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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-09-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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düng zu kommen. Das vorliegende aber kann und wird nie in Anwendung kommen. Die Staatsregierung hat die Zu sage gegeben, daß sie einen Gesetzentwurf, welcher eine allge meine Anwendung in dieser Richtung haben wird, geben werde, und ich glaube, wir können uns mit dieser Zusage unserer ehrenwerthen Staatsregierung begnügen und beruhi gen, und ich werde daher für das Deputationsgutachten und für den Antrag des Herrn v. Schönberg stimmen. Präsident v. Schönfels: Herr v. Welckhat dasWort. v. Wclck: Ich verzichte aufs Wort. Präsident v. Schönfels: Herr v. Posern hat nun das Wort. v. Posern: Ich verzichte ebenfalls darauf. v. Großmann: Es wurde soeben von Herrn v. Hey nitz ausgesprochen, es handle sich um leere Theorien. Ich bin von solchen leeren Theorien gewiß wert entfernt, aber wenn man eine Sache auf einem bequemeren und sicheren Wege eher erreichen kann, als auf dem entgegengesetzten, so glaube ich, muß man den erster» vorziehen. Darinistselbst die geehrte Deputation vollständig einverstanden, daß der Mißbrauch der Geschwornengerichte in Anwendung auf die Preßvergehen wirklich als ein Freibrief für die Preßlicenz angesehen werden konnte. Das hatte aber seinen Grund in dem unglücklichen Wahlgesetze, vermöge dessen durch Parteiführer nach Partei interessen und unter Parteimännern ein großer Theil, wenig stens sehr viele der Geschwornen gewählt wurden. Würde also daS Wahlgesetz für die Geschwornen verbessert, würden neue Wahlen vorgenommen, so könnten selbst die früher» Kosten von 5000 Thaler nicht in Anschlag kommen gegen de» Gewinn an Rechtssicherheit, und das würde geschehen, wenn es der Staatsregierung gefiele, ein neues Gesetz für die Wahl der Geschwornen zu geben, wie die Deputation unter beantragt hat. Warum geht es denn in Preußen? — Dort werden in den Geschwornengerichten eine Menge Preß vergehen mit Strafe belegt, die bei uns bis jetzt mit einem „Nichtschuldig" durchgegangen sind. Uebrigcns erinnere ich nur die hohe Kammer daran, daß den Verhandlungen über Verweigerung der Deffentlichkeit und Mündlichkeit großer Unglimpf gefolgt ist; daß ferner hier das Princip von seiner Form, die Mündlichkeit und Deffentlichkeit von den Schwur gerichten geschieden werden muß, daß, wenn die Schwur gerichte jetzt fallen, auch die Deffentlichkeit und Mündlich keit auf zwei Jahre, und Gott weiß auf wie lange, zugleich mit fallen wird, und daß es gilt, sich an das Wort des alten Weisen zu erinnern: Maaß zu halten, Maaß zu halten auch in der Restauration! Secretair Starke: Um nicht durch mein Stillschweigen etwa zu der Vermuthung Veranlassung zu geben, als ob ich, ohne eine verfassungsmaßigere und größere Garantie, als die bis jetzt geboten worden ist, eine allzugrvße Sympathie für i° K- (I. Abonnement.) den vorliegenden Gesetzentwurf und das Deputationsgulach- ten hege, erkläre ich, ohne nochmals die schon mehrfach be leuchteten Gründe zu wiederholen, daß ich mich nur für den Antrag des Herrn Bürgermeister Hennig anssprechcn kann; ich fühle mich dazu in meinem Innern bewogen, theils im Interesse der Staatsregierung und der Stände, theils im In teresse des Volkes und des Landes. Wenn ich indeß wenig Hoffnung habe, daß, nach dem, was bis jetzt über diese Ange legenheit gesprochen worden ist, dieser Antrag von der Majo rität werde angenommen werden, so würde ich mich allerdings wenigstens für den Antrag des Herrn v. Schönberg ausspre chen. Allein auch dieser kann mir in der ihm bis jetzt gegebe nen Fassung nicht genügen. Wenn Herr v. Schönberg nämlich wünscht, es solle in der ständischen Schrift die Er wartung ausgesprochen werden, daß das Gerichtsverfahren nach den Grundsätzen der Deffentlichkeit und Mündlichkeit werde geordnet werden, so muß ich wenigstens hier noch den Zusatz wünschen: „in der durch §.24 des Gesetzes vom 23. No vember 1848 zugestchcrten Maaße." Ich würde wenigstens darin noch eine verstärktere Garantie finden und mir daher die Frage erlauben, ob der Herr Antragsteller sich mit einer solchen Einschaltung zufrieden stelle? Geschieht dies, so würde mir dies ein Anlaß sein, seinem Anträge, besonders wenn der Hennigsche Antrag fallen sollte, bcizutretcn; im entgegenge setzten Falle aber müßte ich sowohl gegen den v. Schönberg- schen Antrag wie gegen das ganze Gesetz stimmen. Präsident v. Schonfels: Ich habe zu erwarten, wie sich der Herr Antragsteller hierauf zu erklären gedenkt. v. Schönberg-Bibran: Ich glaube in und mit meinem Anträge Alles erschöpft zu haben. Wie ich bereits früher erwähnt habe, wird durch §. 61 in der zu rcvidirenden Verfassungsurkunde das, was ich dabei bezwecke, vollkommen genügend erreicht, und ich werde mich daher mit dem Anträge des Herrn Bürgermeister Starke nicht vereinigen können. Secretair Starke: Nach dieser Erklärung bitte ich den Herrn Präsidenten, die gewünschte Einschaltung als einen besondern Antrag zu erachten und sie als ein Unteramendement zur Unterstützung zu bringen, dergestalt, daß nach den Wor ten: „das Gerichtsverfahren werde nach den Grundsätzen der Deffentlichkeit und Mündlichkeit" noch: „in der durch §. 24 des Gesetzes vom 23. November 1848 zugesicherten Maaße," eingeschaltet werde. Präsident v. Schonfels: Die Kammer hat den Antrag des Herrn Secretair Starke vernommen, ich wiederhole ihn nicht, weil er soeben vom Herrn Antragsteller selbst vorgetra gen wurde, und frage nur, ob die Kammer denselben zu unter stützen gedenke? — Wird nicht hinlänglich unterstützt. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob. noch Jemand das Wort begehrt. Bürgermeister Müller: Ich sollte meinen, daß man den 40
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