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Sächsische Schulzeitung
- Bandzählung
- 77.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 428-77.1910
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id356435539-191000013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id356435539-19100001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-356435539-19100001
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 77.1910, Nr. 29
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsische Schulzeitung
- BandBand 77.1910 -
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- Ausgabe77.1910, Nr. 1 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 2 17
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 3 1
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 5 1
- AusgabeSonderbeilage Nr. 6 21
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 9 37
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 8 53
- Ausgabe77.1910, Nr. 3 33
- Ausgabe77.1910, Nr. 4 45
- Ausgabe77.1910, Nr. 5 65
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 6 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 6 81
- AusgabeLandtags-Beilage zu Nr. 7 13
- Ausgabe77.1910, Nr. 7 97
- AusgabeLandtags-Beilage zu Nr. 8 21
- Ausgabe77.1910, Nr. 8 113
- Ausgabe77.1910, Nr. 9 133
- Ausgabe77.1910, Nr. 10 149
- Ausgabe77.1910, Nr. 11 169
- AusgabeAusgabe 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 12 185
- Ausgabe77.1910, Nr. 13 201
- Ausgabe77.1910, Nr. 14 221
- Ausgabe77.1910, Nr. 15 233
- Ausgabe77.1910, Nr. 16 249
- Ausgabe77.1910, Nr. 17 265
- Ausgabe77.1910, Nr. 18 285
- AusgabeLandtags-Beilage zu Nr. 19 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 19 301
- Ausgabe77.1910, Nr. 20 317
- Ausgabe77.1910, Nr. 21 337
- Ausgabe77.1910, Nr. 22 353
- Ausgabe77.1910, Nr. 23 369
- Ausgabe77.1910, Nr. 24 385
- Ausgabe77.1910, Nr. 25 409
- Ausgabe77.1910, Nr. 26 425
- Ausgabe77.1910, Nr. 27 437
- Ausgabe77.1910, Nr. 28 453
- Ausgabe77.1910, Nr. 29 469
- Ausgabe77.1910, Nr. 30 485
- Ausgabe77.1910, Nr. 31 497
- Ausgabe77.1910, Nr. 32 505
- Ausgabe77.1910, Nr. 33 513
- Ausgabe77.1910, Nr. 34 529
- Ausgabe77.1910, Nr. 35 545
- Ausgabe77.1910, Nr. 36 557
- Ausgabe77.1910, Nr. 37 573
- Ausgabe77.1910, Nr. 38 593
- Ausgabe77.1910, Nr. 39 613
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 40 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 40 637
- AusgabeSonder-Beilage zu Nr. 41 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 41 653
- Ausgabe77.1910, Nr. 42 669
- Ausgabe77.1910, Nr. 43 685
- Ausgabe77.1910, Nr. 44 701
- Ausgabe77.1910, Nr. 45 721
- Ausgabe77.1910, Nr. 46 737
- Ausgabe77.1910, Nr. 47 753
- AusgabeSonder-Beilage zu Nr. 48 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 48 769
- Ausgabe77.1910, Nr. 49 785
- Ausgabe77.1910, Nr. 50 805
- Ausgabe77.1910, Nr. 51 821
- Ausgabe77.1910, Nr. 52/53 837
- BandBand 77.1910 -
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- Sächsische Schulzeitung
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Sädßisdie Sdralzeitimg Organ des Sädisisdien Lehrervereins — WSdientlidi erscheint eine Nummer. Preis: Mit allen Beilagen („Litera rische Beilage*, .Lehrmittelwarte“ und .Jugendsdiriftenwarte“) jährlich 6 Mark. — Jede einzelne Nummer 20 Pf. - fl n z e i g e n: die vier gespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pf. — Eingesandt: 40 Pf. - Beilagen: 50—56 Mark. Älle Postanstalten und Buchhand lungen nehmen Bestellungen an. □ Sachs. Pestalozzi-Vereins Eigentum des Sädisisdien Pestalozzi-Vereins Verantw. Sdiriftl.: Edmund Lcupolt, Dresden-R., Wartburgstr. 