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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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au« die Anbänglichkeit an den vaterländischen Grund und Beden, an die vaterländischen Institutionen sich ver mindern. Die größern und Mittlern Grundbesitzer bilden die sicherste Stütze des Staates, auch um deswillen, weil sie in der Regel die unabbangigsten freiesten Staatsbürger sind. Denn sie sind selbstständig nach unten wie nach oben. Sie haben nicht allein die Macht, sondern auch das unmittelbare Interesse, einerseits den Ausschreitungen des schwankenden Zcitbewußt- seins und andererseits etwaigen Uebergriffen von Oben ent gegenzutreten. Zn derMacht und imJnterefse des größern und Mittlern Grundbesitzers liegt es, ebensowohl seiner eigenen Meinung Gewicht zu schaffen, wenn auch die augenblickliche öffentliche Stimmung Alles zu rerrorisiren droht, als jeder etwaigen Be hördenwillkür gegenüberzutreten und dieselbe, zwar ruhig und gesetzlich, aber bestimmt und kräftig, wie es dem loyalen freien Mann geziemt, in die gehörigen Schranken zurückzu weisen. Die Besitzer der Mittlern Güter bilden den eigent lichen Bauernstand und mit dem ansässigen Handwerker den Kern des Volkes. Niemand wird läugnen können,daß gerade dieser im Verein mit dem großen Grundbesitzer eine so fest ge gründete, nimmer wankende Stütze des Staates ist, wie nicht leicht eine wieder zu finden ist. Man lasse aber die Besitzungen desselben zerstückeln, und cr wird nur allzubald, seiner Selbstständigkeit beraubt, zum gewöhnlichen Lohnarbeiter herabsinken. "Vollbracht ist dies schnell und leicht, wieder gut gemacht aber nur schwer oder nie Wieder! Denn es gehören Jahrzehnte, wo nicht Jahrhunderte dazu, ehe es möglich wird, die einmal zerstückelten Grund stücke wieder zu vereinigen. Vielmehr wird die gänzliche Theilbarkeit des Grund und Bodens, wenn sie einmal frei ge geben ist, wachsen wie ein Krebsschaden und sehr bald sich steigern bis zur alleräußersten Grenze. Aber selbst wenn es gelange, die zerschlagenen „ausgeschlachteten" Grundstücke wieder zu vereinigen: jener schlichte, biedere, seinem,Vater lands und seinem Könige treu ergebene Sinn des Bauern standes (der dieses Standes Zierde ist) bleibt, einmal zerstört, unwiederbringlich verloren. Was bietet dagegen der kl e i n,f Grundbesitz? Nur in günstigen Jahren und bei glücklichen Chancen vermag er sein und der Seinen tägliches Brod zu erbauen. Kommen aber Mißernten, erhöhte Steuern und Lasten, oder andere Calamitäten, so ist er dem Hunger und Elende Versal- len, und, da es ihm an Credit fehlt, so ist ihm auch jede Hoff nung genommen, seine Lage jemals zu bessern, er gicbr sich also der Hoffnungslosigkeit, dem Trünke, der Immoralität hin,wird bald aus seinerHütte gerichtlich vertrieben,wandert ins Gemeinde- oder Armenhaus, um der Gemeinde zur Last und dem Laster anheim zu fallen. Forscht man diesem Uebelstande genauer nach, so wird man finden, daß solche Unglückliche meist ehedem ganz brave, ordentliche, arbeitsame und sparsame Leute waren, welche aus dem an sich höchst achtbaren und lobenswerthen Triebe, selbst ständig zu werden, die dargebotene Gelegenheit ergriffen, ein kleines Besitzthum mit wenig Mitteln, aber viel Schulden zu acquiriren, und dadurch erst stufenweise in immer größere Noth und endlich ins Verderben geriethen. Wie wohl könnten solche Leute dagegen sich befinden, w an sie sich begnügt hätten mit dem sichern, Jahr aus Jahr rin, Winter und Sommer gleichmäßig ausdauernden Ver dienste auf den größern Besitzungen, der ihnen gestattet, einen Zchrpfennig für das Alter zuruckzulegen; der Unterstützung im Alter nicht zu gedenken, welche wohl selten oder nie von dem größern Grundbesitzer seinem langjährigen treuen Arbei ter versagt wird. Statt dessen führt diese ersehnte Selbst ständigkeit sie ins Elend, und sie, die sich entwinden wollten der Abhängigkeit von ihrem Brodhcrrn, verfallen in die aller größte Abhängigkeit von ihren Gläubigern, in die Sklaverei der Immoralität, in den Druck des Unglücks. Jenen ehrenwerthen Trieb nach Selbstständigkeit und Freiheit kann und darf der Staat nicht unterdrücken; es bleibt also zurVerhütungdiesesKrebsschadensnichtsAnderes übrig, als durch die Gesetzgebung die Gelegenheit, kleine, den Unter halt nicht genügend sichernde Grundstücke zu erwerben, nicht allzusehr zu erleichtern; und dies kann nur geschehen, indem die Theilbarkeit des Grundeigenthums beschränkt bleibt, wie es bisher geschehen. Anders urtheilt freilich der Petent. Er behauptet mit — allerdings überraschender — Schlußfolgerung: „Gerade die Theilbarkeit des Grundbesitzes sei der beste Schutz gegen die Schwankungen im Handel- und Gewerbsleben, sowie gegen die nachtkeiligen Folgen von Mißwachs, Krieg und andern Calami- täten." Endlich ist noch hervvrzuheben, daß in der Regel den Be sitzern kleiner Grundstücke ein geringerer Grad von Intelligenz beiwohnt, als den mittleren und größeren Grundbesitzern, welche letztere eher die Mittel besitzen, sich auszubilden und die nöthige allgemeine wieFachintelligcnz sich zu erwerben, die staatlichen Verhältnisse des In - und Auslandes kennen zu lernen. Sobald daher die Zahl der Letzteren sich vermindert, die Zahl der Ersteren aber sich vermehrt, so wird es sehr bald an der unentbehrlichsten Intelligenz in dem Stande der Land- wirthe fehlen. Woher sollen dann die Gemeindebeamtcn kom men? Während man ja gerade aufeinegrößerc Selbstständig keit, eine Art von Selbstregierung der Gemeinden hinarbeitet, will man die Intelligenz gefährden durch die Zerstückelung der Grundstücke? Wo sollen denn dann die Vertreter des Grundbesitzes auf den Landtagen mit genügenderJntelligenz gefunden wer den? Oder will man herbeiführen, daß die ländlichen Abge ordneten als Nullen dastehen, den intelligenten Abgeordneten der Städte gegenüber? Es fehlt ja wahrlich auch nicht an warnenden Beispielen, wohin die gänzliche Dismcmbrationsfreiheit führt. Man blicke auf Frankreich, wo die berüchtigten „Iwrnles nviros" ihr Wesen getrieben, man seheauf die Schweiz, Würt temberg, Baden, vor Allem aber auf die beiden Hessen. Alle diese Lander sind bei weitem nicht so bevölkert als Sachsen, und wie beklagenswerth sind die dortigen Zustände im Ver gleich mit den unsrigen zu nennen; einzig aus der dort bewirk ten gänzlichen Zertheilung des Grund und Bodens ist es zu erklären, daß gerade die Bevölkerung dieser schönen, frucht baren, von der Natur fast verschwenderisch ausgestatleten Lander sich so unglücklich und unzufrieden fühlt, daß gerade sie das stärkste Contingent liefert zu den Schaaren blühender, gesunder, kräftiger und arbeitsfähiger Auswanderer. Es ist aber auch kaum glaublich, wie weit die Zerstücke- lung in Hessen vorgeschritten ist. Es ist gar keine Selten-
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