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Sächsische Schulzeitung
- Bandzählung
- 77.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 428-77.1910
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id356435539-191000013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id356435539-19100001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-356435539-19100001
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 77.1910, Nr. 16
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsische Schulzeitung
- BandBand 77.1910 -
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- Ausgabe77.1910, Nr. 1 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 2 17
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 3 1
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 5 1
- AusgabeSonderbeilage Nr. 6 21
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 9 37
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 8 53
- Ausgabe77.1910, Nr. 3 33
- Ausgabe77.1910, Nr. 4 45
- Ausgabe77.1910, Nr. 5 65
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 6 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 6 81
- AusgabeLandtags-Beilage zu Nr. 7 13
- Ausgabe77.1910, Nr. 7 97
- AusgabeLandtags-Beilage zu Nr. 8 21
- Ausgabe77.1910, Nr. 8 113
- Ausgabe77.1910, Nr. 9 133
- Ausgabe77.1910, Nr. 10 149
- Ausgabe77.1910, Nr. 11 169
- AusgabeAusgabe 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 12 185
- Ausgabe77.1910, Nr. 13 201
- Ausgabe77.1910, Nr. 14 221
- Ausgabe77.1910, Nr. 15 233
- Ausgabe77.1910, Nr. 16 249
- Ausgabe77.1910, Nr. 17 265
- Ausgabe77.1910, Nr. 18 285
- AusgabeLandtags-Beilage zu Nr. 19 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 19 301
- Ausgabe77.1910, Nr. 20 317
- Ausgabe77.1910, Nr. 21 337
- Ausgabe77.1910, Nr. 22 353
- Ausgabe77.1910, Nr. 23 369
- Ausgabe77.1910, Nr. 24 385
- Ausgabe77.1910, Nr. 25 409
- Ausgabe77.1910, Nr. 26 425
- Ausgabe77.1910, Nr. 27 437
- Ausgabe77.1910, Nr. 28 453
- Ausgabe77.1910, Nr. 29 469
- Ausgabe77.1910, Nr. 30 485
- Ausgabe77.1910, Nr. 31 497
- Ausgabe77.1910, Nr. 32 505
- Ausgabe77.1910, Nr. 33 513
- Ausgabe77.1910, Nr. 34 529
- Ausgabe77.1910, Nr. 35 545
- Ausgabe77.1910, Nr. 36 557
- Ausgabe77.1910, Nr. 37 573
- Ausgabe77.1910, Nr. 38 593
- Ausgabe77.1910, Nr. 39 613
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 40 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 40 637
- AusgabeSonder-Beilage zu Nr. 41 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 41 653
- Ausgabe77.1910, Nr. 42 669
- Ausgabe77.1910, Nr. 43 685
- Ausgabe77.1910, Nr. 44 701
- Ausgabe77.1910, Nr. 45 721
- Ausgabe77.1910, Nr. 46 737
- Ausgabe77.1910, Nr. 47 753
- AusgabeSonder-Beilage zu Nr. 48 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 48 769
- Ausgabe77.1910, Nr. 49 785
- Ausgabe77.1910, Nr. 50 805
- Ausgabe77.1910, Nr. 51 821
- Ausgabe77.1910, Nr. 52/53 837
- BandBand 77.1910 -
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- Sächsische Schulzeitung
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Sächsische Sdiulzcitung Organ des Sächsischen Lehrervereins = Wödientllch erscheint eine Nummer. Preis: Mit allen Beilagen („Litera- risdie Beilage“, .Lehrmittelwarte“ und .Jugendschriftenwarte“) jährlich 6 Mark. — Jede einzelne Nummer 20 Pf. — Anzeigen: die vier- gespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pf. — Eingesandt: (OPf. - Beilagen: 50—56 Mark. Alle Postanstalten und Buchhand lungen nehmen Bestellungen an. □ Sä dt s. Pestalozzi-Vereins Eigentum des Sächsischen Pestalozzi-Vereins Verantw.Sdiriftl.: Edmund Leupolt, Dresden-Ä.,Wartburgstr.3, E. NE: 16 Freitag, 15. Äpril - 1910 Zusendungen für den schriftstellerisch. Teil sind an die Schriftleitung, Anzei gen sind an d. Geschäftsstelle in Leip zig, Bücher an Lehrer E. Thiene, Dres- den-Ä., Residenzstr. 70, zu richten. Die Schriftleitung verpflichtet sich nicht zur Besprechung od. Rücksendung ein- gehend. Bücher,ebenso nicht z.Zurück- gabe verwend. od. nicht abgedruckter Schriftstücke. Für d. Spalt. Eingesandt u. Anzeigen Ist sie nicht verantwortl. k„* ä v.*. sr«“«: 1 vuTo äsj’-äskl?' rsasr XI. .Literarische Beilage“ Nr. 4. 1 — Die Verteilung der Sdiullasten. Das Schicksal von Dekret 9 ist noch immer unent- sdiieden. Es ist nur wünschenswert, daß man diesen Entwurf nicht Hals über Kopf erledigt. Schullastengesetze sind äußerst schwer zu geben, denn es handelt sich ja einmal darum, objektiv, d. h. möglichst gerecht die Lasten zu verteilen und dabei doch den Grad der Leistungsfähig keit zu beachten, und zweitens möchten die Schullasten gesetze so gestaltet sein, daß sie auch bei stetig fort schreitender Entwicklung des Landes, unter sich verän dernden Verhältnissen möglichst dieselbe Wirkung aus üben. . .. Das neue Sdiullastengesetz, d. h. wenn es in dieser Form Gesetz werden sollte, regelt nicht die gesamte Frage von Grund auf. An dem ganzen Gesetzeskleid soll ein schadhafter Fleck (Grundsteuerdotation) entfernt und durch einen an sich guten Fleck ersetzt werden. Bei Betrach tung eines Schullastengesetzes überhaupt muß das neue Dekret doch nur als Flickarbeit erscheinen, und man braucht kein Wahrsager zu sein, um neue Vorschläge und ihre gesetzliche Beratung für naheliegende Zeit vor auszusagen. Das kommende Schulgesetz mit seinen Mehr lasten wird Gelegenheit genug bieten, daß die Schul- lastenverteilung Gegenstand ernstester Beratung sein wird. Ein einheitliches Prinzip bei der Unterstützung der Gemeinden durch den Staat fehlt. Dieser Mangel an Einheit wird durch die geschichtliche Entwicklung leicht erklärlich. Die Gemeinden waren in früheren Zeiten viel mehr als heute die eigentlichen Träger der Schullasten. Der größte Einnahmeposten war das Schulgeld. In den letzten Jahrzehnten wuchsen aber die Bedürfnisse für die Volksschulen so sehr, daß das Schulgeld prozentual einen immer kleiner werdenden Bestandteil der Einnahmen bildete, ja in den meisten deutschen Staaten führte man die Schulgeldfreiheit — obligatorisch oder fakultativ — ein, nur Sachsen machte bisher hierin nicht mit. Aber die Verhältnisse sind so stark, daß sich unser Land auf die Dauer nicht der Schulgeldfreiheit entziehen kann. Ein Beispiel mag die Macht der Verhältnisse veranschaulichen. In Chemnitz betrug die Gesamtausgabe für das Volks schulwesen 1875 : 538228 M., 166233 M.l wurden durch Schulgeld 1910: 4092366 „ 435266 „ J gedeckt. Die Ausgaben wachsen um das Achtfache, die Deckung durch Schulgeld noch nicht um das Dreifache. 187o be tragen die Schulgelder rund 30°/ 0 der Einnahmen, 1910 nur noch rund 10°/ 0 . In manchen Gemeinden wird der 77. Jahrg. II. Prozentsatz noch etwas niedriger sein, für das ganze Land aber etwas größer, so daß in Sachsen vielleicht 12 / 0 aller Ausgaben für Volksschulzwecke durch Schulgeld ge deckt werden. 1893 betrug der Volksschulaufwand in Sachsen 23387144 M., davon wurden nur 4011656 aus der Staatskasse, aber 4245624 von Schulgeldern = rund 18°/o gedeckt. Da in den Gemeinden die Ausgaben auf anderen Gebieten ebenso stark, ja noch stärker als beim Volks schulwesen wuchsen, so sahen sich die Gemeinden nach neuen Einnahmequellen um. Sie konnte nur der Staat bieten. Es war ganz natürlich, daß man nach Staatshilfe rief, denn einmal zwang der Staat die Gemeinden, ihr Schulwesen nach dem im Schulgesetz zum Ausdruck ge kommenen Willen des Staates einzurichten, und zweitens legte der Staat durch die verschiedenen Gehaltsgesetze ihnen einen Zwang in der Normierung ihrer Lehrerge hälter auf. Gerade dieser Grund war ausschlaggebend, denn stets rief man bei Gehaltsregulierungen am lautesten nach dem Staat, der auch mit bezahlen sollte, was er dekretierte. Um bei der Zuteilung der Unterstützungen nicht einseitig zu verfahren, schuf man verschiedene Maß stäbe. Das Gesetz vom 26. April 1892 warf für jede ständige Lehrerstelle 300 M. und für jede Hilfslehrerstelle 150 M. Staatsbeitrag aus. Die Größe der Gemeinde, ihr Reichtum oder ihre Armut spielte keine Rolle; nur wenn sie sich verschiedene Arten Volksschulen leistete, bekam sie den Beitrag nur für die Lehrerstellen an der niedrig sten Art. Aus diesem Gesetz ergibt sich für die größten Orte des Landes die bedeutendste Einnahme aus Staats mitteln, sie würde noch größer sein, wenn sich die Groß städte die Einheitsschule schaffen würden. In Preußen werden die ähnlich hohen Beiträge nur an die Schulverbände mit 25 und weniger Lehrerstellen allgemein bezahlt. In den kleinen Orten mit nicht mehr als sieben Stellen werden sie noch wesentlich erhöht. Die größte Gemeinde mit hundert, tausend oder mehr Stellen bekommt dagegen den Beitrag^ nur für 25 Stellen, ja für gewisse Fälle (günstige Vermögenslage) fällt der Beitrag des Staates ganz. Die preußischen Großstädte erhalten demnach zur Bestreitung ihrer Schullasten noch weniger als ihre sächsischen Schwestern aus Staatsmitteln, aus diesem Grunde bildeten die Oberbürgermeister im Herrenhaus die Opposition gegen das Lehrerbesoldungs gesetz, ja, es hätte scheitern können, wenn nicht das Ab geordnetenhaus dem Herrenhaus in der Verteilungsfrage etwas entgegengekommen wäre. Das agrarische Prinzip ist in Preußen eben noch stärker zum Ausdruck gekom-
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