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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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22 werde wohl ermessen können, daß während der Dauer eines Landtags dem Ministerium die zur Prüfung so umfassender Arbeiten erforderliche Zeit nicht zu Gebote stehe. Hofft nun die Deputation, daß das Gesagte hinreichen werde, um die Gemüther der Besonnenen zu beruhigen und den Eindruck zu paralysiren, den geflissentliche Aufregung, zu der man die gegenwärtige Vorlage benutzen wollte, machen könnte: so wendet sie sich nunmehr zu den Gründen, mit denen die Regierung die letztere zu rechtfertigen gesucht hat. In dieser Beziehung findet man nun in den Motiven, die dem Gesetze beigegeben sind, vorerst den Satz aufgestellt: „Das Gcsetzvom 18. November 1848 verdanke seine Entstehung lediglich den damaligen Zeitverhält nissen, da eine von den letztem unabhängige Ein führung des Geschworneninstituts nicht bei Ver gehen, welche in die Politik einschlagen und daher den Einwirkungen des Parteitreibens ein offenes Feld bieten, begonnen, sondern sich zunächst auf andere schwere Verbrechen beschränkt haben würde. Ein Blick auf die Motive, mit denen der Entwurf des eben bezeichneten provisorischen Gesetzes den Ständen vor gelegt worden ist, rechtfertigt obige Ansicht vollkommen; denn diese Motive beruhen ganz auf den Ideen, welche, wenn man die politischen Zeitschriften und dieRedncr in Volksversamm lungen als die Organe der wahren Volksmeinung ansehen dürfte, damals die ganze Nation beherrscht hätten. Sie sprechen von dem weit verbreiteten Mißtrauen in die Aus sprüche richterlicher Beamten und davon, daß man die von ihnen Verürtheilten als Märtyrer zu betrachten geneigt sei, legen nur den Sprüchen von Männern aus dem Volke das moralische Gewicht innerer Begründung und »Berechtigung bei, ja sie bezeichnen das fragliche Gesetz als das Mittel, wel ches die Regierung in Anwendung zu bringen gehabt habe, um die Presse und das Associationsrecht gegen unstatthafte Eingriffe zu sichern, erkennen folglich jenes Mißtrauen als ein berechtigtes an; sie erklären esfürnothwendig, das Proceß- recht nach dem Volksbewußtsein zu modeln, um die vermeint lich in den Augen Vieler zum Gegensätze gewordenen Bezieh ungen zwischen Recht und Staat zu vermitteln, und suchen die Erlassung eines Provisoriums mit der Nothwendigkeit, jene Vermittelung sobald als möglich herbeizuführen, zu recht fertigen; Vertrauen in die Intelligenz und politische Reife des sächsischen Volkes leuchtet endlich aus Allem hervor, was von Seiten der Regierung bei dieser Gelegenheit schriftlich und mündlich geäußert worden ist, wie es denn nur daraus erklärlich ist, daß sie in dem allgemeinen Wahlrechte das beste Mittel erblickte, die rechten Leute zur Geschworncnfunctiou zu finden. Seitdem sind für alle die, welche aufdieMahnungen der Zeitzu hören gemeintwaren, zwei ebenso instructive, als'theuer bezahlte Lehrjahre verflossen. Man weiß jetzt, wie sehr man sich damals im Vertrauen getäuscht, wie ungerecht man im Mißtrauen gewesen ist und wie irrig die Hoffnungen waren, denen man sich hingab. Negierung und Stände müs sen sich da her allerdings für berufen an seh en,die Erzeugnisse des Jahres 1848 jetzt, nachdem die damalige Aufregung größtentheils geschwunden ist, einersvrgfältigen Prüfungzu unterwerfen. Es ist ferner in den Motiven zu der jetzigen Vorlage gesagt: das Provisorium habe sich in