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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 120. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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lichem Wege verfolgen müssen, ehe er Klagen über Rechtsver letzungen an die Stande bringen konnte, zudem hat aber auch derselbe die Hilfe der letzteren, über dergleichen Verletzungen nicht aufgerufen, sondern blos deren Verwendung für eine Anstellung im Staatsdienst oder sonstigen Erwerbszweig in Anspruch ge nommen; nichts destoweniger aber gegen die dargestellten so gröb lichen Rechtsverletzungen die Aufmerksamkeit der Deputation in hohem Grade'auf sich, obschon sich solche bescheiden mußte, daß, da Mannsfeldt hierauf besonder» Antrag nicht gestellt, und selbst dann, wenn dessen Creditwesen beendiget, solcher immer zuvör derst den Rechtsweg gegen den Rath in Leipzig werde betreten müssen, sie hierauf nicht eingehen könne. — In dem Geschäfts kreise der Stande kann es ohnmöglich liegen, irgend Jemanden zur Anstellung in einem Amte zu empfehlen, und aus diesem Grunde glaubt die Reklamations-Deputation ihren Antrag dahin stellen zu müssen: dieses Gesuch als ungeeignet zurückzuweisen, und gedachtem Mannsfeldt dieses unter Rücksendung der seiner Beschwerde und resp. Petition beigelegten zwei-Stück Privatacten zu erkennen zu geben. . / Zur Kenntniß der verehrten Kammer glaubt aber die Depu tation den Mißbrauch der dem ersten Beamten der Strafanstalt zu Zwickau anvertraueten Gewalt, die Willkühr und die pflicht widrigen Handlungen desselben bringen zu müssen, die Manns feldt in dem seinen Privatacten beigefügten Auszuge aus seiner Selbstbiographie aufgestellt hat. — Nachdem er die edle Den kungsart und menschenfreundliche Behandlung des vor seinem Eintritt in gedachte Strafanstalt verstorbenen ersten Beamten, dem die Aufsicht über die daselbst detinirten Unglücklichen anver traut gewesen, und des ihm zur Seite gestandenen würdigen Geistlichen gerühmt, der ebenfalls kurz nach seiner Aufnahme einem andern Rufe gefolgt, fahrt er in solcher fort: Der neu angestellte Hausverwalter sei das Gegentheil von sei nem Vorgänger gewesen, habe gewissenlos und pflichtvergessen sein Amt verwaltet, und ebenso sei der neu angestellte Geist liche auf dessen Grundsätze eingegangen. — Der Hausver walter habe Menschen, die 10 und mehrere Jahre als Gefan gene in der Anstalt gewesen und wegen ihres guten Betragens von den Vorgesetzten stets ausgezeichnet wurden, bei dem un-° bedeutendsten Versehen mit Kantschuhieben züchtigen lassen, zu Unterdrückung alles Ehrgefühls und zu krankender Behand lung der Gefangenen oft die widersinnigsten Befehle gegeben; so habe er den Befehl bekannt machen lassen, es sollten sich alle Gefangene gegenseitig nur durch Du anreden; befohlen, den Gefangenen alle Schnupftücher hinwegzunehmen, obschon ein früherer Befehl geboten, die Nase nicht mit der Hand zu pu tzen, und als die Detinirten gefragt, welcher von beiden Be fehlen denn gelten solle, habe erahnen die Schnupftücher wie der zustellen lassen; anderweit habe er verordnet, alle Taschen aus den Kleidern der Detinirten zu schneiden, und als letztere gefragt, wohin sie ihre Schnupftücher stecken sollten, sei wieder in jedes Kleid eine Tasche genährt worden; als man bei zwei weiblichen Individuen unter deren Sachen Brod gefunden, sei ohne nähere Untersuchung, ob geringerer Appetit oder Un päßlichkeit hierzu Veranlassung sei, das weibliche Personal auf die Hälfte der bestimmten Brodpvrtion herabgesetzt wor den, und da mehrere unter ihnen bei dieser Beschränkung . Hunger gelitten und sich Brod auf andere Weise zu verschaffen gesucht, wären sie bei der Entdeckungin Kantschuhiebe verfallen. Die härteste von allen Behandlungen sei die gewesen, daß er in der Folge die Briefe der Detinirten nicht mchrabgehen lassen, und den Inhalt der ankommenden ihnen nicht mitgetheilt, auf! diese Art aber alle