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Sächsische Schulzeitung
- Bandzählung
- 77.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 428-77.1910
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id356435539-191000013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id356435539-19100001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-356435539-19100001
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Sonder-Beilage zu Nr. 48
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftSächsische Schulzeitung
- BandBand 77.1910 -
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- Ausgabe77.1910, Nr. 1 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 2 17
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 3 1
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 5 1
- AusgabeSonderbeilage Nr. 6 21
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 9 37
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 8 53
- Ausgabe77.1910, Nr. 3 33
- Ausgabe77.1910, Nr. 4 45
- Ausgabe77.1910, Nr. 5 65
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 6 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 6 81
- AusgabeLandtags-Beilage zu Nr. 7 13
- Ausgabe77.1910, Nr. 7 97
- AusgabeLandtags-Beilage zu Nr. 8 21
- Ausgabe77.1910, Nr. 8 113
- Ausgabe77.1910, Nr. 9 133
- Ausgabe77.1910, Nr. 10 149
- Ausgabe77.1910, Nr. 11 169
- AusgabeAusgabe 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 12 185
- Ausgabe77.1910, Nr. 13 201
- Ausgabe77.1910, Nr. 14 221
- Ausgabe77.1910, Nr. 15 233
- Ausgabe77.1910, Nr. 16 249
- Ausgabe77.1910, Nr. 17 265
- Ausgabe77.1910, Nr. 18 285
- AusgabeLandtags-Beilage zu Nr. 19 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 19 301
- Ausgabe77.1910, Nr. 20 317
- Ausgabe77.1910, Nr. 21 337
- Ausgabe77.1910, Nr. 22 353
- Ausgabe77.1910, Nr. 23 369
- Ausgabe77.1910, Nr. 24 385
- Ausgabe77.1910, Nr. 25 409
- Ausgabe77.1910, Nr. 26 425
- Ausgabe77.1910, Nr. 27 437
- Ausgabe77.1910, Nr. 28 453
- Ausgabe77.1910, Nr. 29 469
- Ausgabe77.1910, Nr. 30 485
- Ausgabe77.1910, Nr. 31 497
- Ausgabe77.1910, Nr. 32 505
- Ausgabe77.1910, Nr. 33 513
- Ausgabe77.1910, Nr. 34 529
- Ausgabe77.1910, Nr. 35 545
- Ausgabe77.1910, Nr. 36 557
- Ausgabe77.1910, Nr. 37 573
- Ausgabe77.1910, Nr. 38 593
- Ausgabe77.1910, Nr. 39 613
- AusgabeSonderbeilage zu Nr. 40 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 40 637
- AusgabeSonder-Beilage zu Nr. 41 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 41 653
- Ausgabe77.1910, Nr. 42 669
- Ausgabe77.1910, Nr. 43 685
- Ausgabe77.1910, Nr. 44 701
- Ausgabe77.1910, Nr. 45 721
- Ausgabe77.1910, Nr. 46 737
- Ausgabe77.1910, Nr. 47 753
- AusgabeSonder-Beilage zu Nr. 48 1
- Ausgabe77.1910, Nr. 48 769
- Ausgabe77.1910, Nr. 49 785
- Ausgabe77.1910, Nr. 50 805
- Ausgabe77.1910, Nr. 51 821
- Ausgabe77.1910, Nr. 52/53 837
- BandBand 77.1910 -
- Titel
- Sächsische Schulzeitung
