregierung entwickelt und die sic deshalb ver wirft, weil in ein Polizeigesetz keine civilrechtlichen Bestim mungen gehören. Wenn auch mein Antrag nur dahin geht, daß der Entwurf der Kammer mitgetheilt werde, so ist hier mit selbstredend zugleich das darunter verstanden, cs möge I. K. die Deputation zugleich auch über die Paragraphen dieses Entwurfs Bericht erstatten. Referent Prinz Iohann: Ich habe den Antrag anders verstanden, wenigstens nach seiner Wortfaffung lautet er nicht so. Ich habe ihn so verstehen müssen, daß der Entwurf mitgetheilt werde, damit die Kammer beurtheilen könne, ob sie dem Deputationsgutachten beitreten könne oder nicht. Will ihn aber die Kammer in dem Sinne verstehen, wie er gegenwärtig verstanden und von dem Herrn Antragsteller er läutert worven ist, dann ist es weiter nichts, als eine Zurück weisung an die Deputation; dann ist es ein anderer Stand punkt, und die Sache wird aufgehaltcn, bis der Bericht fertig ist, welches allerdings in den nächsten Tagen nicht ge schehen konnte. v. Noftitz-Wallwitz: Ich habe den Antrag des Herrn v. Schönberg-Bibran unterstützt, obgleich er mir zu weit geht. Ich habe ihn unterstützt, weil ich nicht über etwas stimmen wollte, wo ich noch nicht weiß, ob ich für das, was die Deputation empfiehlt, mich aussprechen müsse oder nicht. Allein indem ich ihn unterstützte, habe ich allerdings ange nommen , daß jetzt nicht die Absicht vorliegcn könnte, die De putation sollte einen vollkommen neuen'Bcricht liefern, be vor wir die neun Paragraphen, die die Staatsregierung der Deputation übergeben hat, nicht vorher gelesen haben. Es ist ja sehr leichtmüglich, daß, wenn wirdiese neun Paragraphen kennen, wir uns selbst überzeugen, daß es nicht rathlich sei, daß diese neun Paragraphen in den bereits von uns berathe- nen Gesetzentwurf über Aufruhr ausgenommen werden sollen. Es scheint mir daher zu wünschen, daß diese neun Para graphen als Handschrift gedruckt uns vorgclegt und von uns geprüft werden, und daß dann der Bericht »darüber zur Bc- rathung und Beschlußfassung an die Kammer komme. v.Heynitz: Ich habe den v.Schönberg'schen Antrag unterstützt, aber allerdings ganz entschieden in der Ansicht und Voraussetzung, daß die geehrte Deputation über die neun von derRegierung gegebenen neüenParagraphen ihrGutachten abgeben werde. Ich kann mich daher dem, was der geehrte Redner vor mir sagte, nicht anschließen; ich erkenne darin keine Abkürzung und Zeitersparniß, sondern vielmehr eine Verzögerung. Denn wir können sehr leicht zu der Ansicht kommen, daß diese Paragraphen von der Deputation begut achtet zu werden verdienen. Sie werden in diesem Falle an die Deputation zurückgehen und es wird aufdiese Weise nur ein doppelter Aufenthalt entstehen. Was die Sache im All gemeinen anlangt, so sind wir aufeinem Punkte angekommen, auf dem wir schon oft gewesen sind. Es handelt sich um theo retische Principien im Gegensatz von practischen Rücksichten. Die Staatsregierung ist auf die practischen Rücksichten der Kammer eingegangen, die Deputation aber hat die theore tischen Rücksichten vor den practischen vorwalten lassen. Ich verkenne gewiß nicht den hohen Werth theoretischer Prin cipien bei der Gesetzgebung, namentlich der Unterscheidung 46*
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