Communication der Sträflinge mit ihren Familien unterbrochen habe; daß er sogar hinsichtlich derjeni gen, deren Entlassung von Berichtserstattung abhängig gemacht worden, nach längst abgelaufener Zeit diese Berichtserstattung, der Bitten der Wetheiügten ohngeachtet, verweigert und deren Vorstellungen mit Hohn und Härte zurückgewiesen. Jahre seien hingegangen, die Gefangenen hatten über ihr Schicksal keine Nachricht erlangen können, und nicht gewußt, ob sie zu le- benslänglicher Gefangenschaft verurtheilt oder ohne gesetzliche Bestimmung zurückgehalten würden, Mehrere der Besseren waren hierüber auf's Krankenlager geworfen worden, mehrere von ihnen gestorben, ohne Hoffnung, ohne Trost, mit beständi ger Sehnsucht nach den Hinterlassenen; sieben von ihnen hat ten schnell hinter einander auf diese Art ihren Lod gefunden, so daß es in der Anstalt zum Sprichwort geworden, schon wieder einer am Bericht gestorben. Der Zustand der Gefangenen sei hierdurch der schrecklichste ge worden, die Roheren hatten hierüber die fürchterlichsten Dro hungen ausgestoßen, die, wenn sie in Erfüllung gegangen, die beklagenswerthesten Folgen haben mußten; keine Gelegenheit sei hierbei versäumt, selbst höhere Vorgesetzte um Abhilfe der Noth vergebens angerufen worden; endlich hatten eines Tages nach dem Mittagseffen alle Gefangene im Speifesaale erklärt, daß sie nicht eher an ihre Arbeit gehen würden, bis nicht ihre Klagen hierüber gehört und zur Abhilfe Einleitung getroffen Wörden; der Hausverwalter und Geistliche hätten, ganz gegen ihre Gewohnheit, die freundlichsten Vorstellungen gethan, Ab hilfe versprochen, allein man habe diesen Versprechungen keinen Glauben geschenkt, den Justizbeamten verlangt und endlich den katholischen Geistlichen rufen lassen; diesen hätten sämmtliche Gefangene umringt, die Noth vorgestellt, ihn dringend gebeten, sie in ihrer Noth nicht zu verlassen, und durch diesen waren ihre Klagen zur höchsten Cognition gebracht und bei erfolgter Un tersuchung gefunden worden, daß der Hausverwalter zwei und siebenzig amtlicheBriefschaften, unter welchen sich sogar höchste Reftripte befunden, Jahre lang unerbrochen habe liegen lassen, und beider Entsiegelung sich ergeben, daß Strafgefangene Jahre lang von ihren Ehegatten widerrechtlich zurückgehalten worden, Angehörige gestorben undin derenPrivat-AngclegenheitenVer änderungen vorgegangm, von denen die Detinirten nichts cr- fahren und wobei sie ihr Interesse nicht wahrnehmen können. Der Hausverwalter sei zur Strafe in eine andere Anstalt einen Grad tiefer versetzt worden, und hieraus die Ueberzeugung hsr- vorgegangen, daß Strafe und Verbrechen in keinem Verhalt- niß stehe. Auch sein, Mannsfeldts Interesse, habe dieser Mann tief verletzt; durch den vorenthaltenenBrief eines Gläubigers, dem er sogleich Zahlung angewiesen haben würde, sei ihm ein Ko stenaufwand von 43TlM — - —- zugezvgen; sogar ein Brief an sein Kind, das er berathen und trösten wollen, den der Hausverwalter durchgeseheu, und dessen Abgang er zuge sichert, zurückbehalten , und eine an ihn übersendete Summe von 20 Lhlrn. —- —- weder in sein Geldbuch, noch in die Bücher der Anstalt eingetragen, noch zu seiner Unterstützung verwendet worden. — Wie cs möglich gewesen, so schließt sich die Schrift, daß in einer solchen Anstalt drei Jahre hindurch eine so pflichtvergessene Verwaltung von den vorgesetzten höhern Behörden habe unentdcckt bleiben können, die Beant wortung dieser Frage würde ihn in die Verfassung der Anstalt einzugehen , nöthigen, deren Verbesserung bisher gewiß nur pecum'äre Hindernisse unmöglich gemacht. Nach diesen Eröffnungen glaubt die Deputation der verehr ten Kammer anheim geben zu dürfen: ob sie in eine nähere Untersuchung von dergleichen pflichtwidri gen Handlungen eingehen und hierüber von einem hohen Ge- sammtministeno Auskunft erbitten, oder die Sache auf sich beruhen lassen wolle. . ' -
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