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„Sonder-Beilage zu Nr. 48 der Sächsischen Schulzeitung. Sächsischer Pestalozzi-Verein. Bericht über die Versammlung der Bezirksvertreter — Bezirksvorsteher-Versammlung — am 25. September 1910 in Dresden, MoritzstraBe 10 (Meinholds Säle). (Nach den stenographischen Niederschriften der Herren Lehrer Röthig und Tittmann in Dresden.) Tagesordnung: 1. Erstattung des Rechenschaftsberichts durch den Vorstand. 2. Äntrag des Vorstandes: „Die Versammlung vertritt in allen Stücken diejenige Bezirksvorsteher-Versammlung, die sat- zungsgemäß erst im Jahre 1911 anzuberaumen sein würde. Die letztgenannte Versammlung fällt infolgedessen aus.“ 3. Wahlen. a) Es sind 5 Mitglieder des Vorstandes zu wählen für folgende satzungsgemäß am 30. September 1911 ausscheidende Herren: Dir. Baron, Lehrer Grosche, Dir. Jahn, Oberlehrer Krantz, Dir. Wiedemann. b) Es sind 3 Bezirke zu bestimmen, welche vom Vereinsjahr 1911—1912 an Kassenprüfungen vorzunehmen haben. (Die bis zu diesem Zeitpunkte damit betrauten sind die Bezirke Blasewitz, Kötzschenbroda und Pirna.) 4. Beschlußfassung über die von dem gewählten „Elferaus- schusse“ gestellten, im Vereinsblatte, der Sächsischen Schulzeitung, Nr. 25, Seite 418—19 abgedruckten Anträge auf Abänderung der Vereinssatzungen und der Geschäftsordnung, welche folgender maßen lauten: Zu §2 der Satzungen. Änzufflgen ist bei a: „Ais unterstützungsberechtigt gelten alle Witwen, deren Ehemänner bis zum Tode Vereinsmitglieder waren, despleidien alle Waisen von Vereinsmitgliedern bis zur Erfüllung des 18. Lebensjahres, bzw. bis zum Abschluß ihrer beruflichen Ausbildung und außerdem ältere Waisen, sofern sie mittellos und nachweislich dauernd ganz oder teilweise erwerbs unfähig sind. Mit der erfolgten Wiederverheiratung der Witwen geht für diese die Unterstützungsberechtigung verloren“. Bei b, Zeile 4: „Dieser Kassenbeitrag ist 8 M. auf das Rechnungsjahr“. Bei c soll der 2. und 3. Satz gestrichen werden. Bei d, Zeile 2 ist zu streichen: „bis spätestens im Mai des betr. Rech nungsjahres“. Dafür ist zu setzen: „der in zwei Teilen gezahlt wird und am 1. Oktober und 1. April fällig ist“. Zu §3 der Satzungen. Die Überschrift soll lauten: „Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes und Verfahren bei der Zuteilung der Unterstützungen“. Als II. ist anzufügen: „Die Höhe des Unterstützungssatzes, der allen Unterstützungsberechtigten zukommt, beschließt auf Vorschlag des Vorstandes die Vertreterversammlung. Dabei ist auf Ansammlung von Rücklagen zu achten“. Zu §4der Satzungen. Bei b, Zeile 5, von der 2. Hälfte an, soll es heißen: „die Bemessung und Verteilung der Unterstützungen auf Grund der Vertreterversammlungs- Beschlüsse und der Berichte der Bezirksvorsteher“ usw. Bei c sind die ersten 2 Zeilen durch folgendes zu ersetzen: „Die Ver teilung der Unterstützungen ist im November vorzunehmen“ usw. Bei d soll auf der 2. Zelle anstatt der Worte „einen Kassierer“ gesetzt werden: „zwei Kassierer — den einen für die Hauptkasse, den ändern für die nicht selbständigen Stiftungen“ usw. Bei e wird gestrichen: „und für die Herausgabe der Schulzeitung und des Pestalozzi-Kalenders eine Vergütung zu gewähren“; dafür wird gesetzt: „doch sind für die Kassenführungen Vergütungen zu gewähren“ usw. Bei f ist anstatt: „Der Kassierer hat“ zu setzen: „Die Kassierer haben“ usw. Weiter ist in diesem Abschnitte statt des Wortes „er“ immer „sie“ zu setzen. Bei g wird der 3. Abschnitt gestrichen. Zu §5 der Satzungen. Bei c sollen die auf der 6. Zeile stehenden Worte: „bis 31. Mai“ in die Worte: „bis 1. Dezember und 1. Juni“ umgeändert werden. Zu §6 der Satzungen. Bei d ist nach Punkt 2 einzuschalten: „Bestimmung der Höhe des Unter stützungssatzes, der allen Unterstützungsberechtigten zukommt“. Zur Geschäftsordnung. An Stelle der ersten 6 Paragraphen der Geschäftsordnung tritt folgende Fassung: § 1. Die Vereinskasse besteht aus Hauptkasse und Wohltätigkeitskasse. A. Hauptkasse. Alljährlich werden an die nach §2a der Satzungen Unterstützungsbe rechtigten verteilt: a) die Mitgliederbeiträge, nach Abzug der in den §§ 3 und 4 der Ge schäftsordnung bezeichneten Summen; b) die Zinsen von der Rücklage der Mitgliederbeiträge. B. Wohltätigkeitskasse. Die Unterstützungen, die im Laufe des Vereinsjahres nötig werden, und die Beträge zur Erhöhung der Gaben werden bestritten: a) von den Schenkungen, die zum Zwecke sofortiger Verteilung gemacht worden sind; b) von den Erträgnissen der lediglich zum Besten der Wohltätigkeits kasse veranstalteten Unternehmungen — einschließlich der literarischen — sofern nicht Kapitalisierung vorgesehen ist; c) von den Zinsen des Vermögens der Zuschußkasse (d. h. der früheren Hauptkasse); d) von den Zinsen der Stiftungen. § 2. Die Anteile der Witwen aus der Hauptkasse sollen reichlicher be messen sein als die für die Waisen. Die Höhe wird nach § 311 der Sat zungen bestimmt und ist so abzurunden, daß der Unterstützungssatz durch 5 teilbar wird. §3. Die Rücklage soll jährlich etwa 16 2 /»°/o der Mitgliederbeiträge aus machen. Der zurzeit vorhandene Ausgleichsfonds bildet den Grundstock zu dem Rücklagenfonds. § 4. Die Druck- und Verwaltungskosten, sowie Steuern und Abgaben werden von der Hauptkasse, von der Zuschußkasse und den Stiftungen, die mehr als 20000 M. werbendes Kapital besitzen, getragen und letztere da bei mit einem festen Betrage herangezogen. (Für alle übrigen Stiftungen tritt die Wohltätigkeitskasse ein.) Die selbständige Lottchen-Berthelt-Stiftung, die besonders besteuert ist, hat lediglich einen Teil der Druck- und Verwaltungskosten zu tragen. 5. Beschlußfassung über einen von 18 Bezirksvorstehern aus Leipzig-Stadt und Leipzig-Land zu § 14 der Geschäftsordnung gestellten Äntrag, welcher lautet: „Die zu Bezirksvorsteher-Versammlungen delegierten Mitglieder werden (soweit sie nicht gleichzeitig Delegierte des Sächsischen Lehrervereines sind) nach denselben Grundsätzen entschädigt, wie die Delegierten des Sächsischen Lehrervereines von diesem, und zwar am Orte der Tagung“. 6. Beschlußfassung über einen Äntrag des Bezirks Oelsnitz i.V., welcher lautet: „Sofern eine Erhöhung der Jahressteuer, gegen die der Bezirk sich er klärt hat, dnrchgesetzt werden sollte, so wird von ihm zu § 1 der Geschäfts ordnung folgendes beantragt: A. Hauptkasse, a) Es werden an die Unter stützungsberechtigten nach Abzug der in den §§ 3 und 4 der Geschäftsordnung bezeichneten Summen nur drei Vierteile der Mitgliederbeiträge verteilt. B. Wohltätigkeitskasse. Hinzuzufügen ist unter e) ein Vierteil der Mitgliederbeiträge: (Diese sind in der Hauptsache zur Unterstützung von in Heilanstalten untergebrachten Lehrern und deren Familien zu verwenden.) 7. Verwandlung der bisherigen „Hauptkasse“ in eine selb ständige, rechtsfähige Stiftung im Sinne von § 80 des Bürger lichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich unter demNamen „Zuschußkasse“. 8. Verschmelzung der bei der Lehrertöchterheim-Stiftung be stehenden „Jubelstiftung“ mit der Königin-Carola-Gedächtnis stiftung. 1
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