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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Sept./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1833,Sept./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028217Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028217Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028217Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833
- Titel
- 1. Kammer: 122. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-09-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
- Protokoll2. Kammer: 98. Sitzung 1187
- Protokoll1. Kammer: 106. Sitzung 1199
- Protokoll2. Kammer: 99. Sitzung 1207
- Protokoll1. Kammer: 107. Sitzung 1215
- Protokoll1. Kammer: 108. Sitzung 1221
- Protokoll1. Kammer: 109. Sitzung 1247
- Protokoll2. Kammer: 102. Sitzung 1259
- Protokoll1. Kammer: 110. Sitzung 1267
- Protokoll2. Kammer: 103. Sitzung 1279
- Protokoll1. Kammer: 111. Sitzung 1287
- Protokoll1. Kammer: 112. Sitzung 1299
- Protokoll2. Kammer: 104. Sitzung 1311
- Protokoll2. Kammer: 105. Sitzung 1323
- Protokoll2. Kammer: 106. Sitzung 1331
- Protokoll1. Kammer: 115. Sitzung 1343
- Protokoll1. Kammer: 116. Sitzung 1349
- Protokoll1. Kammer: 117. Sitzung 1361
- Protokoll2. Kammer: 108. Sitzung 1373
- Protokoll1. Kammer: 118. Sitzung 1385
- Protokoll2. Kammer: 109. Sitzung 1397
- Protokoll1. Kammer: 119. Sitzung 1409
- Protokoll2. Kammer: 110. Sitzung 1421
- Protokoll1. Kammer: 120. Sitzung 1433
- Protokoll1. Kammer: 121. Sitzung 1445
- Protokoll1. Kammer: 122. Sitzung 1457
- Protokoll1. Kammer: 123. Sitzung 1469
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 1481
- Protokoll1. Kammer: 125. Sitzung 1505
- Protokoll1. Kammer: 126. Sitzung 1513
- Protokoll2. Kammer: 115. Sitzung 1521
- Protokoll1. Kammer: 128. Sitzung 1533
- Protokoll2. Kammer: 116. Sitzung 1545
- Protokoll1. Kammer: 130. Sitzung 1553
- Protokoll2. Kammer: 117. Sitzung 1567
- Protokoll1. Kammer: 131. Sitzung 1575
- Protokoll1. Kammer: 132. Sitzung 1587
- Protokoll2. Kammer: 118. Sitzung 1599
- Protokoll2. Kammer: 119. Sitzung 1615
- Protokoll1. Kammer: 134. Sitzung 1627
- Protokoll2. Kammer: 120. Sitzung 1639
- Protokoll1. Kammer: 135. Sitzung 1647
- Protokoll1. Kammer: 136. Sitzung 1663
- Protokoll1. Kammer: 137. Sitzung 1675
- Protokoll2. Kammer: 122. Sitzung 1685
- Protokoll1. Kammer: 139. Sitzung 1693
- Protokoll2. Kammer: 124. Sitzung 1711
- Protokoll1. Kammer: 140. Sitzung 1719
- Protokoll1. Kammer: 141. Sitzung 1731
- Protokoll2. Kammer: 126. Sitzung 1743
- Protokoll1. Kammer: 142. Sitzung 1751
- Protokoll2. Kammer: 127. Sitzung 1759
- Protokoll2. Kammer: 128. Sitzung 1771
- Protokoll1. Kammer: 144. Sitzung 1787
- Protokoll2. Kammer: 130. Sitzung 1795
- Protokoll2. Kammer: 131. Sitzung 1807
- Protokoll2. Kammer: 132. Sitzung 1815
- Protokoll1. Kammer: 146. Sitzung 1827
- Protokoll2. Kammer: 133. Sitzung 1835
- Protokoll2. Kammer: 134. Sitzung 1851
- Protokoll1. Kammer: 147. Sitzung 1867
- Protokoll2. Kammer: 137. Sitzung 1875
- Protokoll1. Kammer: 148. Sitzung 1887
- Protokoll2. Kammer: 140. Sitzung 1899
- Protokoll1. Kammer: 149. Sitzung 1911
- Protokoll1. Kammer: 150. Sitzung 1923
- Protokoll2. Kammer: 141. Sitzung 1937
- Protokoll1. Kammer: 151. Sitzung 1949
- Protokoll2. Kammer: 142. Sitzung 1961
- Protokoll1. Kammer: 153. Sitzung 1973
- Protokoll2. Kammer: 143. Sitzung 1985
- Protokoll2. Kammer: 144. Sitzung 2001
- Protokoll2. Kammer: 145. Sitzung 2013
- Protokoll1. Kammer: 157. Sitzung 2025
- Protokoll2. Kammer: 146. Sitzung 2037
- Protokoll2. Kammer: 147. Sitzung 2049
- Protokoll1. Kammer: 159. Sitzung 2057