der Ausführung so wenig bewährt, daß ein, wenn auch nur einstweiliges Fortbestehen desselben der Straflosigkeit derjenigen Vergehungen, auf welche sich dasselbe bezieht , ziem lich gleichkommen und das Geschworneninstitut selbst, auf welches die neue Prozeßordnung in ihrem hauptsächlichsten Theile gegründet werden solle, in der öffentlichen Meinung herabsetzen würde. Es ist bekannt, daß überhaupt nur 25 Sachen zum Ber- spruch vor die Gcschwornen gekommen sind, eine im Bcrhalt- niß zu den vielen Anlässenzum Einschreiten, welche von Seiten der Presse zeither gegeben worden sind, so auffallend geringe Zahl, daß man den Grund dieses Ergebnisses in einer Un- thätigkeit der Staatsanwaltschaft suchen zu müssen geglaubt hat. Ein solcher Vorwurf ist aber ungegründet, denn cs sind von derselben 350 Untersuchungen beantragt und bereits 182 Anklageschriften gefertigt worden; die Ursache liegt tiefer, sie liegt in dem Ergebnisse der bis jetzt verhandelten Preßprocessc und der unverkennbaren Ursache der erstem. Von jenen 25 Sachen haben 16 mit Freisprechungen, zum Thcil im offnen Widerspruche mit demThatbeftande, geendigt, und im Einzel nen hat sich ein noch auffallenderes Verhältnis herausgestellt, denn bei den Leipziger Assisen sind von 14 Angcschuldigten 10 und in Bautzen sammtlichc freigesprochen worden. Diese Ergebnisse nun, deren Grund nur in der dermaligcn Be schaffenheit des Geschworneninstituts zu suchen war, mußten jeden weitern Versuch nicht nur alS eine Zeit- und Geldver schwendung ansehen, sondern auch deshalb als bedenklich er scheinen lassen, weil durch wiederholte Erfolge der seitherigen Art das Vertrauen zu dem Geschworneninstitut, dem doch im Staatsorganismus für die Zukunft eine wichtigere Rolle zu gedacht ist, als die ihm jetzt angewiesene, untergraben, ja der Glaube an die Macht und den Willen der Regierung zu Ver wirklichung der Rechtsidee wankend gemacht werden muß. Dieser letzte Uebelstand würde indeß auch herbeigcführt werden durch längere Unterlassung jeder gerichtlichen Verfol gung der Preßvergehen, und es liegt daher auf der Hand, daß etwas geschehen müsse, um diese Verfolgung thunlich zu machen. Die Frage, wie dahin zu gelangen sei, kann man aber nicht beantworten, ohne sich so viel als möglich darüber klar geworden zu sein, worin denn nun eigentlich der Grund des jetzigen abnormen Zustandes liege. Zu was für Wahlen das activ und passiv ganz unbe schränkte Wahlrecht, wie es durch das Gesetz vom 18. Novem ber 1848 gewahrt worden, bei seiner ersten Anwendung in einem großen Theile des Landes geführt hat, ist bekannt. Dasselbe hat es einer regierungsfeindlichen Partei mög lich gemacht, mittelst ihres über das ganze Land verzweigten Organismus die Wahlen in vielen Orten nach Willkür zu leiten und Männer zu Gcschwornen wählen zu lassen, welche die gegen die bestehende Ordnung im Staate gerichteten Be strebungen der Presse billigten und die Urheber straflos aus der Untersuchung hervorgehen zu lassen bestrebt waren, ein Vorwurf, den diese Männer umsoweniger werden zurückzu weisen vermögen, da ja die das Interesse ihrer Partei vertre tenden Zeitschriften unumwunden die Lehre verkündeten, die Geschwornen müßten sich, wenn sie über politische Vergehen zu urtheilen hätten, auf den Parteistandpunkt stellen. Der unglückliche Erfolg der ersten Wahlen ist indeß noch kein Be weis der unbedingten Verwerflichkeit des dabei zur Anwen-
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