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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 122. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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wand genehmigt habe, so werde man gewiß da nicht geizen und abdingen wollen, wo eine geringere Summe in Frage stehe und es sich um Auffindung des zweiten, vielleicht wichtigem Factors handele. Man möge sich übrigens nur, ohne in das Detail einzugehen , über das Princip aussprechen. Einen Punkt könne er aber nicht unberührt lassen, nämlich den, daß die Boniteurs Holz, Licht, Fortkommen u. dergl. unentgeldlkch von den Ge meinden erhalten sollten, wodurch sie doch offenbar von letzteren abhängig würden und ihr Interesse an der längeren Dauer des Geschäfts nur vermehren könne, die Last auch ungleicher ver- theilt werde. Darum könne er sich des Wunsches nicht enthal ten , daß lieber der Staat diesen Aufwand tragen möge. Bürgermeister Wehner: Das Blochmannsche System scheine ihm, als Laie, doch nicht in allen Punkten das zweck mäßigste zu sein, und zwar besonders bei Abschätzung der Häu ser, da der Miethzins nur in den Städten, wo man Wohnun gen zu vermiethen pflege, ein Anhalten gewahren könne, Fabrik gebäude hingegen, so lange das Geschäft im Schwünge sei, einen großen, bei veränderten Zeitumständen aber fast gar kei nen Werth hätten, und die Taxation nach den Fenstern zu man cherlei Manipulationen Behufs der Verminderung der Abgaben Veranlassung geben könne. Referent, Bürgermeister Rekche-Eisenstuck sucht dieß dadurch zu widerlegen. Eine Fenstertaxe, wie etwa in England, einzuführen, sei nicht die Absicht des Systems. Die Fenster sollten bei ländlichen und solchen Gebäuden, die nicht zur Be- wirthschaftung dienten, und wo sich also die Beurtheilung nicht nach den Miethzinsen richten könne, ein Aushilfsmittcl gewah ren, um zu einer Abschätzung des bewohnten Raums zu gelan gen. Irgend eine Norm müsse man annehmen, und diese fei doch wenigstens zuverlässiger, wie z. B. jene der Essenköpfe, nach dem System von 1812. Bürgermeister Ritterstadt: Er finde, genau genommen, sehr wenig Verschiedenheit in den Ansichten der Deputationen beider Kammern; sic bestehe blos darin, auf verschiedenem Wege den Reinertrag aufzusinden, d. h. den absoluten Werth, welchen ein Grundstück, abgesehen von Nebenumständen oder besonderer Vorliebe, habe. Diesen auszumitteln, reiche aller dings das System der 2. Kammer nicht aus. Diejenigen Per sonen, welche nach demselben die Taxe zu machen hätten, wür den nicht allemal den wahren Werth von dem relativen unter scheiden können, überdcm aber seien sie eher gewohnt, einen gro ßen Umfang, wie Feld und Wiesen zu würdsrn. Das Un-1 sichere bei einer solchen Taxation sei nur zu bekannt, und er! nehme an, daß die Aufsuchung des absoluten Wcrthes auch einen absoluten Maßstab erfordere. Deshalb erkläre er sich für das Blochmannsche System, da insonderheit von mehrer» Seiten versichert worden sei, daß es in der Ausführung nicht so große Schwierigkeiten biete, als man nach der Darlegung des selben in der vorliegenden Geschastsaniveisung glauben sollte, und da der Urheber selbst eine Vereinfachung möglich halte. v. Po fern spricht sich für das Blochmann'sche System aus, und führt als einen Vorzug desselben an, daß es die Ge- richtsobrrgkeiten weniger beschweren werde, von denen man am Ende nach dem Systeme der 2ten Kammer ohne Vergütung be glaubigte Abschriften aller seit einer gewissen Reihe von Jahren gefertigter Kaufsurkunden verlangen könnte, was bei der Masse der ohnehin ex oWcio zu fertigenden Arbeiten gewiß unbillig er scheine; man sei hierin ohnedieß in neuerer Zeit oft zu weit gegangen. v. Oppel stimmt diesem bei, und bemerkt, daß der Auf wand bei der Probebonitirung der 5 Quadratmeilen durch die . Ermittelung und Angabe der auf den einzelnen Grundstücken hastenden Lasten sehr erhöht worden sei, und daß dieß dennoch zu keinem richtigen Resultate geführt habe, diese Arbeit aber zunächst erspart werden könne, weil bis zu erfolgender Boniti- rung ein großer Theil der gutsherrlichen Lasten abgelöst sein werde. v. Polenz spricht sich dahin aus: Da gegen die Auffin dung des Reinertrages nach der Blochmannschen Methode in der hohen Kammer wenig eingewendet worden ist, so dürfte vielleicht nur noch eine Vergleichung mit der von der Deputation der 2. Kammer vorgeschlagenen Werthsbestimmung nöthig sein. Ein geehrter Redner vor mir, Hr. Bürgermeister Ritterstadt, sagte sehr richtig, es hatten beide Wege viel Ähnlichkeit mit einander! und ich finde die Bestätigung davon im 4. Satz jenes Berichts, ksg.309., wo gesagt wird: „Die Grundsteuer würde nicht vom Ertrage des Grundstücks entrichtet, in wie weit nicht die Einnahme nur als Hilfsmittel der Werthsbestimmung zu berücksichtigen wäre." Demnach will es mich allerdings bedünken, als wenn die 6 Per sonen, welche weiterhin »üb n. und jS. aufgeführt sind, und die Würderung vornehmen sollen, wenn sie nicht ganz nach Will- kühr abschatzen, alle Vortheile, welche das Grundstück darbietet, im Kopfe addiren, die aufzuwcndenden Kosten und mannigfal tigen Schwierigkeiten aber abziehn müßten. Die Auffindung des Werths fordert also dieselben Prämissen, die Wlochmann auf stellt, sie sollen nur von Taxatoren aufgefunden und angcwen- det werden, bei denen nicht vorauszusetzen, daß sie eingeübt, mit Vorkenntnissen und Hilfsmitteln versehen sind, und daher auch nicht nachweisen können, warum sie so und nicht anders ab schätzten — für die rationelle Blochmannsche Methode erkläre ich mich also, weil ich noch keine andere kenne, welche dieselbe Sicherheit gewährte. Referent, Bürgermeister Reich e-Eisenstuck: Die Prrn- cipfrage, ob man zur allgemeinen Norm das Blochmann'sche, auf Ermittelung der Ertragsfähigkeit des Bodens gegründete System annehmen wolle, sei wohl reif, allein das schließe nicht aus, auf Bedenken und Anträge, die sich auf die Einzelheiten desselben erstreckten, Zurückzukommen. Er selbst sek keineswegs für eine so unbedingte Annahme, die alle Ausbildung und Ver besserung ausschließe, auch der Commissionsrath Blochmann halte sein System noch der Vereinfachung im Lauf der Ausfüh rung fähig. Er müsse wiederholt auf die von ihm vorgeschlagene praktische Prüfung verweisen. Der Präsident läßt sich demnächst also vernehmen: Der
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