Suche löschen...
Sächsische Schulzeitung
- Bandzählung
- 77.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 428-77.1910
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id356435539-191000013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id356435539-19100001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-356435539-19100001
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 77.1910, Nr. 49
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsische Schulzeitung
- BandBand 77.1910 -
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- Ausgabe77.1910, Nr. 1 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 2 17
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 3 1
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 5 1
- AusgabeSonderbeilage Nr. 6 21
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 9 37
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 8 53
- Ausgabe77.1910, Nr. 3 33
- Ausgabe77.1910, Nr. 4 45
- Ausgabe77.1910, Nr. 5 65
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 6 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 6 81
- AusgabeLandtags-Beilage zu Nr. 7 13
- Ausgabe77.1910, Nr. 7 97
- AusgabeLandtags-Beilage zu Nr. 8 21
- Ausgabe77.1910, Nr. 8 113
- Ausgabe77.1910, Nr. 9 133
- Ausgabe77.1910, Nr. 10 149
- Ausgabe77.1910, Nr. 11 169
- AusgabeAusgabe 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 12 185
- Ausgabe77.1910, Nr. 13 201
- Ausgabe77.1910, Nr. 14 221
- Ausgabe77.1910, Nr. 15 233
- Ausgabe77.1910, Nr. 16 249
- Ausgabe77.1910, Nr. 17 265
- Ausgabe77.1910, Nr. 18 285
- AusgabeLandtags-Beilage zu Nr. 19 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 19 301
- Ausgabe77.1910, Nr. 20 317
- Ausgabe77.1910, Nr. 21 337
- Ausgabe77.1910, Nr. 22 353
- Ausgabe77.1910, Nr. 23 369
- Ausgabe77.1910, Nr. 24 385
- Ausgabe77.1910, Nr. 25 409
- Ausgabe77.1910, Nr. 26 425
- Ausgabe77.1910, Nr. 27 437
- Ausgabe77.1910, Nr. 28 453
- Ausgabe77.1910, Nr. 29 469
- Ausgabe77.1910, Nr. 30 485
- Ausgabe77.1910, Nr. 31 497
- Ausgabe77.1910, Nr. 32 505
- Ausgabe77.1910, Nr. 33 513
- Ausgabe77.1910, Nr. 34 529
- Ausgabe77.1910, Nr. 35 545
- Ausgabe77.1910, Nr. 36 557
- Ausgabe77.1910, Nr. 37 573
- Ausgabe77.1910, Nr. 38 593
- Ausgabe77.1910, Nr. 39 613
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 40 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 40 637
- AusgabeSonder-Beilage zu Nr. 41 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 41 653
- Ausgabe77.1910, Nr. 42 669
- Ausgabe77.1910, Nr. 43 685
- Ausgabe77.1910, Nr. 44 701
- Ausgabe77.1910, Nr. 45 721
- Ausgabe77.1910, Nr. 46 737
- Ausgabe77.1910, Nr. 47 753
- AusgabeSonder-Beilage zu Nr. 48 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 48 769
- Ausgabe77.1910, Nr. 49 785
- Ausgabe77.1910, Nr. 50 805
- Ausgabe77.1910, Nr. 51 821
- Ausgabe77.1910, Nr. 52/53 837
- BandBand 77.1910 -
- Titel
