Suche löschen...
Sächsische Schulzeitung
- Bandzählung
- 77.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 428-77.1910
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id356435539-191000013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id356435539-19100001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-356435539-19100001
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Sonderbeilage zu Nr. 8
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsische Schulzeitung
- BandBand 77.1910 -
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- Ausgabe77.1910, Nr. 1 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 2 17
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 3 1
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 5 1
- AusgabeSonderbeilage Nr. 6 21
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 9 37
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 8 53
- Ausgabe77.1910, Nr. 3 33
- Ausgabe77.1910, Nr. 4 45
- Ausgabe77.1910, Nr. 5 65
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 6 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 6 81
- AusgabeLandtags-Beilage zu Nr. 7 13
- Ausgabe77.1910, Nr. 7 97
- AusgabeLandtags-Beilage zu Nr. 8 21
- Ausgabe77.1910, Nr. 8 113
- Ausgabe77.1910, Nr. 9 133
- Ausgabe77.1910, Nr. 10 149
- Ausgabe77.1910, Nr. 11 169
- AusgabeAusgabe 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 12 185
- Ausgabe77.1910, Nr. 13 201
- Ausgabe77.1910, Nr. 14 221
- Ausgabe77.1910, Nr. 15 233
- Ausgabe77.1910, Nr. 16 249
- Ausgabe77.1910, Nr. 17 265
- Ausgabe77.1910, Nr. 18 285
- AusgabeLandtags-Beilage zu Nr. 19 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 19 301
- Ausgabe77.1910, Nr. 20 317
- Ausgabe77.1910, Nr. 21 337
- Ausgabe77.1910, Nr. 22 353
- Ausgabe77.1910, Nr. 23 369
- Ausgabe77.1910, Nr. 24 385
- Ausgabe77.1910, Nr. 25 409
- Ausgabe77.1910, Nr. 26 425
- Ausgabe77.1910, Nr. 27 437
- Ausgabe77.1910, Nr. 28 453
- Ausgabe77.1910, Nr. 29 469
- Ausgabe77.1910, Nr. 30 485
- Ausgabe77.1910, Nr. 31 497
- Ausgabe77.1910, Nr. 32 505
- Ausgabe77.1910, Nr. 33 513
- Ausgabe77.1910, Nr. 34 529
- Ausgabe77.1910, Nr. 35 545
- Ausgabe77.1910, Nr. 36 557
- Ausgabe77.1910, Nr. 37 573
- Ausgabe77.1910, Nr. 38 593
- Ausgabe77.1910, Nr. 39 613
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 40 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 40 637
- AusgabeSonder-Beilage zu Nr. 41 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 41 653
- Ausgabe77.1910, Nr. 42 669
- Ausgabe77.1910, Nr. 43 685
- Ausgabe77.1910, Nr. 44 701
- Ausgabe77.1910, Nr. 45 721
- Ausgabe77.1910, Nr. 46 737
- Ausgabe77.1910, Nr. 47 753
- AusgabeSonder-Beilage zu Nr. 48 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 48 769
- Ausgabe77.1910, Nr. 49 785
- Ausgabe77.1910, Nr. 50 805
- Ausgabe77.1910, Nr. 51 821
- Ausgabe77.1910, Nr. 52/53 837
- BandBand 77.1910 -
- Titel
- Sächsische Schulzeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
„Sonderbeilage" zu Nr. 8 der Sädts. Schulzeitung. 2. Verhandlungstag der Vertreterversamtii- lung des Sädisisdien Lehrervereins, Dienstag, den 4. Januar 1910, im „Neustädter Kasino“, vormittags 9 Uhr. (Schluß.) (Wiedereröffnung 1 Uhr 30 Min.) Leitsätze des Korreferenten Herrn Oberlehrer Bindhase-Markersdorf. A. Sdmlleltung. 1. Der Lehrer ist in seiner pädagogischen Tätigkeit selb ständig, soweit die Einheitlichkeit des Ganzen dies zuläßt, und verantwortlich. 2. Die Einheitlichkeit des Ganzen ist an Schulen mit einem Lehrer ohne weiteres gegeben. Än Schulen mit mehreren Lehrern haben der Schulleiter und die ihm beigeordnete, vom Lehrerkollegium gebildete Konferenz dafür zu sorgen. 3. Der Schulleiter ist in Schulen mit 2—5 Lehrern der dirigierende Lehrer, in Schulen mit 6 oder mehr Lehrern der vom Schulvorstand gewählte und von der Behörde bestätigte Direktor, dem als Vorgesetzten des einzelnen Lehrers Äufsichtsrechte, aber nicht Disziplinarbefugnisse zustehen. Dem Schulleiter liegt ob: a) die Einberufung und Leitung der Lehrerkonferenz, b) die Aufsicht über den äußeren und inneren Schulbetrieb, in Schulen mit 2—5 Lehrern über den inneren Sdiul- betrieb einzelner Lehrer nur dann, wenn vom Be- zirksschulinspektor Auftrag erteilt ist, c) die amtliche Buchführung (bei Benötigung unter Bei hilfe eines Expedienten), d) die Aufnahme und Entlassung der Schulkinder, e) die Sorge für Stellvertretungen bis zur Dauer einer Woche, f) die Ausarbeitung des Stundenplanes unter möglichster Berücksichtigung der Wünsche des Lehrerkollegiums, g) die Ausführung der Konferenzbeschlüsse und deren Vertretung bei den Behörden, bei Bedenken, unter Beifügung des Konferenzproto- kolles, die Einholung der Entscheidung des Bezirks- schulinspektors, h) die Entgegennahme von Elternbeschwerden, dafern sie nicht durch den Lehrer gegenstandslos gemacht werden können, in Konfliktsfällen die Anbahnung einer Verständigung zwischen Eltern und Lehrern, i) die Beurlaubung der Lehrer bis zur Dauer von 3 Tagen. Der Schulleiter hat — wenn möglich — eine Klasse zu . führen. Der dirigierende Lehrer wird für seine Bemühungen durch Stundenermäßigung und eine Funktionszulage entschädigt. 