SELTSAME MODEN I n der Rokokozeit, als die gepuderten Haare die große Mode waren, hatten viele Menschen ein eigenes Puderkabinett. Dort wurde der Puder gegen die Decke gestäubt, und er senkte sich dann in sanftem Fall auf den Kopf nieder. Damit der ,feine Puder nicht in Augen, Nase und Mund kam, mußte der Gepuderte während dieses Vorganges sein Gesicht in eine Tüte stecken. Nur die Vor nehmen durften sich pudern, dem ..gemeinen" Volk war es verboten. * Gegen Ende des 18. Jahrhunderts herrschte bei den Modeherren m Frankreich eine wahre Westenleidenschaft. Besonders beliebt waren Westen mit gestickten und eingewebten Bil dern. Es gab Westenserien mit fortlaufen dem Bilderschmuck, z. B. mit Szenen aus Schauspielen und Opern. Damit kein Bild der Serie fehlte, wurden die Westen gleich dutzendweise gekauft. * Bei den Santal in Vorderindien findet jähr lich einmal ein „Familientag" statt, mit dessen Eigenart sich kein europäischer messen kann. Bei dieser Zusammenkunft verstopfen sich die Familienmitglieder die Ohren mit Watte, schließen sich in dem Hause des Familien oberhauptes ein und fangen, sobald die „Feier“ durch ein Zeichen eröffnet wurde, an, sich gegenseitig in der gröbsten und gemeinsten Weise zu beschimpfen. Sie wenden ihre ganze Stimmenkraft auf, und dennoch versteht in folge der Watte-Isolierschicht einer den än dern nicht. Wenn sie alle Kraft und Phan tasie im Erdenken neuer Beschimpfungen er schöpft haben, ist das „Fest" beendet. * Als im 18. Jahrhundert die Mode die engen Beinkleider vorschrieb, wagte Kaiser Alexander I. von Rußland sich nicht zu setzen, aus Furcht vor dem Aufplatzen des Kleidungsstückes. Der Herzog von Artois ließ beim Ankleiden die Hose von mehreren Be dienten halten und sprang von oben hinein, weil er auf die gewöhnliche Weise nicht hineingekommen wäre. * In Berlin wurde im Jahre 1675 das Tabak rauchen mit Gefängnis und Prangerstehen be straft. Noch im Anfänge des 19. Jahrhunderts war in derselben Stadt das Zigarrenrauchen in den Straßen wegen der damit verbundenen Feuersgefahr verboten. Uebertretungen wur den mit zwei Taler Strafe geahndet. Erst während der Cholerazeit 1831 wurde das öffentliche Zigarrenrauchen als Krankheitver hütungsmittel gestattet. Die Raucher mußten jedoch ihre Zigarren in Drahtgestellen tra gen und vor jedem Posten aus dem Munde nehmen.