3SL Budget v., heu SLaatsaufwand betreffend. L. Departement der Finanzen. (Nach Vorlage der Regierung, s. L.-Acten I. Abthl. S. 9 flg.) Position 30. Das Finanzministerium nebst Canzlei . (Siehe hierzu die Unterpositionen I.—XVH.) - 31. Zur rechtlichen Vertheidigung der fiscalischen Gerechtsame . . - 32. Das Vermrffungsbureau und die Rißsammlung (der früher unter dieser Posi ¬ tion ctatisirte Aufwand ist gegenwärtig unter Pof. 30 enthalten). - 33. Allgemeine Ausgaben nachbemcrkter Werwaltungszweige, als: g) für die Forsten b) für die Kammergüter rc v) für das Berg- und Hüttenwesen ä) für die Stempclfactorie . . . . . e) für die Zoll- und Steuerdirection t) für die Grundstcuerverwaltung . - 34. Für gemeinnützige Zwecke, als: g) für dic Forstacademie u. das landwirthschasrliche Institut zu Tharand b) für die Bergacadcmie und die Bergschulen v) zu Unterstützung des Berg-und Hüttenwesens . . 4) die Landrentenbankverwaltung . . .... o) Unterstützungen an Privatanstalten, Corporationen und Individuen - 35. Münzverlust bei der Umschmelzung und ähnliche Ausgaben - 36. Fonds zu allgemeinen Ausgaben in Finanzangclegenheiten - 37. Lxlraoräinaria und JnSgemein .... . . Hierüber: - 38. Zum Betriebe eines tiefen Stöllns in die Freiberger Bergamtsrevier, . Summa gäL. etatmäßig: transitorisch: 157,310 Thlr. 5325 Thlr. 13,390 - 10 - 13.500 - — - 14,000 - - - 14,073 - 50 - 6,930 - — - 23,944 - 1,056 - 13.750 - 950 - 10,530 - — - 10,150 - - - 94.500 - — - 19,606 - 394 - 140 - 360 - 7,500 - - - 3,000 - — - 5,000 - - - 60.750 - - - 468,073 Thlr. 8,145 Thlr. 476,218 Thlr. Nach Beschluß derzweitenKammer »vurde diese Vorlage mit folgenden Abänderungen angenommen: bei Position 30: Unterposition VIII., die Hauptstaatscasse betreffend, 2500 Thlr. etatmäßig und 250 Thlr. transitorisch, statt: 2700 - - - 50 - - Unterposition X., die Finanzcentralcasse betreffend, 6700 Thlr. etatmäßig und 200 Thlr. transitorisch, statt: 6900 - etatmäßig. bei Position 34 g., die Forstacademie rc. betreffend, sub 9 für das Laboratorium 400 Thlr. statt: 600 Thlr. - 12 für die Bibliothek 500 - - 1000 - Die erste Kammer hat die Regierungsvorlage mit folgenden Abänderungen angenommen: bei Position 30 ist dieselbe den Beschlüssen der zweiten Kammer in Bezug auf Unterposition VIII, und X. beigetreten, Position 34g. sub 9 ist mit 400 Thlr. etatmäßig und 200 Thlr. transitorisch und , 34g. sub 12 ist mit 500 Thlr. etatmäßig und 500 Thlr. transitorisch bewilligt worden. Die Redaction. Mit der Redaktion provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. — Druck von B-G. Teubner. Letzte Absendung zur Post: den 12, Oct. 1850.