4. Die vom Lehrerkollegium gebildete Konferenz beschließt a) über Gestaltung der Lehrpläne, b) über die Grundsätze bei Verteilung der Klassen und Lehrstunden und deren endgültige Festsetzung, c) über die Festsetzung und Durchführung einer Haus- - Ordnung, d) über Stellvertretungen, sofern sie sich auf mehr als • eine Schulwoche erstredeen, e) über langfristige Beurlaubungen von Schulkindern (bis ' zu einer Woche kann der Klassenlehrer Urlaub erteilen), f) über die Anschaffung von Bildern und Lehrmitteln, • überhaupt über die Verwendung der der Schule zur , Verfügung stehenden Gelder, g) über strittige Versetzungsangelegenheiten, h) über die dem Schulvorstande oder der Bezirksschul- inspektion zu erstattenden Berichte oder Anzeigen, soweit sie nicht als generell geregelte Angelegenheiten dem Schulleiter zukommen, i) über Anträge, die zur Behandlung und Beschlußfassung an die Behörden gelangen sollen, k) über die Einsetzung eines Ehrenrates. Fälle offen barer Pflichtvernachlässigung und ungehörigen Ver haltens einzelner Lehrer sind dem Ehrenrate zu über weisen, eventuell nach erfolgloser Bemühung desselben dem Bezirksschulinspektor anzuzeigen. B. Sdmlaufsicht. t. Die geistliche Ortsschulaufsicht ist aufzuheben. Für Schulen mit einem Lehrer kann die Bezirksschulinspektion in Einzelfällen einen benachbarten Direktor oder dirigierenden Lehrer mit der Schulpflegerschaft, der Äufsichtsrechte aber nicht zustehen, beauf tragen. 2. Dem Bezirksschulinspektor steht ein Beirat zur Seite. Dieser hat die Aufgabe, Wünsche und Forderungen vorzuberaten, die aus pädagogischen Gründen der Regierung vorzutragen oder an die Gemeinden heranzubringen sind, insbesondere auch für eine gewisse Einheitlichkeit und Gemeinsdiaftlichkeit des Schulwesens innerhalb des Bezirks Sorge zu tragen, z. B. die Bildung von Zweckverbänden zwischen den Gemeinden zu fördern. 3. Zu Bezirkssdiulinspektoren können nur erfahrene Männer gewählt werden die eine Reihe von Jahren im Volksschuldienste gestanden haben. 1. Vorsitzender Leuschke-Dresden: Ich eröffne die Sitzung. Ich darf Sie wohl bitten, ohne daß ich in irgend einer Weise die Diskussion beschneiden möchte, daß sich die Herren Redner, die sich recht zahlreich melden werden, der Kürze befleißigen und Wiederholungen unterlassen. Die Herren Referenten haben in ganz ausgiebiger Weise ihren Stand punkt klargelegt. In Rücksicht auf die Wichtigkeit der Frage hielt ich es für notwendig, beide Redner so lange sprechen zu lassen als es sonst üblich ist. Wir treten in die allgemeine Diskussion ein. Zum Wort gemeldet hat sich Herr Hennig- Freiberg. Hennig-Freiberg: Meine hochgeehrten Herren! Wenn ich jetzt einige Minuten Ihre Aufmerksamkeit in Anspruch nehme, so tue ich das erneut unter der ausdrücklichen Be tonung, daß ich nicht im Aufträge von irgend jemand spreche, sondern ich will meine persönliche Meinung zum Ausdruck bringen. Ich will einmal das heikle Thema der Direktorfrage berühren. Es sind die Erscheinungen als pathologisch erklärt worden. Dann hätten wir es mit einer Krankheit zu tun. Wenn ich nicht irre, heißt ein ärztlicher Grundsatz: Wenn man die Ursache einer Krankheit erkannt hat, ist man ihrer schon zur Hälfte Herr geworden. Ich glaube, es verlohnt sich darum audi hier einmal nachzuschauen, welches denn die Ursachen der Krankheit sind. Unsere beiden Herren Referen ten sind sehr gründlich gewesen, aber ich glaube, in diesem Punkte nicht gründlich genug. Auf mich hat es den Eindruck gemacht, als ob unser Herr Referent Pönitz mehr operativ vorgegangen sei. Er hat den Direktor hergenommen und hat ihm dies und das abgeschnitten, womit sein Ngmbus fiel, und dann hat er ihn wieder hingestellt. Huf diese Weise wer den wir, glaube ich, die Krankheit nicht los. Der Grund zu 3
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder