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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 120. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Abg. Härrtzschel als Referent verließt den Bericht, wel cher lautet: Der vormalige Steuer-Einnehmer Mannsfeld in Leipzig be schwert sich in seiner unterm 29. Juli 1833 emgerelchten Schrift über folgende Rechtsverletzungen: 1) er sei als Veruntreuer öf fentlicher Gelder und Teilnehmer an Unterschleifen in eine Cri- minal-Untersuchung verwickelt worden, bei welcher sich Klager, Richter und Urthelsverfasser in einer moralischen Person vereinigt, und welche bei der Sache Partei gewesen; 2) er sei seines Wider spruchs, ohngeachtet verurtheilt und bestraft worden, obschon sich nach erlittener Strafe dasGegentheil erwiesen habe ; 3) man habe ohne allen Grund zu seinem Vermögen den Concurs-Proccß eröff net, hierdurch einen Verlust von mehr als lOOOTHlrn. herbeige- führt, obschon es sich neu ergeben, daß er solvent sei; 4) die.Spe- cial-Revision über die ihm angeschuldigte Veruntreuung bei der Personmsteuer-Einnahme zu Leipzig, durch welche allein der Grad seiner Schuld zu rmiren gewesen, habe erst nach seiner Vcrurthei- lung statt gefunden, und die für ihn aus solcher hervorgegangenen günstigen Resultate waren dem ConcursverfahreN und der gegen ihn vollführten Criminalunterfuchung ganz fremd geblieben. — Gedachter Mannsfeld war wegen eines Kassendcfects in Perso- nen-Steuern von 2467 Thlrn., der aber spater bei des ersteren Concurs von dem Rathe zu Leipzig nach Hohe von 8000 Thlrn, lr'guidirt, und von welchem erstere nach seinem Anführen und den beigelegten zwei Stück Privat-Acten noch vor der Untersuchung von ihm ersetzt und nicht von ihm, sondern von vier durch den Rath zu Leipzig bei dieser Einnahme besonders angestellten Assi stenz-Einnehmern unterschlagen worden sein sollen, in Untersu chung gekommen, mit 4 Jahr Zuchthaus bestraft, solche von ihm verbüßt und zu seinem Vermögen der Concursproceß verhängt worden. — In einer unterm 31. Deccmber 1828 bei hoher Lan desregierung, eingereichten Vorstellung hatte er gebeten:' es möge chm, in soweit er bei sothaner Untersuchung verletzt worden, zu der gesetzlichen Entschädigung und Genugthuung verhülfen werden; und da er hierauf bis zum 31. Juni 1829 von dem Criminalamte zu Leipzig, wohin sie gegeben worden, keine Resolution erhalten, bis dahin aber aus der speciellen Revision der Stadtpersonensteuer- Einnahme zu Leipzig sich ergeben hat, daß er selbst um die Gelder betrogen worden war, deren Veruntreuung ihm in der Untersu chung zur Last gelegt worden, habe er unter gleichgedachtem Tage bei dieser Behörde eine anderweite Vorstellung eingereicht, und dieser ein Zxugniß hes Steuerrevisor Reichelt in Leipzig, der zu Revidirung gedachter Personensteuer-Einnahme Auftrag erhalten hatte, beigefügt, nach welchem attestirt worden: daß in den Personensteuer-Rechnungen der Stadt Leipzig von Lätare 1817 bis Lätare 1823 Posten verrechnet, und von dem Haupt-Einnehmer gewahret worden, welche in den Journalen der Assistenz-Einnehmer, wo sie vereinnahmt sein sollten, fehl ten, und welche sonach der Haupt-Einnehmer von den Assistenz- Einnehmern nicht erhalten zu haben scheint; zur Zeit sei an die sen Posten die Summe von Dreitausend .Siebenhundert Tha- lern ausgemittelt worden; sein Gesuch ging dahin; sein Kreditwesen von dem Stadtgericht zu Leipzig zu avociren, dem Kreisamts zu übertragen, ihm das Armenrecht zu Verfol gung seines Rechts zu ertheilen und die nöthigen Subsistenz mittel aus der Concursmasse reichen zu lassen. Hierauf war derselbe mittelst Rescripts vom 10. September 1829 beschützen worden: - daß man Bedenken trage, dieses Schuldenwesen von dem Stadtgerichte zu Leipzig zu avociren, derselbe mit diesem sowie mit dem Gesuch um das Armenrecht, in Betracht, daß derselbe vor Beendigung seines Creditwesens ohnehin zur Erhebung der beabsichtigten Klage nicht als legitimirt betrachtet werden kön ne, und dem übrigen Suchen abgewiesen und alle fernere Be helligung bei Gefängnißstrafe untersagt worden. Unterm 15. April 1830 war derselbe von Zwickau aus, wo er die Strafe verbüßte, mit einer nochmaligen Vorstellung bei dem hohen Gehermen-Rathe eingekommcn, hatte wiederholt gebeten: . ihm die nöthigen Subsistenzmittel aus der Concursmasse ver abreichen zu lassen und einen kleinen Wirkungskreis anzuwei sen, in welchem er durch nützliche Thatigkeit das Unentbehr lichste zum Leben erringen könne, hatte solches unterm 31. Juli 1832 in einer unmittelbar einge reichten und unterm 17, April 1833 in einer bei dem Gesammt- Minr'sterio übergebenen Vorstellung wiederholt, und war auf erstere beschützen worden: daß, da ein hinlänglicher Grund zu einem Anspruch auf Com- petcnz nicht hervorgehe, auf sein Suchen etwas nicht verfügt werden könne. In der gegenwärtigen, an die hohe Ständeversammlung ge richteten weitläufigen Schrift wiederholt gedachter Mannsfeld alle früheren aufgestellten Beschwerden, und fügt solchen die Bitte bei: man möge sein Gesuch um Wiederanstellung bevorworten oder ihm ausreichende.Arbeit zuweisen, wodurch seine Subsistenz gesichert werde. Kann man den in dieser Schrift und den solchen beigcfügten Privat-Acten aufgestellten Thatsachcn Glauben schenken, so scheint es allerdings, daß man von Seiten des Stadtraths zu Leipzig theils bei der gegen Mannsfelden verhangenen Untersuchung, theils bei Eröffnung des Creditwesens zu seinem Vermögen zu weit ge gangen, wenigstens scheint dieses aus den Verhältnissen, in wel chen er mit diesen vier Assistenz-Einnehmern und gedachtem Stadt- rathe hinsichtlich des ihm von letzterem übertragenen Officiigeffan- den, die er in Vol. 1. dieser Privat-Acten vom Jahre 1828 i'ol.S. sei. weitläufiger dargestellt hat, dem oben angezogenen von dem Steuerrevisor Reichelt, der die bei gedachter Persvnensteuer-Ein- nahme verhangenen Defecte und Veruntreuungen eruirt, ausge stellten Zeugnisse, besonders aber aus dem Umstande hervorzuge hen, daß der Stadtrath zu Leipzig dem Mannsfeld'schen Crcdit- wesen, auf dem Grund des von gedachtem Reichelt unterm 14. Mai 1828 ausgestellten Attestats folgenden Inhalts: An Personensteuergeldern, so bei dem gewesenen Raths-Per- ' sonen-Steuer-Einnehmer in Leipzig Johann Carl Mannsfeldt erhoben, aber nicht verrechnet worden, ist, durch Vergleichung der Rechnungen Laetard 1817 bis Laetare 1823, gegen die Quittungen und andern Zahlungsanweisungen zur Zeit aus gemittelt über Achttausend Thaler ohne die Posten aus dem Zeitraum von 1. October 1816 bis 26. Februar 1817, wo Mannsfeldt die Stavt-Personensteuer-Einnahme interimistisch verwaltete, diese AchttausendThaler und Sechstausend Sechs hundert Acht und Siebenzig Thaler 9 Gr. 9 Pf. Revisionskosten liquidirt, damit zum Beweise verwiesen worden, diesen Beweis verfehlt, dasjenige, was bei der Criminalunter- suchung zu Mannsfeldt's Verurthcilung gedient, unerwiesen ge blieben , und der Stadtrath zu Leipzig zur Vertretung der Hilfs einnehmer verurtheilt worden sein soll. — Allein einen Theils sind alle diese Thatsachen noch zur Zeit unbescheiniget, es geht aus der unmittelbar eingereichten Darstellung vom 3L Juli 1832 k'at. 55. der Privatacten ck. a. 1829 hervor, daß der Concurs proceß auf die von dem Rathe zu Leipzig eingewandten Appella tionen annoch unbeendiget und in der Appellations -Instanz be trieben werde; vor völliger Beendigung dieses Creditwesens läßt sich aber durchaus nicht übersehen, in wie weit Mannsfeldt als schuldlos betrachtet, und in wie weit dem Rath zu Leipzig dieß- fallsige Vertretungen zur Last fallen können, und dann erst würde ofrgedachter Mannsfeldt seine Ansprüche gegen letzteren auf recht-
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