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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 122. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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gnngenen Bedenken, Behufs Weiterer zu fassender Resolution kn Kenntniß zu setzen sein. Auch scheint es mir zweckmäßig, Depu taten aus den verschiedenen Landestheilen, aufKostm der letzter» im Laufe des Geschäfts zu gestatten, von den bereits erlangten Resultaten der Abschätzung hier und da, an Ort und Stelle, sich zu überzeugen und. etwaige Ausstellungen der Hauptcommission mitzutheilen. Referent, Bürgermeister Reiche-Eisenstuck bemerkt, -aß auch hier drein beiden Kammern erstatteten Gutachten in ih rem Primip sehr von einander abwichen, indem man diesseits die Ertragsfähigkeit des Bodens zum Grunde der Abschätzung nehmen wolle, während man in der 2. Kammer den Kaufwerth zum Maßstabe vorschlage, davon aber bei den Waldungen wie der abzugehen, nicht den Holzbestand, sondern die Ertragsfähig keit des Bodens zur Norm anzunehmen genöthkgt gewesen sei. Beide Ansichten schienen zwar mit einander am Ende sich zu vereinigen, indem auch bei der Bmrtheilung der Kaufwerthe immer wieder in der Regel die Ertragsfähigkeit zum Grunde lie gen werde; es habe jedoch das diesseits vorgeschlagene System den Vorzug der Stabilität, fei weniger Jrrthümern, Revisio nen und Reklamationen unterworfen, weil die 1. Kammer nicht nur aller 10, sondern in den Städten sogar aller 5 Jahre und sonst bei besonder» Veranlassungen eine Revision Vorschläge. — Bei dem Kauftverth werde Industrie und erhöhter Culturauf- wand ungerechter Weife als vorübergehende Verhältnisse mit be steuert. — Wenn er aber selbst noch eine praktische Prü fung der durch die Bonitirung nach der empfohlenen Bloch- mannschen Methode gewonnenen Resultate in seinem Vow ss- xarato vorgeschlagen habe, so beabsichtige er damit nicht etwa die Verbindung beider Systeme, sondern hoffe nur die Bestäti gung zu erlangen, daß das durch die rationelle Bonitirung ge wonnene Resultat sich nicht geradezu von dem Volksurtheil über den Werth der Grundstücke entferne. Er hoffe dadurch mehr Zufriedenheit und Vertrauen der Steuerpflichtigen zu bewirken. Dieß sei ihm um so wichtiger, als die vorliegende Angelegenheit tief ins Volksleben eingreife, hier es sich nicht um ein gewöhnliches Gesetz handle, das unbekümmert um Volksmeinung rücksichtslos die Theorie verfolgen müsse, sonderm um einen neuen Verwal tungsgegenstand , der mit praktischen Augen betrachtet werden müsse, und eines günstigen Urtheils der öffentlichen Meinung nicht entbehren könne, wenn er den Zweck erreichen solle, aus welchem er hervorgegangen. v. Crusius läßt sich also aus: Der der heutigen Bera- thung vorliegende Gegenstand sei ohnstreitig einer der wichtig sten, welche der Kammer zur Zeit noch vorgelegen hätten; des halb habe er sich um so mehr veranlaßt gesehen, zu forschen und zu prüfen, welches Verfahren man in andern Staaten zu Er mittelung der Grundsteuerobjecte beobachtet. Ueberall habe man es anerkannt, daß nur der Ertrag der Grundstücke, niemals das Grundcapitat selbst von der Steuer berührt werden dürfe, und man sei daher auch überall sorgfältig bemüht gewesen, deshalb den erstem zu ermitteln, aber die Wege, auf welchen man zu diesem Zwecke zu gelangen gesucht, seien sehr verschieden, und ließen sich hauptsächlich auf 5 Puncte reduciren. Nämlich: 1) habe man die Productkonskpaft oder natürliche Ertrags fähigkeit zu eruiren gesucht. Dieses System befolge man seit dem Jahre 1828 in Baiern. Dagegen ließen sich aber man cherlei Bedenken erheben, insonderheit, daß Grund und Boden als tobte Masse kein Steuerobject sek, und daß nach diesem Sy steme die Einwirkung der geistigen und physischen Kraft, wo durch derselbe erst zum wirkenden Capitale geworden, unberück sichtigt bleibe, endlich auch, daß zwischen der natürlichen Er tragsfähigkeit und zwischen dem Ertrage selbst kein glekchbleiben- des und richtiges Proportionalverhältnkß statt sü^L. Ferner hat man 2) die Abschätzung nach dem Capita lnM'Lhe in Ba den und Nassau angenommen, allein so sehr man auch daselbst bemüht gewesen sei, den mittler» Ertragscapitalwerth der Grund stücke von den individuellen Kaufpreisen zu sondern, so scheine es doch nicht möglich gewesen zu sein, dieß consequent durchzu führen, da man bei der Classification der Grundstücke den zehn jährigen Durchschnittskaufpreisen mehr als eine controlirende Berücksichtigung geschenkt, und wo diese nicht auszumitteln ge wesen, zu einer Neinertragsabschatzung und Capitalisirung habe recurrkren müssen. Dieß System reiche daher nicht aus, wie auch die von der Deputation der 2. Kammer gemachten Vor schläge rücksichtlich des abweichenden Verfahrens beim Wald boden zur Genüge bewiesen, indem man am Ende wieder zu einer Abschätzung oder zu Analogieen seine Zuflucht nehmen müsse, wo es an wirklich erfolgten Verkaufen fehle. Bei Be stimmung des Kaufpreises kämen auch häufig, ja fast immer Nebenumstände in Frage, welche einen großen Einfluß äußer ten, und die man schwer erörtern und in bestimmte Resultate absondern könne. Der Kaufpreis hänge von der Nachfrage und einer Menge wechselnder und individueller Verhältnisse ab. 3) Die Bestimmung nach dem Pachtschilling sei eben so ungenügend, da sich dieser insonderheit bei größern und kleinem Gütern verhaltnißmäßig ganz anders gestalte. 4) Aber könne er sich auch nicht, für das vor dem Jahre 1828 in Baiern ange wandte System der Schätzung nach dem Roherträge erklä ren, weil dann der Contribuent die Produktionskosten mit ver steuern müsse; der ergiebigste Boden aber verlange meistens die wenigsten Produktionskosten, und daher würde durch Besteue rung des Rohertrags eine sehr ungleiche und ungerechte Steuer- vertheilung entstehen, indem die Besitzer schlechteren Bodens da durch sehr pragravirt erschienen. Auf diese Weise bleibe nur noch 5) das System der Schätzung nach dem Reiner träge übrig, welches allein ein sicheres Resultat gewähre und allen jenen Uebelständen Abhilfe verschaffe. Dieses System sei unter Napoleon in Frankreich Zur Anwendung gebracht worden und es habe auch der Commissionsrath .Blochmann dasselbe fest gehalten, welchem er sich in Uebereinstimmung mit den Ansich ten der Deputation aus vollkommener Ueberzeugung anschlie ße, ohne jedoch in Abrede zu stellen, daß die hiernach entwor fene Geschäftsanweisung hier und da mit Recht noch einige Ab änderungen erleiden dürfte. PrinzJohann erklärt sich für das Blochmannsche System. Wenn man für die Vermessung schon einen so bedeutenden Auf-
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