- Protokoll2. Kammer: 148. Sitzung 2073
- Protokoll2. Kammer: 149. Sitzung 2085
- Protokoll2. Kammer: 150. Sitzung 2101
- Protokoll1. Kammer: 162. Sitzung 2113
- Protokoll1. Kammer: 163. Sitzung 2125
- Protokoll2. Kammer: 152. Sitzung 2133
- Protokoll1. Kammer: 164. Sitzung 2149
- Protokoll1. Kammer: 165. Sitzung 2161
- Protokoll2. Kammer: 155. Sitzung 2173
- Protokoll1. Kammer: 166. Sitzung 2181
- Protokoll2. Kammer: 157. Sitzung 2193
- Protokoll1. Kammer: 168. Sitzung 2217
- Protokoll2. Kammer: 159. Sitzung 2229
- Protokoll2. Kammer: 161. Sitzung 2241
- Protokoll2. Kammer: 162. Sitzung 2253
- Protokoll1. Kammer: 171. Sitzung 2255
- Protokoll2. Kammer: 164. Sitzung 2265
- Protokoll1. Kammer: 173. Sitzung 2281
- Protokoll1. Kammer: 175. Sitzung 2293
- Protokoll1. Kammer: 174. Sitzung 2301
- Protokoll2. Kammer: 165. Sitzung 2309
- Protokoll1. Kammer: 176. Sitzung 2317
- Protokoll2. Kammer: 166. Sitzung 2329
- Protokoll2. Kammer: 167. Sitzung 2345
- BandBand 1833,Sept./Dez. 1187
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Zweck eines neuen Grundsteuersystems sei der, em richtiges Ver- hältniß auszumitteln, wodurch Grund und Boden so besteuert werden rönne, und die in unserer Zeit so ost entstandenen Kla gen über Ungleichheit auf lange Zeit zum Schweigen gebracht würden. Dicß stehe nur durch eine gleichmäßig in allen LH ei len des Königreichs eingesichrte Besteuerung zu erreichen, und den einfachsten, von Zufälligkeiten und besonders schlechter Bc- wirthschaftung unabhängigen Maßstab scheine ihm eigentlich die Ermittelung der reinen natürlichen Ertragsfahigkeit darzu bieten, wobei nur in außerordentlichen Fallen, z. B. bei Ver sandungen , Mutationen nöthig würden. Nach dem angegebe nen Principe würden sich übrigens leicht gewisse Classen formi- ren und die einzelnen Grundstücke in dieselben einordnen lassen. Die Mehrheit der Stimmen habe sich nicht für diese, sondern für die von Blochmann gewählte Methode der Schätzung des Reinertrags auch bereits erklärt, und er trete dem unbedenklich bei, so weit es seinem Principe nur nicht geradezu widerspreche, zumal da die Blochmann'sche Methode, so schwierig sie auch auf hen ersten Anblick scheine, doch in der Lhat in der Anwendung sehr leicht sei. Sie habe den großen Vorzug, Zufälligkeiten nicht zu beachten, und auch er stimme für selbige, jedoch unter der Voraussetzung, daß ihm noch eine Gelegenheit gegeben werde, seine speciellen Wünsche in Beziehung auf Modificatio- uen auszusprechen. Er kenne die Entstehungsa'rt des ganzen Systems, und dürfe bei der Persönlichkeit des Urhebers dessel ben hoffen, daß es ihm leicht werde, etwa nöthige Abänderun gen bei demselben noch anzubringen. Demnächst entsteht die Frage, ob das Blochmann'sche System unbedingt angenommen und der Negierung empfohlen werden soll, oder-ob man dasselbe nur in seinen Hauptgrundzü gen annehmen und sich einer Prüfung im Speciellen unterziehen will, auch ob dieser Prüfung noch eine Begutachtung der Depu tation vorausgehen soll, endlich ob man vielleicht zunächst diese fpccielle Prüfung vornehmen und die Abstimmung über das System ganz ausgesetzt sein lassen will. Prinz Johann läßt sich vernehmen, daß es nicht,in der Stellung der Kammer liege, ein technisches Gutachten über das Blochmann'sche System und die nach demselben ausgearbeitete Geschäftsanweisung zu geben. Man möge sich also damit be gnügen , das System im Allgemeinen zu empfehlen, allenfalls auch sich über diejenigen speciellen Anträge auszulassen, welche der Deputationsbericht gelegentlich enthalte, oder welche von einzelnen Kammermitgliedem gemacht