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Sächsische Schulzeitung
- Bandzählung
- 77.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 428-77.1910
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id356435539-191000013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id356435539-19100001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-356435539-19100001
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 77.1910, Nr. 11
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsische Schulzeitung
- BandBand 77.1910 -
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- Ausgabe77.1910, Nr. 1 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 2 17
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 3 1
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 5 1
- AusgabeSonderbeilage Nr. 6 21
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 9 37
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 8 53
- Ausgabe77.1910, Nr. 3 33
- Ausgabe77.1910, Nr. 4 45
- Ausgabe77.1910, Nr. 5 65
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 6 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 6 81
- AusgabeLandtags-Beilage zu Nr. 7 13
- Ausgabe77.1910, Nr. 7 97
- AusgabeLandtags-Beilage zu Nr. 8 21
- Ausgabe77.1910, Nr. 8 113
- Ausgabe77.1910, Nr. 9 133
- Ausgabe77.1910, Nr. 10 149
- Ausgabe77.1910, Nr. 11 169
- AusgabeAusgabe 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 12 185
- Ausgabe77.1910, Nr. 13 201
- Ausgabe77.1910, Nr. 14 221
- Ausgabe77.1910, Nr. 15 233
- Ausgabe77.1910, Nr. 16 249
- Ausgabe77.1910, Nr. 17 265
- Ausgabe77.1910, Nr. 18 285
- AusgabeLandtags-Beilage zu Nr. 19 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 19 301
- Ausgabe77.1910, Nr. 20 317
- Ausgabe77.1910, Nr. 21 337
- Ausgabe77.1910, Nr. 22 353
- Ausgabe77.1910, Nr. 23 369
- Ausgabe77.1910, Nr. 24 385
- Ausgabe77.1910, Nr. 25 409
- Ausgabe77.1910, Nr. 26 425
- Ausgabe77.1910, Nr. 27 437
- Ausgabe77.1910, Nr. 28 453
- Ausgabe77.1910, Nr. 29 469
- Ausgabe77.1910, Nr. 30 485
- Ausgabe77.1910, Nr. 31 497
- Ausgabe77.1910, Nr. 32 505
- Ausgabe77.1910, Nr. 33 513
- Ausgabe77.1910, Nr. 34 529
- Ausgabe77.1910, Nr. 35 545
- Ausgabe77.1910, Nr. 36 557
- Ausgabe77.1910, Nr. 37 573
- Ausgabe77.1910, Nr. 38 593
- Ausgabe77.1910, Nr. 39 613
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 40 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 40 637
- AusgabeSonder-Beilage zu Nr. 41 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 41 653
- Ausgabe77.1910, Nr. 42 669
- Ausgabe77.1910, Nr. 43 685
- Ausgabe77.1910, Nr. 44 701
- Ausgabe77.1910, Nr. 45 721
- Ausgabe77.1910, Nr. 46 737
- Ausgabe77.1910, Nr. 47 753
- AusgabeSonder-Beilage zu Nr. 48 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 48 769
- Ausgabe77.1910, Nr. 49 785
- Ausgabe77.1910, Nr. 50 805
- Ausgabe77.1910, Nr. 51 821
- Ausgabe77.1910, Nr. 52/53 837
- BandBand 77.1910 -
- Titel
- Sächsische Schulzeitung
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Sädisisdie Sdmlzeitung Organ des Sädisischen Lehrervereins Wöchentlich erscheint eine Nummer. Preis: Mit allen Beilagen (.Litera rische Beilage“, .Lehrmittelwarte“ und .Jugendschriftenwarte“) jährlich 6 Mark. — Jede einzelne Nummer 20 Pf. — Anzeigen: die vier gespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pf. — Eingesandt: 40 Pf. — Beilagen: 50—56 Mark. Älie Postanstalten und Buchhand lungen nehmen Bestellungen an. □ und des Sachs. Pestalozzi-Vereins Eigentum des Sächsischen Pestalozzi-Vereins Verantw. Sdiriftl.: Edmund Leupolt, Dresden-Ä.,Wartburgstr. 3, E. N*: 11 Freitag, 11. März 1910 Zusendungen für den schriftstellerisch. Teil sind an die Schriftleitung, Anzei gen sind an d. Geschäftsstelle in Leip zig, Bücher an Lehrer E. Thiene, Dres den-A., Residenzstr. 70, zu richten. Die Schriftleitung verpflichtet sich nicht zur Besprechung od. Rücksendung ein gehend. Bücher,ebenso nichtz.Zurück- gabe verwend. od. nicht abgedruckter Schriftstücke. Fürd. Spalt. Eingesandt u. Anzeigen ist sie nicht verantwortl. Zur gefl. Beachtung: Der Schriftleiter wohnt seit 1. März Dresden-ii., Wartburgstr. 3, E. Inhalt: I. Der Haftpflichtshutz des Deutschen Lehrervereins. II. Aus dem Landtage. III. Ans Österreich. IV. Zur Reform des Religionsunterrichts. V. Die Berichte der Sächs. Schulztg. über den theolog. Ferienkursus in Leipzig. VI. Über Schulen und Schulverhältnisse in Deutsch-Südostafrika. VII. An die deutschen Lehrer. VIII. Ein besonderer Pensionsfall. IX. Vaterländ. Chronik. X. Berichte (Chemnitz, Pädag. Verein.) XI. Umschau. XII. Vermischtes. XIII. Druckfehlerberichtigung. XIV. Offene Schul- u. Lehrerstellen. XV. Briefkasten. XVI. Anzeigen. XVII. „Literarische Beilage“ Nr. 3. Der Haftpflichtschutz des Deutschen Lehrervereins. Zur Aufklärung für seine Mitglieder. Als vor 10 Jahren die verschärften Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Haftpflicht in Kraft traten, die für den Lehrerstand besondere ernste Bedeutung hatten, wurde in den meisten Vereinen darüber beraten, wie man die Mitglieder gegen die Folgen von Haftpflichtfällen schützen könne. Eine Lösung fand diese Frage nur in Sachsen und Bagern, wo man einfadi be schloß, jedes Vereinsmitglied zahlt jährlich 1 M. Bei trag mehr und ist dafür gewissermaßen gegen Haftpflicht ansprüche versichert. Auch im Geschäftsführenden Aus schuß des Deutschen Lehrervereins fanden eingehende Beratungen über eine etwaige Ausdehnung des bereits bestehenden „Rechtsschutzes“ auf Haftpflichtfälle statt; man sah aber ein, daß an eine Ausführung dieser Idee nicht gedacht werden konnte, da es damals (noch mehr als heute) eine Unmöglichkeit war, alle Vereinsmitglieder zur Zahlung eines um 1 M. erhöhten Jahresbeitrags heranzu ziehen. Einen solchen Beschluß konnte nur ein seit langer Zeit nach innen und außen festgefügter Verein fassen, der Deutsche Lehrerverein war aber damals noch eine ziemlich lose Verbindung mit einem äußerst geringen Jahresbeiträge, dessen Erhöhung erhebliche Bedenken er zeugte, auch wenn es sich nur um Pfennige handelte. Hätte man aber damals ahnen können, daß 1 M. gar nicht nötig sei, sondern daß etwa 20 Pf. genügten, so würde wahrscheinlich schon 1901 der Deutsche Lehrerverein einen eigenen Haftpflichtschutz eingerichtet haben. Die harten Urteile aber, die gegen Kollegen oft wegen recht mäßiger Anwendung des Züchtigungsrechtes ergingen, hatten mit Recht die Besorgnis wachgerufen, die Haftpflichtbestim mungen würden ähnlich gehandhabt werden und an eine Haftpflichtkasse außerordentliche Anforderungen stellen. Und wenn eine solche Kasse plötzlich zahlungsunfähig geworden wäre, so würde dies schwere Erschütterungen des Vereinslebens zur Folge gehabt haben. Der Deutsche Lehrerverein mußte also erst Erfahrungen sammeln, wes halb er den bekannten Vertrag mit der Frankfurter Ver sicherungsgesellschaft schloß und es seinen Mitgliedern überließ, Gebrauch davon zu machen. Nun hat es sich aber gezeigt, daß die Befürchtungen, die zurzeit des Abschlusses dieses Vertrages bestanden, nicht zutreffend waren, da die Rechtsprechung dem Lehrer- 77. Jahrg. I. Stande durchaus gerecht zu werden versucht hat. Der Deutsche Lehrerverein unternimmt heute keinen „Sprung ins Dunkle“, wenn er die Einrichtung eines eigenen Haft pflichtschutzes beschließt, nachdem der Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft im nächsten Jahre abgelaufen sein wird. Die Delegiertenversammlung beschloß daher bereits Pfingsten 1908 in Dortmund: 1. Den Vertrag mit der Frankfurter Transport- usw. Versicherungsgesellschaft zu kündigen, 2. die Berufshaftpflichtversicherung der Mitglieder des Deutschen Lehrervereins auf Vereinsrechnung zu übernehmen. Die Beratungen über den vorstehenden Punkt 2 haben nun zu dem Beschlüsse geführt, die Vereinsmitglieder nicht auf Vereinsrechnung bei einer Gesellschaft zu ver sichern, sondern den seit 25 Jahren bestehenden „Rechts schutz“ auf die Berufshaftpflicht auszudehnen, so daß also künftig (d. h. vom 1. Juni 1911 ab) jedes Mitglied auch bei Haftpflichtprozessen den „Rechtsschutz desDeutschen Lehrervereins genießen wird, wofür es jährlich 15 Pf. an die Vereinskasse entrichten soll. Dieser Vorschlag des Geschäftsführenden Ausschusses ist in der Versammlung des Gesamtvorstandes Ostern 1909 einstimmig gutgeheißen worden, braucht aber noch die Genehmigung der Dele giertenversammlung in Straßburg. Da an der Annahme des Antrags nicht zu zweifeln ist, hat der Ausschuß be reits wiederholt auf gefordert, keine mehrjährigen Ver sicherungen mehr abzuschließen und die bestehenden rechtzeitig, d. h. 6 Monate vor Ablauf, bei der Direk tion in Frankfurt a.M. mittels eingeschriebenen Briefes zu kündigen. Wer eine langjährige Versicherung abge schlossen hat, muß natürlich so lange Prämien zahlen, bis die festgesetzte Zeit abgelaufen ist. Der materielle Nutzen, den die Vereinsmitglieder von dem geplanten Haftpflichtschutz haben werden, besteht also darin, daß sie ihn für 15 Pf. genießen sollen, während die Ver sicherung bisher 3 M. für Personen- und 1,50 M. für Sachschäden, zusammen also 4,50 M. kostete. Die Mitglieder des Deutschen Lehrervereins können aber nicht nur als Lehrer in die Lage kommen, haft pflichtig zu werden, sondern das alltägliche Leben bringt noch zahlreiche andere Ursachen dazu mit sich, weshalb durch die Gründung des oben geschilderten Berufshaft pflichtschutzes die Notwendigkeit einer Versicherung noch keineswegs wegfällt. Tausende von vorsichtigen Kollegen sind bereits gegen die verschiedensten Gefahren ver-
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