3, E. Kb 29 Freitag, 15. Juli 1910J Zusendungenf.d.schriftstellerlsch.Teil slndan d.Schriftleitung,Anzeigen an d. Gesdiäftsst.i.Lelpzig, Bücher a.Lehrer E.Thiene,Dresden-Ä.,Resldenzstr.70, zu richten u.Lehrmittel f.d. Lehrmittel warte a.d. Schulmuseum, Dresden, Se- danstr.19. Die Schriftlt.verpfl.sich nicht z. Besprech. od. Rücksend. eingehend. Bücher, auch nichtz.Zurüdcg.verwend. od. nicht abgedrdet. Schriftst. Für Ein gesandt u.Änzeig.ist sie nichtverantw. Inhalt, l Schulstrafen II Die Änstellunqs- und Rechtsverhältnisse der Lehrer unc, Lehrerinnen im neuen Volksschulgesetze. (Schluß.) IIL Deutsche Lehrcrvenammlung lV Erkmrung to Sächsischen Lehrervereins gegen das .Vaterland“. V. Erklärung des Vorstandes des SächsLehrer- vrelns gegen den Evangelisch-lutherischen Schulverein. VI. Das .Vaterland“ und die vaterlandslose Lehrerschaft. VII. Aus dem sachs.schen Lehrerleben V,,I. Sächsischer Lehrerverein, JX V at „,, nd “1^^ Unfsdäu. XH^Vermisdites! XIV. Eingesandt.' XV. Offene Schul- und Lehrerstellen. XVI. Briefkasten. XVII. Anzeigen. XVIII. .Lehrmittelwarte“ Nr. 7. XIX. „Ju- gendsdiriften-Warte“ Nr. 7. , Schulstrafen. Berichtet von der Sdmlgesetzkommission des Lehrervereins Plauen. Wir sind von der Änsidit ausgegangen, daß „Verhüten“ und Vorbeugen“ das oberste Leitmotiv bei Erziehungsmaß nahmen sein müßte. Diese Verhütungs- und Vorbeugungs regeln sind von der Lehrerschaft längst erkannt. Unsere Forde rungen fürs neue Schulgesetz enthalten samt und sonders alles das, was einen modernen Schulbetrieb garantiert. Wir können uns aber nicht versagen, hier im Zusammenhänge als Grundlage für die Behandlung unseres Themas nochmals kurz zusammenzufassen, was dazu gehört. Dadurch soll gezeigt werden, wie Strafen in der Schule möglichst vermieden werden können und wie heutzutage beim herrschenden System das übermäßige Strafen geradezu eine Notwendigkeit geworden ist. Die Schule soll Erziehungsanstalt sein, nicht aber ein Institut, in dem nur totes Wissen übermittelt wird. Die wahre Erziehung wird an das Triebleben des Kindes anknüpfen und ihr Ziel darin sehen, alle Kräfte im Kinde lebendig zu machen, die für den geistigen Fortschritt von Wert sind. Das Kind muß zur Arbeit erzogen werden, auch zur manuellen; in der Ärbeit liegen bekanntlich unnennbar hohe ethische Werte. Zu der Ärbeit kann aber das Kind nicht mit äußeren Mitteln gezwungen werden. Die Arbeitsmethode muß der kindlichen Eigenart ange- paßt werden, so daß ein Zwang, den Tätigkeitstrieb zu wecken und zu fördern, überflüssig ist. Originale, aber nicht Kopien sollen wir bilden. Unter dem heutigen Erziehungssystem muß die Individualität verkümmern. Wir betonen noch zu sehr die sogenannte harmonische Bildung. Nicht jedes Kind reagiert auf diese alltägliche Methode. Die Folge davon ist nur zu oft die Strafe. Zu erinnern ist weiter an die hohe Schülerzahl in den Klassen, an die Osterprüfungen, um derentwillen hauptsächlich der so verwerfliche Drill in Blüte steht. All das verleitet ganz von selbst zum übermäßigen, unpädagogischen Strafen, nicht selten zur körperlichen Züchtigung. Nicht zuletzt aber wird die natürliche Entwicklung ge hemmt, der Betrieb zerstört und darum des öfteren zur Strafe geschritten infolge besonderer Charakterfehler einzelner Schüler, die man gemeinhin mit dem Sammelnamen „Schwererzieh bare“ trifft. Dahin sind zu rechnen die notorisch und deshalb krank haft Trägen und Unaufmerksamen. Diese müßten aus den Normalklassen entfernt und Beobachtungsstationen zugewiesen werden, die unter Leitung von Pädagogen zu stehen hätten. Das größte Hindernis aber bilden die sittlich gefährdeten und die notorisch rohen, bösartigen und gewalttätigen Kinder. Auch diese gehören in pädagogisch geleitete Erziehungsanstalten, die von der Stadt oder dem Bezirke (Zweckverbände!) zu unter halten wären. Der Antrag auf Überweisung in ein solches Institut gebührte selbstverständlich dem Klassenlehrer. Nach Erfüllung namentlich der zuletzt stehenden Forde rungen ist die körperliche Züchtigung für unzulässig zu erklären. 77. Jahrg. III. Unsere Kommission steht damit durchaus auf dem Boden der Beschlüsse, die 1907 auf der Vertreterversammlung in Dresden gefaßt worden sind. „Die Volksschule kann auf das ihr durchs Schulgesetz gewährte Recht der körperlichen Züch tigung verzichten, wenn schulorganisatorische und pädagogische Einrichtungen getroffen werden, die die Anwendung der körper lichem Züchtigung entbehrlich machen Zu einer radikalen Verwerfung der körperlichen Züchtigung unter allen Umständen jkonnte man sich nicht entschließen, trotzdem einzelne Stimmen immer wieder darauf hinwiesen, daß auch in Rücksicht auf die Person des Lehrers, der bei An wendung dieses Strafmittels immer der Gefahr der richter lichen Bestrafung ausgesetzt ist, die Beseitigung zu bean tragen wäre. Sollte uns das neue Schulgesetz unsere dringendsten Wünsche, die die Voraussetzung für das Verbot der körper lichen Züchtigung liefern, nicht erfüllen, so müßte von neuem der Appell an die sächsische Lehrerschaft gerichtet werden, der vom RechtssdiutzausschuB schon oft hinausgegangen ist, die Vermeidung dieses Strafmittels als Ehrensache zu betrachten. Man denke daran, wieviel bange Stunden ein wegen angeb licher Überschreitung des Züchtigungsrechtes angeklagter Kollege — und die Überschreitung kann jederzeit vom bezirksärztlichen Sachverständigen konstatiert werden — hat durchleben müssen und wie eine eventuelle Verurteilung die Berufsfreudigkeit lähmen muß. Die Verantwortung für etwaige Schäden im Schulleben müssen wir ablehnen, sollten die wohlüberlegten Vorschläge der Lehrerschaft zur Gesundung unseres Schulwesens und damit zur Schaffung eines natürlichen Verhältnisses zwischen Lehrer und Schüler kein geneigtes Ohr bei der Regierung und den Volksvertretern finden. Doch es hieße schon oft Gesagtes nur wiederholen, wollten wir diesen Punkt weiter erörtern. Nun zu den übrigen Strafen! Die in § 47 der Ausführungsverordnung registrierten Er innerungen möchten wir nicht mit aufgenommen haben, da sie als zu selbstverständliche pädagogische Maßnahmen zu betrachten sind. Nach der Seite hin wünschen wir für den Lehrer größte Bewegungsfreiheit. Wir wollen nur solche Straf mittel im Gesetz genannt sehen, zu deren Durchführung und Ausübung uns ein gesetzlicher Rückhalt garantiert werden muß. Vorhaltungen im Beisein des Ortsschulinspektors (Direktors), des Lehrerkollegiums oder des Cötus weisen wir ab, da sie zweifellos nur von den höheren Schulen herübergenommen und bei unseren großen Scfaulorganismen gänzlich undurchführ bar sind. Wohl schwerlich wird jemals zu diesem Mittel gegriffen worden sein. Anweisung von Strafplätzen und Zurücksetzung in der Klassenordnung wollen wir auch aus der Skala entfernt wissen; denn der Platz spielt doch für den Schüler im Klassenzimmer kaum noch eine Rolle, nur insoweit, als es seine körperliche Disposition bedingt. Wohl fordert das alte Gesetz eine Sitz ordnung für die Schüler; auf deren Beseitigung ist aber ganz energisch zu dringen.
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