Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-11-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
SlS den, das jeden Schritt des Beamten verfolgt." In Folge dieser Erklärung haben damals sämmtliche Beamte des Finanzministeriums auf Revision freiwillig angetragen. Es hat eine solche Revision damals namentlich auch bei der Hauptstaatscasse stattgefunden, und es ist im Jahre 1846 der Bestand dieser Casse richtig befunden worden. Als ich die Ehre hatte, an die Spitze der Finünzverwaltung gestellt zu werden, ist mir allerdings der körperliche Zustand des Vor standes dieser Casse insofern bedenklich erschienen, als er von einer großen Abspannung seiner Kräfte zeugte. Ich habe ihn daher rufen lassen und ihn darauf aufmerksam gemächt, ob er bei seinem herannahenden Alter — er ist bereits etliche sechzig Jahr alt — sich wohl noch im Stande fühle, eine so große Caffenverwaltung fortzuführen. Er hat mir darauf erwidert, daß er fast Zeit seines Lebens, seit etlichen und vierzig Jahren, Eissenbeamter sei, und daß er es als das größte Unglück betrachten würde, wenn er seine Thätigkeit diesem Zweige der Verwaltung nicht mehr widmen könnte. Ich habe ihm dar auf jede mögliche Erleichterung in seinem Dienste angebo ten, er hat jedoch auch diese abgelehnt. Darauf habe ich den nächsten Beamten der Hauptstaatscasse rufen lassen und ihn darauf aufmerksam gemacht, daß mich allerdings der körperliche Zustand des Vorstandes mit Besorgniß er fülle, und ich habe ihn ausdrücklich verpflichtet, mich sofort davon zu unterrichten, sobald auch nur der geringste Beweis einerUnordnung in der Verwaltung oder einer Unfähigkeit des Beamten selbst eintrete. Ich habe auch beide Beamten dar über nicht im Unklaren gelassen, daß eine weitere, nochmalige Revision der Hauptstaatscasse erfolgen würde, sobald nur ir gend die Zeit dazu gewonnen werden könne. Ein persönli ches Mißtrauen gegen den Vorstand dieser Casse habe ich, ich bekenne es offen, nicht gehabt. Er ist ein Mann, der zu ir gend einer Zeit Anlaß zu einem Vorwurfe nicht gegeben hat, dessen verdienstliche Thätigkeit seit einer langen Reihe von Jahren anerkannt, und der deshalb auch ausdrücklich mit ei ner besonderen Auszeichnung, mit dem Civilverdienstorden, begnadigt worden ist. Wenn ich berechtigt hätte sein können, diesem Beamten zu mißtrauen, so wäre ich auch nicht mehr berechtigt gewesen, irgend einem andern zu vertrauen. Der zweite Cassenbeamte, den ich aufgefordert hatte, auf den Zu stand seines Vorgesetzten Acht zu haben, ist nun allerdings im Laufe der letzten Tage voriger Woche auf eine Unordnung in der Geschäftsführung aufmerksam geworden; er hat deshalb den Vorstand um Auskunft befragt, und diese Auskunft ist ihm nicht befriedigend erschienen; er hat deshalb vergangenen Sonntag den Sohn seines Vorgesetzten, der selbst ein angese henes Staatsamt bekleidet, von seiner Wahrnehmung und von derNothwendigkeit, mich davon zu unterrichten, inKennt- niß gesetzt. Gestern früh hat mir nun dieser Sohn jenes Beamten im versicherten Auftrage seines Vaters die Eröff nung gemacht, daß sein Batet, dem er jene Mittheilung vor gehalten, nicht abredig sei, daß in seiner Casse allerdings ein I. K. bedeutendes Deficit vorhanden sei, dessen Höhe er mit Be stimmtheit nicht angeben könne, und dessen Grund er auch nicht nachzuweisen vermöge, da er sich nicht bewußt sei, etwas veruntreut zu haben. Der gestrige Tag ist den näheren Er örterungen dieses Umstandes gewidmet gewesen. Aus den Angaben des zweiten Beamten der Hauptcaffenverwaltung erhellt, daß eine Zahlung geleistet worden war, von der er selbst keine Kenntniß hatte, und daß der Vorstand auf seine Anfrage deshalb erwidert habe, es seien dies Gekder gewesen, welche Llos depvnirt und nicht verbucht seien. Weil nun aber diese als nicht verbucht angegebenen Gelder gleichwohl unter den Caffcnbeständen mit befindlich gewesen, die ihm, dem zweiten Beamten, am Schlüsse des Monats als' das Be- standsergebniß der verbuchten Posten nachgewiesen worden seien, so hätte ihn dieser ausfällige Umstand veranlaßt, zu nächst dem Sohne des Vorstandes Mittheilung zu machen. Der zweite Cassenbeamte ist nämlich allerdings dahin ange wiesen, sich monatlich von dem Bestände der Casse zu über zeugen. Das kann nun freilich bei einer Casse, bei welcher es sich um Millionen handelt, nicht mittelst Durchzählung des Bestandes in allen einzelnen Paqucten, Säcken, Fässern u. s. w. geschehen, sondern es ist geschehen durch den speciellen Nachweis der vorher specisicirten Bestände in den einzelnen Behältern, Papieren, Säcken u. dgl. Es ist dies eine Con- trole der Casse, welche allerdings die Redlichkeit des Haupt- cassirertz selbst voraussetzt, namentlich da, wie auch in der Er klärung meines Vorgängers enthalten ist, dir Controlc eine Rechnungscontrole, nicht eigentlich eine Cassencontrvle ist. Es hat sich nun aus den Erörterungen im Laufe des gestrigen Tages ergeben, daß nach der eigenen Aussage des Vorstandes der Hauptstaatscasse, denn ein weiterer Beweis liegt bis jetzt nicht gegen ihn vor, ein sehr bedeutendes Deficit vorhanden ist, ob in Wahrheit oder nur aus Jrrthum von seiner Seite, ist im Augenblick mit Bestimmtheit nicht zu sagen. Soviel ist nur gewiß, daß er selbst das Deficit zugiebt, welches er den Maiereignissen beimißt, weil in jenen Tagen allerdings ein bedeutender Theil der Hauptstaatscasse nach der Neustadt ge schafft worden ist. Er hat das Deficit, wie er angiebt, bereits schon vor'm Jahre bemerkt, aber nicht angezeigt, so daß er also bei der monatlichen Revision der Cassenbestände, um die Bestände richtig nachzuweisen , nothwendig unrichtige Pakete u. s. w. vorgelegt haben muß. Cs läßt sich das möglicher weise wohl noch aus dem Bestreben erklären, so lange als möglich nicht anzeigen zu wollen- daß eine so große Irrung vorhanden sei, um, wenn noch eine Aufklärung möglich, das Aufsehen zu umgehen, was unvermeidlich damit verbunden sein müßte. Da dieses Bestreben aber nicht hinreichend ist, ein solches Verfahren und die Verheimlichung zu entschuldi gen, so ist der Beamte bereits gestern suspendirt und der Cri- minalbehörde die weitere Verfügung gegen ihn überlassen worden. An seiner Stelle ist derjenige Beamte, welcher auf Antrag der Stande als Revisor für die fiskalischen Cassen an» 28* '
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder