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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-11-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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1) 8,086 Lhlr. 15 Ngr. zu Besoldungen und Dienstbezü- gen für die technischen Wasserbau beamten und 2) 30,600 - — -zu Strom-, Ufer- und Damm ¬ bauten postulirt. Für die Unterabtheilung 1 ist das Postulat gegen die frühere Finanzperiode um den Betrag von 186 Lhlr. 15 Ngr. gestiegen. Denn ungeachtet des Wegfalls einer transitorischen Agiovcrgütung von 3 Thlr. 15 Ngr. hat dadurch eine Er höhung von 100 Lhlr. stattgcfunden, daß für die Brücke zu Meißen die Anstellung eines besonder» Stromwärters mit 150 Thlr. Gehalt nothwendig gewesen und zugleich der etati- sirte Aufwand für Auslosungen und Fortkommen der Wasser baubeamten um 400 Lhlr. gestiegen ist, während die mit 360 Thlr. früher in Ansatz gekommenen außerordentlichen Gratificationen in Wegfall gebracht sind. Die Erhöhung der für die Auslösungen der Wasserbau beamten bestimmten Summen ist von der Staatsregierung besonders dadurch motivirt worden, daß die vermehrte Zu ziehung derselben zur Leitung und Beaufsichtigung coinmun- licher und privater Wasserbaue diesen Mehraufwand er heische. Der jenseitigen Deputation sind darüber Bedenken bei gegangen, ob der Staarssiscus die Verpflichtung habe, bei Leitung und Beaufsichtigung solcher Wasserbaue, welche von Eommunen oder Privaten ausgeführt werden, den Aufwand für Auslösungen und Fortkommen der im Staatsdienst stehen den Wasserbaubeamten zu tragen, da fast in allen andern Fal len, wo eine ähnliche Leitung und Beaufsichtigung unmittel bar durch Staatsbeamte stattsindet, die Betheiligten den ver anlaßten Aufwand selbst übernehmen müssen. Auf die bei dem Finanzministerium deshalb eingezogeue Erkundigung ist der jenseitigen Deputation (vergl. S. 145 des Berichts der zweiten Kammer) die Auskunft ertheilt wor den, daß zwar eine rechtliche Verpflichtung zur Übertragung der fraglichen Kosten bei communlichen und Privatbauten nicht behauptet werden solle, daß aber diese Obliegenheit als eine moralische betrachtet werde. In Folge dessen hat nun die jenseitige Deputation be antragt: „Die Staatsregierung wolle unterscheiden, ob die von Eommunen und Privaten zu unternehmenden Wafferbaue durch eingetretcne unverschuldete Er eignisse geboten oder zur Erzielung ncuerWortheile veranlaßt werden, in welchem letzter» Falle die Auslösungen für Leitung und Beaufsichtigung durch Wafferbaubeamte von den Bauenden selbst zu tragen sein würden," ein Antrag, der die einstimmige Genehmigung der zweiten Kammer gefunden hat. Auch die unterzeichnete Deputation empfiehlt denselben, als in der Gerechtigkeit und in den Interessen der Staats kassen begründet, zur Annahme, und beantragt nächstdem die Bewilligung des oben unter 1. aufgeführten Postulates von 8,086 Thlr, 15 Ngr. incl. 20 Lhlr. 15 Ngr. transitorisch. ll. K. Präsident v. Schön fels: Ich habe zu erwarten, ob bezüglich dieser Position Jemand das Wort begehrt. v. Welck: Mir scheint der Antrag, der Seite 122 ent halten ist, doch etwas bedenklich, und ich möchte mir deshalb eine Erläuterung erbitten. Nämlich es werden selten der gleichen Baue an den größeren Strömen, also namentlich am Elbstrom Vorkommen, mit denen nicht zugleich auch ein strompolizeilicher Zweck verbunden sein wird, eine Verbesi serungdes Strombettes, der Ufer und dergleichen in strom polizeilicher Hinsicht. Daß eine solche sehr häufig mit dem Interesse der angrenzenden Privaten zusammenfallen kann, willichgern zugeben, aber ebenso schwierig ist es, die gehörige Grenzlinie zu ziehen, und je unwillkürlicher ein in strompoli zeilicher Hinsicht vorzunehmender Bau auch zugleich im In teresse der angrenzenden Uferbesitzer sein wird, für um so bil liger halte ich es, daß in solchen Fallen, wo Staatsrücksich ten, wie die Strompolizei, mit in Frage kommen, dann auch die technischen Beamten ihreHonorirung aus derStaatscasse erhalten und den angrenzenden Grundstücksbesitzern, die ohnedies von dem Strome, der offenbar im Besitze des Staa tes ist, sehr wenig Vortheil, sondern meistentheils nur Nach theile haben, nicht zugemuthet werde, für die Auslösung und andere Arten der Honorkung der Wasserbaubeamten Sorge zu tragen. Ob das zugleich mit in der Fassung des Antrags, wie er Seite 122 enthalten ist, liegen soll oder nicht, darüber bin ich mir nicht ganz klar geworden, und würde ick darüber noch um eine Erläuterung bitten. Referent v. Watzdorf: Ich muß mit dem geehrten Mitglieder». Welck darüber übcrcinstimmen, daß es häufig sehr schwierig sein wird, zu unterscheiden, ob Wafferbaue aus all gemeinen strompolizeilichen Rücksichten imJnteresse des Stro mes und des Staates selbst gemacht werden müssen, oder ob derAdjacent durch eigene Handlungen dazu speciell Weran- laffung gegeben hat. Gewisse Fälle können doch wenigstens gedacht werden, wo z.B. derAdjacent durch bedeutende Aus grabungen am Ufer des Strombettes, wobei er den Boden zu seinem eigenen Nutzen verwendet, zu bedeutenden Wasser bauten Veranlassung giebt. In diesem Faste würden die Wasserbauten offenbar blos auf Kosten des Adjacenten zu be wirken sein, und würde er jedenfalls auch die Beaufsich tigungskosten und Auslösungen der . höheren Wasserbau beamten zu tragen haben. Es können aber andere Falle vorkommen, wo dieser Unterschied schwieriger aufzusinden ist; in diesen Fällen würde die Staatsregierung eine billige Rück sicht eintreten lassen. In- dem Deputationsantrage selbst liegt es aber durchaus nicht?, daß indem Falle, wo Uferbau ten aus allgemeinen ftrompolizxilichen Rücksichten, durch un verschuldete Ereignisse veranlaßt, unternommen werden »süs sen, die Auslösungen von den Adjacenten getragen werden müßten, sondern es liegt blos das in dem Anträge, daß> wenn diese Bauten veranlaßt worden sind durch Handlungen I der Adjacenten, wodurch sie ihren eigenen,Vortheil. bezweckt 2*
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