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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 2. Kammer: 166. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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selbst eine Spaltung in der Liebe der Kinder Hervortritt, kurz Störung des häuslichen Glückes. Nun muß. ich gestehen, daß, wenn man fragt, welcher Ausweg hier sei, ich antworten muß: ich weiß keinen Ausweg, und deswegen bin ich darauf gekommen, meine Meinung zum Schluffe auszusprechen. Ein noch wichtigerer Moment ist von der Deputation ausgestellt worden, und zwar, daß in den Or ten , wo keine katholischen Schulen vorhanden sind, die Erzie hung der Kinder vernachlässigt, oder Schulen und Kirchen er bauet werden müßten. Es ließe sich vielleicht manches gegen dieses Argument sagen, indessen ist die religiöse Erziehung der Kinder doch die Hauptsache, wobei der Staat sich emmischen muß. Endlich hat die Deputation darauf hingewiesen, daß bei vielen Fallen nvthwendig sein dürfte, Dispensationen nach zulassen. Nun muß ich gestehen, Dispensationen waren mir schon von jeher etwas Gehässiges, sie scheinen gegen die Taug lichkeit zu sprechen. Referent hat dieses so klar entwickelt, daß ich darüber nichts mehr zu sagen brauche. Ich habe früher ge gen die Verträge gestimmt, und habe gestimmt für den I. Satz des §. 6., und habe dieß gcthan aus den zuerst von mir entwik- kelten Gründen. Der angegebene Zweck des Gesetzes war die Beseitigung der Störung des häuslichen Friedens durch Einmi schung der Geistlichkeit. Dieser Zweck ist zwar allerdings, wie ich mir noch heute sagen muß, ohne Aufhebung der Verträge nicht zu beseitigen, Wenn ich aber von dem Grundsätze aus gehe, wenn ich mich überzeugt habe, daß wesentlich nützlich ist, Verträge zuzulassen, so kann ich sie doch nm dann als zuträg lich erachten, wenn man sie als einzige Norm ftstsctzt; denn die Entscheidung kann ich mir nicht denken, daß man durch gesetz liche Bestimmung die Religion des Vaters oder der Mutter als Norm aufstellt, dieß bleibt ewig und immer Gewissenszwang, Will man daher die Freiheit, wie ich immer gethan habe, als obersten Grundsatz qusstesten, so können Vertrage angenommen werden, und zwar soll der Staat das Recht der Kinder sichern, er soll und muß darauf halten, daß die religiöse Erziehung der Kin der bewirkt, und die Kinder erzogen werden, wie das Erfordxr- niß des Staates es mit sich bringt. Das führt darauf, dqß man unbedingt sagen muß, es dürfen keine Ehen aus gemisch ten Glaubensgenossen geschlossen werden, als unter Eingehung eines Vertrag, sie mögen sich bestimnun, wie sie wollen, so daß alle Kinder in der Religion des Vaters, oder alle iy der der Mutter, oder daß sie zu gleichen Theilen erzogen werden, das scheint mir gleich. Will man aber diesen Satz nicht anerken nen, dann sann ich nicht für die Vertrage stimmen, ich müßte dann unbedingt auf Verwerfung der Verträge antragen, weil dann der Gewissenszwang eben so wenig aufgehoben ist, als die Störung des häuslichen Friedens. Abg. Sachße: Wie dieser Gegenstand früher in unserer Kammer verhandelt wurde, hat man die Verträge gleichfalls auf gestellt; aber ich kann von meiner Meinung nicht zurückgehen; ich will nicht in Erwägung bringen, daß die katholische Bevölke rung sich wie 1 zu 60 verhalt, daß ein protestantisches Land dar auf Rücksicht zu nehmen hat, daß keine Vermehrung der katholi schen Religion erfolge. Diese Grundsätze verlasse ich ganz, gehe nur vom Grundsätze der Parität aus, und ich finde, daß nach die sem Grundsätze keine Verträge statt finden können.. Gemischte Ehen bedürfen deswegen eine Begünstigung nicht, weil sie doch häufig, wie ich vernommen habe, den häuslichen Unfrieden her-- Vorbringen. Man spricht zwar, es würde die Freiheit verletzt, wenn man Vertrage nicht Nachlasse; allein auch dieses muß ich leugnen; denn wenn ein Vertrag abgeschlossen ist, so findet auch keine Freiheit mehr statt, man müßte denn annehmen, daß der Vertrag zwei- bis dreimal abgeandert werden kann; aber eben diese Verträge selbst führen Streit und Kampf zwischen den Ehe leuten herbei, sie bringen ihn auch schon vor Eingehung der Ehe herbei, wahrend, wenn kein Vertrag abgeschlossen würde, sie nur nach der gesetzlichen Bestimmung gehen können;, sie und ihre Angehörigen mögen also mit einander erwägen, ob sie nach, dem gehen können, was das Gesetz ausspricht/ Spricht dieses Gesetz aus, daß die Erziehung der Kinder sich nach der Confession'des Vaters richten soll, so mag das Mädchen, welches die Kinder in seiner Religion erzogen wissen will, mit sich zu Rathegehen, ob nicht das'ein Grund sei, von der Verehelichung abzustehen. Um gekehrt würde das nämliche sein, wenn die Confession der Mut ter die der Kinder bestimmen soll; da mag der junge Mann gleichfalls zu Nathe gehen, ob er eine solche Bestimmung anneh- men könne, Sieht er doch auch darauf, wenn er sie nimmt, von welcher Familie sie sei, ob sie Vermögen habe, welcher Religion sie angehöre, Es ist dieß zwar etwas Verschiedenes, man muß aber zugeben, daß das Vermögen ost mehr gilt, als das Ewige; und wie sich einer bewegen läßt, deswegen von der Verehelichung abzustehen, wenn das Mädchen kein Vermögen besitzt, so mag er auch seine Augen von ihr abwenden in Betracht des vorliegenden geistigen Gesichtspunktes; ist er aber mit sich einig, und nimmt das Mädchen auch unter dieser Bedingung, so wird er auch wäh rend der Ehe keinen Skrupel darüber haben. Es ist dann, wie das Schicksal, und dieß gilt ja für das ganze Leben; er kann sich keine Vorwürfe machen, wenn er sich mit Verstand darüber be- rathen hat, und Uneinigkeit kann gar nicht mehr vorkommen. Man hat zwar gesagt, es sef etwas Unerlaubtes, Verträge abzu schneiden; allein Pas glaube ich nicht, und wenn der Referent an geführt hat, daß, als eine protestantische Königin nach München gekommen sei, nur 6 bis 700 Protestanten dort gewesen, während jetzt über 7000 Familien sich dort befanden, so glaube ich nicht so fest, daß dieß die Ursache war , sondern sie liegt mehr darin, daß viele protestantische Provinzen bairisch wurden, und also des wegen viele Protestanten nach München kamen. Die Hauptsache ist die, daß hei solchen gemischten Ehen, wenn Verträge zulässig sind, sogleich bedungen wird, daß die Kinder, wenigstens die Kna ben, in der katholischen Religion erzogen werden sollen. Dieser Fall würde sehr häufig vorkommen, und daß er ein übles Verhalt ruß in der Ehe hervorbringt, lehrt die Erfahrung, ES ist mir der Fall vorgekommen, daß ein Knabe sich gegen seine Mutter und seine Schwester, welche Protestantinnen waren, sehr unartig aus drückte. Das kann aber nicht vorkommen, wenn wir die Verträge abschneiden, und bestimmen, daß die Religion des Vaters oder der Mutter die der Kinder bestimmt. Gegen Dispensationen bin
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