- Sächsische Schulzeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Sädisisdie Sdiulzeitung —: - Organ des Sächsischen Lehrervereins ~ WDdientlidi erscheint eine Nummer. Preis: Mit allen Beilagen (.Litera rische Beilage“, .Lehrmittelwarte“ «ad .Jugendschriftenwarte“) jährlich S Mark. — Jede einzelne Nummer 30 Pf. - H n z e i g e n: die vier gespaltene Petitzeile oder deren Saum 30 Pf. — Eingesandt: tOPf. - Beilagen: 50—56 Mark. Alle Postanstalten und Buchhand- lungen nehmen Bestellungen an. □ Sachs. Pestalozzi-Vereins Eigentum des Sächsischen Pestalozzi-Vereins Verantw. Sdiriftl.: Edmund Leupolt, Dresden-H., Wartburgstr. 3, E N= 49 Freitag, 2. Dezember 1910 Zusendungenf.d.schriftstellerisch.Teil sind an d.Schriftleitung, Anzeigen an d. Geschäftsst.i. Leipzig, Bücher a.Lehrer E.Thiene,Dresden-Ä.,Residenzstr.70, zu richten u.Lehrmittei f.d. Lehrmittel- wartea.d. Schulmuseum, Dresden, Se- danstr.19. Die Schriftlt.verpfl.sidi nicht z. Besprech. od. Rücksend. eingehend. Bücher, auch nicht z.Zurückg. verwend. od. nicht abgedrckt. Schriftst. Für Ein gesandt u.Änzeig.ist sie nichtverantw. Inhalt: I. Schöffenamt und Volksschullehrerschaft. II. Zur Organisationsreform im Sächsischen Lehrerverein. (Schluß.) III. Ein positiver Vater über die Memorierstofffrage. IV. Unsere Überzeugungen, wie sie entstehen, und was sie wert sind. V. Äus Österreich. VI. Bautzen. Zur Kapitulantenunter- rlditsfrage. VII. Vaterl. Chronik. VIII. Berichte. (1. Jahreskonferenz Chemnitz II. 2. Hauptkonferenz Leipzig I. 3. Zwickau. Vereiniqunq für Heilpädaaoaik ■ Der erste Formenkursus für deutsche Lehrerin Zwickau vom 18.-30. Juli.) IX. Umschau. X. Vermischtes. XI. Eingesandt. XII. Offene Schul-und Uhfcrstellen. XIII. Briefkasten. XIV. Änzeigen. XVI Sonder-Beilage: Vertreterversammlung des Sächsischen Lehrervereins in Dresden 1910. (Fortsetzung.) Schöfienamt und Volkssdiullehrer- schaft. Alle Gründe, die im Kampfe des Volksschullehrers um das Sdiöffenamt von Freund und Gegner ins Feld geführt werden, lassen sich auf zwei zurückführen: Die Gegner be rufen sich auf die schweren Störungen des Unter richtes, die die Folge der Berufung des Volksschullehrers zum Schöffenamte sein müsse, und wir Lehrer stützen uns aufdasMomentderStandesautorität, die durch die Zulassung des Lehrers zum Schöffendienst gewinne. Der Streit wird in der Tagespresse heftig geführt. Der R e i ch s - bote, die Post, der Tag, die Rheinisch-Westphäli- sdie Zeitung, die Königsberger Zeitung — ganz abgesehen von der pädagogischen Fachpresse — bringen manche Gründe für und wider. Aber am Ende sind es doch jene zwei, die im Blickfelde liegen, und von ihnen wieder steht der Begriff dienstliche Gründe (oder das Schulinteresse) im Vordergründe. Seitdem die preußische Unterrichtsverwaltung in jener denkwürdigen Novembersitzung, die die Ablehnung der Lehrerforderung brachte, die dienstlichen Gründe in Dringlichkeit und Ernsthaftigkeit vorgebracht und die Mehr heit der Strafprozeßkommission dafür gewonnen, seitdem sind die dienstlichen Gründe oder, wie Herr Arendt von den Konservativen sagt, das Schulinteresse das A und O unserer Gegner auf der äußersten Rechten; denn nur hier tritt eine entschiedene Gegnerschaft gegen die Zulassung des Lehrers zum Schöffenamte in Erscheinung. Die dienst lichen Gründe! Wir können bei allem Respekt vor der Be redsamkeit des Herrn Arendt, der sich im T a g zum Heer rufer der Konservativen macht, diesen Einwand nicht anders als unglücklich bezeichnen, und gerade dieser warme Für sprecher muß es trotz aller Beteuerung seiner Lehrerfreund lichkeit erleben, daß man den Blütenstrauß seiner