würden. Vermeiden aber müsse man es, in eine Kritik der einzelnen Bestimmungen «inzugchen, was großen Zeitaufwand erfordere und am Ende doch ohne Erfolg bleiben möchte, da lediglich ein Gutachten zu «rtheilen sei, und die Sache doch wohl noch Gegenstand eines Gesetzes werden dürfte. Seeretair Hartz stimmt dem bei, und halt ein specielles -Eingehen für unzweckmäßig. Große Schwierigkeit scheine ihm darin zu liegen, das richtige gegenseitige Verhaltmß für Gegen stände verschiedener Art zu finden, z.B. für Felder gegen Wiesen und Forsten. Noch größere Schwierigkeit aber müsse die Auffin ¬ dung des richtigen Verhältnisses zwischen ländlichen und städtischen Grundstücken darbieten, und er fürchte, daß hick um so eher eine Ungleichheit eintreten könne, als in den Städten der MiethzinS einen festen Maßstab gewähre, während es bei ländlichen Grundstücken erst auf eine künstliche Ermittelung ankomme. Dieses Bedenken und ähnliche, welche bei näherem Eingehen gewiß nicht fehlen dürften, wünsche er denn doch zuvörderst be seitigt; am sichersten werde man durch gemachte Vergleichungen mit den Kaufpreisen zum Zwecke gelangen. Dieses Eingehen in die Sache werde nun allerdings großen Zeitverlust verursachen, wenn nicht die Deputation bei Durchgehung des Wlochmann- schen Systems nur die hauptsächlichsten Grundsätze desselben vvrtrüge, und dabei auf diejenigen Puncte aufmerksam mache, welche etwa ein Bedenken zu erregen schienen, worauf er hiermit angetragen haben wolle. Bürgermeister Ritterstädt: Das BlochmannscheSy stem scheine ihm denn doch mehrere Bestimmungen zu enthalten, welche allerdings die ausdrückliche Genehmigung der Stande er fordern dürften. Einerlei sei es aber, ob man die Prüfung jetzt vornehme oder erst dann, wenn der Gegenstand als Gcs tz wiederum an die Kammer gelange; rndeß halte er es auch für zweckmäßig, wenn die Sache schon jetzt an die Deputation zur nochmaligen Begutachtung abgegeben werde. v. Crusius bemerkt, wie er sich nur unter der Voraus setzung für das Blochmann'sche System erklären könne, daß selbiges, um gewissermaßen gesetzliche Kraft zu erlangen, nach wiederholter Prüfung der speciellen Genehmigung der Stande unterliegen solle, da spätere Veränderungen, wenn sie mehr als die Abkürzung und Erleichterung des Verfahrens zum Zwe cke hätten, späterhin durchaus nicht mehr zulässig sein dürsten, -wenn die Bonitirung schon begonnen habe, weil dadurch Un gleichheiten in Behandlung der Interessenten herbeigeführt oder alle frühem Katastcrarbeiten, wenn auch nicht völlig unbrauch bar würden, doch einer Umarbeitung unterworfen werden müßten. In gleichem Sinne läßt sich auch Secretair v. Zedtwitz vernehmen. v. Polenz findet es zweckmäßig, erst über die Frage, wie solche von der Deputation gestellt worden ist, abzustimmen, die ausgestellte Principsfrage aber wegzulaffen, da jene etwaige Abänderungen keimsweges ausschlösse. Fürst v. Schönburg und v. Po fern halten es für un bedenklich , über das Deputationsgutachten und die Annahme des Blochmann'schen Systems im Allgemeinen abzustimmen, indem ja letzteres etwanige Modifikationen zulasse. Staatsminister v. Ze sch au theilt gleiche Ansicht. Zu vörderst käme cs auf die Annahme des Hauptprincips an. Zur weitern Berathung scheine ihm die von der Deputation in der Beilage ihres Berichts sul>L. enthaltene Darstellung der Haupt grundsätze zu genügen, weshalb insonderheit eine nochmalige Rückgabe an die Deputationnicht nothwcndig werde. v. Pofern erinnert demnächst,, daß mehrere Mitglieder der Ständeversammlung die Meinung ausgesprochen hätten,
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