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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-11-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. ^34. Dresden, am 19. November 1850. Fün funddreißigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 14. November 1850. Inhalt: Reqistrandcnvmtrag. — Entschuldigung. — Fortsetzung der Be- rathung des ersten und zweiten Berichts der ersten Deputation, das rönigl. Decret vom 10. September 1850, den Gesetzentwurf über die Angelegenheiten der -Presse betreffend. — Besondere Bcrathung über §. 20—30. Die Sitzung beginnt 5Minuten vor V^ll Uhr in Gegen wart des Herrn Staatsministers v. Friesen und von 31 Mitgliedern mit Verlesung des über die letzte Sitzung durch Secrctair Starke aufgenommenen Protocolls. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand gegen die Fassung des soeben verlesenen Protocolls etwas cinwendet, so erkläre ich dasselbe für genehmigt und ersuche den Herrn Stadtrath Pfotenhauer und Herrn General v. Miltitz, sich zur Mitunterzeichnung hier einzusinden. (Staatsminister v. Zschinsky tritt ein.) (Nach erfolgter Mitunterzeichnung.) Wir können zum Vortrage aus der Regi strande über gehen , es befinden sich auf derselben drei Nummern. (Nr. ISO.) Protocollauszug der zweiten Kammer vom 6. und 7. November 1850, die Beschlüsse über einige Differenz punkte bezüglich desAusgabcbudgets, Abtheilung K., Depar tement der Finanzen betreffend. Präsident v. Schönfels: Geht an die zweite Depu tation zurück. (Nr. 181.) Protocollauszug derselben vom 7. November 1850, die Berathung über die den Reservefonds bildende Ab theilung des Ausgabebudgets enthaltend. Präsident v. Schönfels: Es wird hier ebenfalls kein Zweifel obwalten, daß dieser Gegenstand an dieselbe Depu tation zu verweisen sein wird. (Nr. 182.) Anderweiter Bericht der ersten Deputation über die ausgesetzten §§. 12 und 13 der Verordnung über dos Verfahren bei Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung. I. K. (2. Monnement.) Präsident v. Schönfels: Gelangt zum Druck und auf eine der nächsten Tagesordnungen. Das ist die letzte Num mer der Negistrande. Ich habe den Herrn Vicepräsidenten noch immer wegen Krankheit zu entschuldigen, desgleichen Herrn Weinhold für die heutige und nächste Sitzung, nach welcher er wieder einzutreten hofft, auch hat sich Herr Bischof Dietrich wegen Unwohlseins für die heutige Sitzung entschul digt. Etwas Weiteres habe ich der geehrten Kammer nicht mitzutheilen, und so können wir sogleich zur Tagesordnung übergehen, auf welcher sich die Fortsetzung der Bcrathung des Berichts der ersten Deputation, die Angelegenheiten der Presse betreffend, befindet. Herr AmtShauptmann v. Bieder mann wird den Vortrag erstatten. Referent v. Biedermann: Es war gestern §. 19 an genommen worden, und wir haben daher mit §. 20 zu be ginnen. Die lautet so: 20. Von allen, für den Buchhandel oder zur Verbreitung im Publikum auf anderem Wege bestimmten literarischen, im Königreiche Sachsen gedruckten Erzeugnissen der Presse hat der Drucker gleichzeitig mit der ersten Ablieferung oder bezie hentlich Versendung der Schrift ein brochirtes Exemplar an das Ministerium des Innern gegen Empfangsbescheinigung unentgeltlich einzureichen, welches nachher an die königliche Bibliothek in Dresden oder an die Universitätsbibliothek in Leipzig abgegeben wird. Jedoch werden Prachtwerke mit Stahl- oder Kupferstichen kn Folio oder größerem Formate dem Einsender binnen sechs Wochen, von der Einlieferung an gerechnet, zurückgestellt. Von jeder im Königreiche Sachsen erscheinenden Zeit schrift istdurch den Redacteur ein Exemplareinesjeden Stückes, Heftes oder Blattes (Nummer) an die Drtspolizcibehörde, welche solches, nach genommener Einsicht, sofort an die kom petente untere Gerichtsbehörde abzugeben hat, ein zweites an die Kreisdirection des Bezirks und ein drittes an das Mini- fteriumdes Innern unentgeltlich und mit derselben Beschleu nigung einzurcichen, mit welcher die erste Ausgabe an die Abonnenten oder sonst erfolgt. Diese Zeisschriften bleiben Eiqenthum der genannten Behörden. In den Motiv en ist in dieser Beziehung gesagt: Zu §.20. In §. 9 des bisherigen Preßgesetzes ist vorgeschrieben, - 41
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