Rede arg zerzaust. Zwar sagt er im T a g in gewandter Weise: „Die Gründe, weswegen die Lehrer hier befreit werden, liegen nicht im Lehrerstande, sondern im Schul interesse. Daß die Lehrer nicht nur geeignet, sondern daß sie besonders geeignet sind, Schöffen und Geschwo rene zu werden, darüber besteht kein Zweifel. Allein die Schule leidet unter der Abwesenheit des Leh rers. In der Stadt kann er vielleicht vertreten werden, auf dem Lande nicht. Dort muß der Unterricht ausfallen, was ohne zwingende Gründe nicht geschehen soll. Als Schöffe können andere Bürger den Lehrer ersetzen, in der Schule auf dem Lande kann ihn niemand vertreten. Das Sdiöffenamt ist eine bürgerliche Pflicht. Das Gesetz, 77. lahrg. IV. das dem Bürger diese Pflicht auferlegt, macht eine Aus nahme zugunsten der Bürger, welche im öffentlichen Dienst unentbehrlich sind, und rechnet hierzu die Volks- schullehrer. Es ist also nicht eine Ausnahmebestimmung gegen die Lehrer, sondern ein Ehrenvorrecht der Lehrer, das ihnen in .Anerkennung der Wichtigkeit ihrer Lei stungen übertragen wird. Das wird sofort einleuchtend, wenn man das Gesetz selbst einsieht und feststellt, daß die Lehrer nicht allein ausgenommen sind, sondern alle diejenigen Beamten, die in ihrem Dienst unentbehrlidi sind.“ Aber in Tageszeitungen und Fachblättern rechnen ihm zahlreiche Lehrer nach, auf wie schwankem Boden diese Begründung steht. In der Preußischen Lehrer zeitung lesen wir folgenden Artikel eines Landkollegen: „Schreiber dieses befindet sich 22 Jahre an dem Orte seiner Wirksamkeit. Die alljährlich an das Amtsgericht einzureichende Schöffen- und Geschworenenliste zählt einige 30 Nummern. In dieser ganzen Zeit sind ganze zwei Besitzer je einmal zum Schöffenamt ausgelost wor den und haben je einmal an der Schöffengerichts-Sitzung teilnehmen müssen. Dabei finden in dem hiesigen Ge richtsbezirk jährlich 24 bis 25 Schöffengerichts-Sitzungen statt. In derselben Zeit ist ein einziger Besitzer einmal von dem Los für das Geschworenenamt betroffen worden, und dieser hat allerdings dann an einer fünftägigen Sit zung teilnehmen müssen. Daß nun im gegebenen Falle der Ortslehrer hätte öfter von dem Los betroffen werden können, liegt in der Möglichkeit; jedoch eine zwingende Notwendigkeit dürfte nicht vorhanden sein. Wenn nun in 20 bis 25 Jahren der Ortslehrer an 2 bis 5 Tagen den Unterricht aussetzen müßte, um seiner Pflicht als Schöffe oder Geschworener zu genügen, so wird man doch wohl nicht behaupten können, daß hierin eine wesentliche Beeinträchtigung des Schul- interesses zu erblicken sei, und auf solchem Grunde gar wie Herr Dr. Arendt den Schluß aufzubauen, daß durch eine derartige Versäumnis die Landschule gegen über der Stadtschule noch mehr ins Hi ntertreffen ge raten würde, erscheint uns, gelinde gesagt, etwas — merkwürdig. Auch der Lehrer der einklassigen Schule ist sehr wohl in der Lage, 2 und 3 jährliche Fehltage aus zugleichen.“ Ein anderer berechnet, daß in seiner Gemeinde bei 30 eingeschriebenen Schöffen 500 Jahre vergehen müßten, ehe alle nur einmal an die Reihe kämen. So könnten wir noch manches Exempel anführen. Dafür werden aber neue Gegenexempel aufgemacht. Zunächst weist man darauf hin,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder